Statistics Explained

Patentstatistik

Daten von Oktober 2012. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.
Abbildung 1: Patentanmeldungen beim EPA, EU-27, 2000-2010
(Zahl der Patentanmeldungen) – Quelle: Eurostat (pat_ep_ntot) und (pat_ep_ntec)
Tabelle 1: Patentanmeldungen beim EPA und vom USPTO erteilte Patente, 2001-2010 – Quelle: Eurostat (pat_ep_ntot), (pat_ep_ntec) und (pat_us_ntot)
Abbildung 2: Zusammenarbeit an beim EPA angemeldeten Patenten nach Wohnsitzland der Erfinder, 2009 (1)
(in % der Patentanmeldungen insgesamt) – Quelle: Eurostat (pat_ep_cpi)
Abbildung 3: EU-Patentzitate
(EPA), 1997-2007
(Anzahl) – Quelle: Eurostat (pat_ep_cti)

Dieser Artikel enthält Informationen über die Patentanmeldungen in der Europäischen Union (EU). Rechte des geistigen Eigentumsund insbesondere Patentestellen die Verbindung zwischen Innovation, Erfindungenund Markt her. Durch die Anmeldung eines Patents gelangt eine Erfindung an die Öffentlichkeit, wird damit jedoch gleichzeitig geschützt. Aus Verbrauchersicht kann argumentiert werden, dass der Patentschutz zur Erfindung neuer Waren und Dienstleistungen motiviert, gleichzeitig jedoch die Verbreitung neuer Technologien, Techniken und Produkte verlangsamen kann. Die Zahl der Patente ist eine Messgröße, die die erfinderische Tätigkeit in einem Land widerspiegelt und die Fähigkeit eines Landes aufzeigt, Wissen zu nutzen und in potenzielle wirtschaftliche Gewinne umzusetzen. In diesem Zusammenhang werden auf Patentstatistiken beruhende Indikatoren häufig als Maß für die Bewertung der schöpferischen und innovativen Leistungsfähigkeit eines Landes herangezogen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Nachdem 2002 mit 51 375 von der EU-27 beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereichten Patentanmeldungen ein Tiefststand erreicht war, gab es vier Jahre lang einen kontinuierlichen Anstieg. Auf den Höchststand von 57 424 Anmeldungen im Jahr 2006 folgte in den nächsten vier Jahren ein Rückgang bei den Patentanmeldungen der EU-27 beim EPA, auch wenn die jüngsten Schätzungen ergaben, dass die Zahl der Patentanmeldungen 2010 (54 415) immer noch höher lag als zu Beginn des Jahrzehnts. Während des Zeitraums 2002 bis 2006 stieg die Zahl der Patentanmeldungen der EU-27 beim EPA im Schnitt um 2,8 % jährlich an wohingegen der Rückgang der Zahl der Patente im Zeitraum 2006 bis 2010 bei durchschnittlich 1,3 % jährlich lag. Über das gesamte letzte Jahrzehnt hinweg (2000–2010) stieg die Zahl der beim EPA eingereichten Patentanmeldungen der EU-27 um 2704 – siehe Abbildung 1).

Bei den Mitgliedstaaten entfiel 2010 die weitaus größte Zahl von Patentanmeldungen beim EPA mit 21 724 auf Deutschland (39,9 % der Gesamtzahl für die EU-27). Relativ gesehen verzeichnete Schweden die meisten Patentanmeldungen je eine Million Einwohner (306,7), gefolgt von Deutschland (265,6), Dänemark (241,7) und Finnland (217,7). Zwischen 2005 und 2010 ging die Zahl der Patentanmeldungen beim EPA in 12 EU-Mitgliedstaaten zurück, am stärksten in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Italien und den Niederlanden. Die Zunahmen in den übrigen 17 Mitgliedstaaten wogen die Abnahme bei der Zahl der Patentanmeldungen in diesen Ländern bei weitem auf; die höchsten absoluten Zuwächse bei den Patentanmeldungen wurden in Schweden, Frankreich und Polen verzeichnet. Die Daten für Japan und die Vereinigten Staaten stehen allerdings nur bis 2008 zur Verfügung. Daher sind die großen Rückgänge bei den Patentanmeldungen dieser beiden Länder beim EPA möglicherweise zu einem Teil auf den Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen (siehe Tabelle 1).

Im Jahr 2001 betrug der Anteil der Anmeldungen von Spitzentechnologie-Patenten aus der EU-27 beim EPA 23,7 % aller Patentanmeldungen. Anschließend nahm die relative Bedeutung dieser Kategorie ebenso wie ihre absolute Zahl wieder ab. Nach 12 188 Patentanmeldungen im Jahr 2001 war bis 2008 (ungeachtet eines Zuwachses im Jahr 2004) ein relativ konstanter Rückgang zu verzeichnen, dem 2009 ein Einbruch bei den Spitzentechnologie-Patentanmeldungen bis auf 4765 (vorläufige Daten) folgte. Der deutliche und anhaltende Rückgang der Zahl der Spitzentechnologie-Patentanmeldungen beim EPA könnte auf die Dauer der Patentverfahren zurückzuführen sein.

Eine relativ kleine Gruppe von EU-Mitgliedstaaten zeigte eine deutlich höhere Bereitschaft, Patente aus dem Spitzentechnologiebereich beim EPA anzumelden. Die höchsten Zahlen (je eine Million Einwohner) wurden in Schweden, Finnland, Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Frankreich verzeichnet (alle zwischen 22,2 Anmeldungen je eine Million Einwohner und 17,7 Anmeldungen je eine Million Einwohner); darüber hinaus waren Dänemark und Österreich die einzigen EU-Mitgliedstaaten, die zweistellige Zahlen aufwiesen.

Nur knapp zwei Fünftel (39,3 %) der Patentanmeldungen beim EPA stammten 2009 in der EU-27 von einem einzelnen Erfinder, bei den übrigen Anmeldungen handelte es sich um gemeinsame Patente (siehe Abbildung 2). An der bei weitem häufigsten Art eines gemeinsamen Patents waren mehrere Erfinder/Anmelder aus einem einzigen Land beteiligt – auf diese Art entfiel die Mehrheit (53,1 %) aller Patentanmeldungen. Auf Patentanmeldungen, an denen Erfinder aus mehr als einem Land beteiligt waren, entfielen die übrigen 7,6 % der Patentanmeldungen beim EPA.

Zitate sind Referenzen im Recherchenbericht, die dazu dienen, die Patentierbarkeit einer Erfindung zu bewerten; sie dokumentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt der beanspruchten Erfindung. Bei Zitaten in einer Patentanmeldung kann es sich um Hinweise auf andere Patente oder auf anderes relevantes Referenzmaterial wie wissenschaftliche Fachzeitschriften handeln. Abbildung 3 ist zu entnehmen, dass EU-Patentzitate eher auf EU-Patentveröffentlichungen als auf nicht aus der EU stammende Patentveröffentlichungen verweisen, ein bekanntes Muster, das in jedem Jahr von 1997 bis 2007 zu beobachten war. Die Zahl der Patentzitate aus den letzten Jahren ist niedriger als aus weiter zurückliegenden Zeiträumen. Dies spiegelt die Praxis wider, ältere Patente zu zitieren.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Seit 2007 stützt sich Eurostat bei der Erstellung von Daten über das Europäische Patentamt (EPA) nahezu ausschließlich auf die weltweite Patentstatistik-Datenbank (PATSTAT) des EPA. Das EPA erteilt europäische Patente für die derzeit 38 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (Münchner Übereinkommen) – die EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Mitgliedstaaten, mehrere Kandidatenländer (Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und die Türkei) sowie Albanien, Monaco und San Marino.

Als europäische Patentanmeldungen gelten Anmeldungen, die entweder direkt im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens beim EPA eingereicht werden oder bei denen das EPA gemäß dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) als Adressat benannt wird (Euro-PCT). Patentanmeldungen werden nach dem Jahr gezählt, in dem sie eingereicht werden, und werden dem Land zugeordnet, in dem der Erfinder seinen Wohnsitz hat, wobei im Falle von mehreren Erfindern eine anteilige Zählung vorgenommen wird.

Die Daten des Patent- und Markenamtes der Vereinigten Staaten (USPTO) beziehen sich dagegen auf die erteilten Patente, und die Daten werden nicht nach dem Jahr der Anmeldung, sondern vielmehr nach dem Jahr der Veröffentlichung registriert. Aufgrund dieser methodischen Unterschiede bedürfen Vergleiche zwischen EPA- und USPTO-Patentdaten einer sorgfältigen Interpretation.

Spitzentechnologie-Patente werden nach den im (von EPA, USPTO und dem japanischen Patentamt (JPO) erarbeiteten) trilateralen statistischen Bericht festgelegten Kriterien gezählt, in dem folgende technische Bereiche gemäß der Internationalen Patentklassifikation (IPK) den Spitzentechnologiegruppen zugerechnet werden: Computer und Bürokommunikation, Mikroorganismen und Gentechnik, Luftfahrt, Kommunikationstechnologie, Halbleiter und Laser.

Kontext

Die Rechte des geistigen Eigentums dienen dem Schutz immaterieller Werte. Wird beispielsweise ein Fertigerzeugnis verkauft, so geht es in den Besitz des Käufers über. Die Rechte des geistigen Eigentums an immateriellen Werten bleiben jedoch im Besitz des Schöpfers oder Erfinders. Zu diesen Werten gehören die Idee hinter dem Produkt, der Name oder das Zeichen/Logo, durch die es von anderen Produkten unterschieden wird.

Die bekanntesten gewerblichen Schutzrechte sind Patente und Marken. Bei Patenten handelt es sich um ausschließliche Rechte mit begrenzter Schutzdauer, die Erfindern gegen Entrichtung einer Gebühr gewährt werden. Patente werden in der Regel zum Schutz der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung (FuE) eingesetzt; darüber hinaus sind Patentinformationen auch aus technischen Gründen wichtig, um Doppelarbeit in Forschung und Entwicklung zu vermeiden. Die Zahl der Patente ist eine Messgröße, die die Fähigkeit eines Landes aufzeigt, Wissen zu nutzen und in potenzielle wirtschaftliche Gewinne umzusetzen. In diesem Zusammenhang werden Patentstatistiken häufig als Maß für die Bewertung der schöpferischen und innovativen Leistungsfähigkeit eines Landes herangezogen. Die meisten einschlägigen Studien belegen, dass innovative Unternehmen eher bestrebt sind als nicht innovative Unternehmen, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Die Größe des Unternehmens und der Wirtschaftszweig, in dem es tätig ist, dürften für die Entscheidung eines Unternehmens, sein geistiges Eigentum schützen zu lassen, ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, daher hat die Struktur und Spezialisierung einer Volkswirtschaft Einfluss auf die Zahl der Patentanmeldungen.

In der EU wird von Patenten relativ wenig Gebrauch gemacht, was auf eine ganze Reihe von Gründen zurückzuführen sein dürfte, wie ihre relativen Kosten, die Überschneidung nationaler und europäischer Verfahren oder die Notwendigkeit einer Übersetzung der Unterlagen in andere Sprachen. Darüber hinaus haben die zunehmende Zahl und Komplexität der Patentanmeldungen weltweit dazu geführt, dass bei der Bearbeitung der Anmeldungen Verzögerungen eingetreten sind. Währenddessen wird es aufgrund der ständigen Erweiterung des menschlichen Wissens für die Patentämter immer schwieriger, mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten.

Der Europäische Rat forderte auf seiner Tagung in Lissabon im März 2000 die Schaffung eines Gemeinschaftspatentsystems, mit dem Unzulänglichkeiten beim rechtlichen Schutz von Erfindungen beseitigt und gleichzeitig Anreize für Investitionen in FuE geboten werden sollten. Im Juli 2000 legte die Europäische Kommission einen ersten Vorschlag für die Schaffung eines Gemeinschaftspatents vor. Dieser wurde auf verschiedenen Ebenen diskutiert; trotz mehrerer Vorschläge und Änderungsvorschläge für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent, die in den Jahren 2003 und 2004 unterbreitet wurden, wurde jedoch keine Rechtsgrundlage geschaffen. Im April 2007 veröffentlichte die Europäische Kommission die Mitteilung „Vertiefung des Patentsystems in Europa“ (KOM(2007) 165 endg.). Darin wird hervorgehoben, dass die europäischen Patentsysteme gegenüber den Patentsystemen von Drittländern vergleichsweise teuer, unsicher und wenig attraktiv sind.

Im Juli 2008 verabschiedete die Europäische Kommission die Mitteilung „Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte“ (KOM(2008) 465 endg.). Darin wird vorgeschlagen, Rechtsvorschriften auszuarbeiten, da es durch die Harmonisierung des Patentrechts für europäische Unternehmen leichter werden dürfte, ihre Erfindungen innerhalb und außerhalb der EU patentieren zu lassen.

Am 4. Dezember 2009 billigte der Europäische Rat einstimmig die Schlussfolgerungen über ein verbessertes Patentsystem in der EU. Das vereinbarte Paket umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche: erstens die Einigung über die weitere Vorgehensweise auf dem Weg zu einer EU-Patentverordnung und zweitens eine Einigung über die Errichtung eines neuen Patentgerichts in der EU. Beides zusammen, so die Hoffnung, wird dazu führen, dass Unternehmen innovative Technologie zu geringeren Kosten schützen können und Gerichtsverfahren einfacher zugänglich und kalkulierbarer werden. Die Schaffung des EU-Patents hängt jedoch davon ab, dass eine Lösung für die Regelung der Übersetzung gefunden wird. Hierzu unterbreitete die Europäische Kommission im Juli 2010 einen Vorschlag für eine „Verordnung des Rates zur Regelung der Übersetzung des Patents der Europäischen Union“ (KOM)2010 350 endg.). Im Dezember 2010 wurde klar, dass über diesen Vorschlag keine einstimmige Einigung erzielt werden konnte. Um Fortschritte in dieser Frage zu erzielen, stimmte das Europäische Parlament im Februar 2011 der Anwendung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit zu, was vom Rat im März 2011 gebilligt wurde (25 EU-Mitgliedstaaten waren daran beteiligt). Im April 2011 nahm die Europäische Kommission Vorschläge „über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes“ (KOM(2011) 215 endg.) an.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Patentstatistik (t_pat)
Patentanmeldungen im Europäischen Patentamt (EPA)(tsiir060)
Europäische Patentanmeldungen (tsc00009)
Europäische Patente im Hochtechnologiebereich(tsc00010)
Patentzulassungen im United States Patent and Trademark Office (USPTO) (tsiir070)

Datenbank

Patentstatistik (pat)
Patentanmeldungen beim EPA nach Prioritätsjahr (pat_epo)
Patenterteilungen durch das USPTO nach Prioritätsjahr (pat_uspto)
Patentfamilien der Triadenländer nach frühestem Prioritätsjahr auf nationaler Ebene (pat_triadic)

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks

Siehe auch