Diese Seite wurde am (04/12/2012) archiviert
04/12/12
Zum Inhalt springen
Wichtiger rechtlicher Hinweis

EUROPA - Audiovisuelle- und Medienpolitik


Navigation path: Europäische Kommission > Audiovisuelle- und Medienpolitik
Language navigation: de en fr

Home | Neuigkeiten | A-Z | Kontakt | Webweiser


Local menu


Alternate presentations: Default layout Alternate layout, printer-friendly and allows font resizing

Rechtsrahmen - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Öffentlich-rechtliche Rundfunksender sind solche mit einem öffentlichen Auftrag.

Die konkrete Ausgestaltung dieses Auftrags fällt in die Kompetenz der Mitgliedstaaten, welche auf nationaler, regionaler oder auf lokaler Ebene entscheiden können. Solch ein Auftrag muss mit dem Ziel übereinstimmen, die demokratischen, sozialen und kulturellen Belange einer bestimmen Gesellschaft zu erfüllen und Pluralismus zu gewährleisten, einschließlich kultureller und sprachlicher Vielfalt. Um diesem Auftrag nachzukommen, erfolgt eine Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender durch Rundfunkgebühren oder direkte staatliche Beihilfen.

Das Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten legt die jeweiligen Kompetenzen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich fest. Die Aufgabe der Kommission ist es nachzuprüfen, ob die Mitgliedstaaten die Bestimmungen des Vertrages einhalten, insbesondere die Vorschriften über staatliche Beihilfen auf diesem Gebiet. Die Grundsätze sind in der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (2001) dargelegt.

Die überarbeitete Mitteilung wurde am 2. Juli 2009 angenommen.

Die neue Mitteilung legt ein verstärktes Augenmerk auf die Rechenschaftspflicht und eine wirksame Kontrolle auf einzelstaatlicher Ebene, was eine transparente Evaluierung der Gesamtauswirkungen öffentlich finanzierter neuer Mediendienste miteinschließt.
Die wichtigsten Änderungen betreffen: die Vorabprüfung relevanter von den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern gestarteter neuer Dienste (Abwägung der Marktauswirkungen solcher neuer Dienste mit ihrem Wert für die Allgemeinheit); Klarstellungen bezüglich der Aufnahme von entgeltpflichtigen Diensten in den öffentlichen Auftrag; wirksamere Kontrolle von Überkompensierungen und Überwachung der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags auf einzelstaatlicher Ebene.
 


More on this subject

Dokumente zum Herunterladen:

 


Home | Neuigkeiten | A-Z | Kontakt | Webweiser