In jedem Mitgliedstaat begleiten die Verwaltungsbehörde und der Begleitungsauschuss die einzelnen Programme für die ländliche Entwicklung anhand von Finanz-, Output- und Ergebnisindikatoren.
Jede Verwaltungsbehörde sendet der Kommission bis zum 30. Juni einen Jahresfortschrittsbericht über die Umsetzung des Programms für das vorige Kalenderjahr. Die Jahresfortschrittsberichte beinhalten Folgendes:
Die Kommission zeichnet alle Begleitungsdaten in einem Informationssystem für die ländliche Entwicklung auf. Das ENRD wirkt an der Validierung der Begleitungsindikatoren und zur Erstellung von Kurzausführungen mit, aus denen der Stand der Umsetzung der Programme für die ländliche Entwicklung auf EU27-Ebene hervorgeht.
Finanzielle und physische Indikatoren auf EU27- und Mitgliedsstaat (MS)-Ebene.
Output-Indikatoren pro Maßnahme auf EU27-Ebene
Quellenangabe: