Statistics Explained

Industrie, Handel und Dienstleistungen – Einführung

Revision as of 10:17, 5 October 2012 by EXT-H-McCormack (talk | contribs)
PAGE UNDER CONSTRUCTION !!!


Die Unternehmenspolitik der Europäischen Kommission ist darauf ausgerichtet, günstigere Rahmenbedingungen für Unternehmen und ihre erfolgreiche Entwicklung in der Europäischen Union (EU) zu schaffen, um so Produktivität, Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand zu steigern. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Innovation zu fördern, eine nachhaltige Produktion zu unterstützen und das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes zu gewährleisten.

Die europäische Industrie leistet einen aktiven Beitrag zu Produktion, Beschäftigung, Innovation und Ausfuhr und ist eng mit dem Dienstleistungssektor verflochten. Für viele Dienstleistungsbranchen, wie beispielsweise Verkehr, Information und Kommunikation, ist die Industrie für die Herstellung der benötigten Anlagen und Geräte von großer Bedeutung. Der Binnenmarkt für Waren ist eine der wichtigsten, nach wie vor gültigen Prioritäten der EU mit dem Ziel, ein unternehmer- und verbraucherfreundliches Umfeld zu schaffen. Für die Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen – der Haupttriebkraft der Wirtschaft Europas – ist es von zentraler Bedeutung, in welchem Umfang Unternehmen Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten und inwieweit andere Unternehmen und Privatpersonen auf diese Dienstleistungen zugreifen können.

Das Umfeld, in dem Unternehmen in der EU tätig sind, spielt für den potenziellen Unternehmenserfolg eine wichtige Rolle; es umfasst Faktoren wie den Zugang zu den Kapitalmärkten (insbesondere für Risikokapital) oder die Öffnung der Märkte. Die Sicherheit, dass Unternehmen in offenen und fairen Wettbewerb miteinander treten können, ist ebenfalls wichtig, um Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiv zu machen. Ein günstiges Klima, in dem Unternehmer und Unternehmen sich positiv entwickeln können, wird von vielen als Schlüssel für das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU gesehen. Noch wichtiger ist dies in einer globalisierten Wirtschaft, in der etliche Unternehmen bei der Entscheidung, wo sie tätig sein wollen, über einen beträchtlichen Spielraum verfügen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Unternehmen wirken sich nicht nur auf deren Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch auf deren Entwicklungsmöglichkeiten und die Schaffung von Arbeitsplätzen aus. Die Europäische Kommission ist bestrebt, bessere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die einfach, leicht verständlich, wirksam und durchführbar sind. Die Agenda für bessere Rechtsetzung der Kommission umfasst folgende Ziele:

  • Durchführung einer Strategie zur Vereinfachung bestehender Rechtsvorschriften mit Hilfe eines Vereinfachungsprogramms;
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands um 25 % bis 2012;
  • verstärkter Einsatz von Folgenabschätzungen und öffentlichen Konsultationen bei der Erarbeitung neuer Vorschriften und Verordnungen;
  • Überwachung der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften.

Die 20,9 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die es 2008 in der EU gab, machten 99,8  % aller Unternehmen im nichtfinanziellen Bereich der gewerblichen Wirtschaft aus. Sie gelten als wichtiger Motor für Wirtschaftswachstum, Innovation, Beschäftigung und soziale Integration. Die Europäische Kommission will erfolgreiche Unternehmertätigkeit fördern und die Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessern, damit die KMU ihr volles Potenzial in der globalen Wirtschaft verwirklichen können. Im Juni 2008 wurde der „Small Business Act“ für Europa (SBA) von der Europäischen Kommission verabschiedet und im Dezember 2008 vom Rat gebilligt. Mit dem „Small Business Act“ sollen die Herangehensweise an die unternehmerische Tätigkeit insgesamt verbessert, das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ in der Poliitk fest verankert und das Wachstum der KMU gefördert werden. Der SBA besteht aus zehn Grundsätzen, die für die Planung und Durchführung politischer Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten maßgebend sind. Die Ergebnisse einer Überprüfung des SBA wurden im Februar 2011 veröffentlicht; die bei der Umsetzung des SBA erzielten Fortschritte wurden zusammengefasst und neue Maßnahmen als Antwort auf die sich aus der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise ergebenden Herausforderungen festgelegt. Von 2008 bis 2010 trafen die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Veringerung des Verwaltungsaufwands für mittelständische Unternehmen sowie zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten und zu den Weltmärkten.

Bei einer Tagung des Europäischen Rates am 26. März 2010 erläuterten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union ihren Plan für Europa 2020, eine Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Schaffung von mehr Wachstum und Arbeitsplätzen. In der aktuellen Fassung der Integrierten Leitlinien für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik (die im Rahmen der Strategie Europa 2020) für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum überarbeitet wurden) ist unter anderem festgelegt, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher verbessert und die industrielle Basis Europas modernisiert werden sollen. Im Oktober 2010 legte die Europäische Kommission die Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ (KOM(2010) 614) vor, die ein Konzept beschreibt, bei dem die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen. Diese Industriepolitik sieht eine strategische Agenda vor und neben allgemeinen sektorübergreifenden Maßnahmen werden gezielte Aktionen für bestimmte Industriezweige vorgeschlagen, mit denen insbesondere die Leistung dieser Branchen im Bereich der „‘grünen Innovation“ verbessert werden soll. Darüber hinaus soll jährlich ein Bericht über die wettbewerbspolitischen Ansätze und Fortschritte der Mitgliedstaaten veröffentlicht werden.

In der Mitteilung „Eine Digitale Agenda für Europa“ (KOM(2010) 245) der Europäischen Kommission werden die Strategien und Maßnahmen erläutert, die sicherstellen sollen, dass die Vorteile des digitalen Zeitalters der gesamten Gesellschaft zugutekommen. Die Agenda sieht sieben vorrangige Aktionsbereiche vor – ausführlichere Informationen hierzu enthält der Artikel zur Informationsgesellschaft.

Weitere Informationen von Eurostat

Datenbank

Statistik nach Themen
Industrie, Handel und Dienstleistungen
Strukturelle Unternehmensstatistik
Konjunkturstatistik
Tourismus
Produktion von Waren (Prodcom)
Informationsgesellschaft

Siehe auch