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Solidaritätsfonds der Europäischen Union – Bericht 2016

Reports

Datum: 18 dec 2017

Zeitraum: 2014-2020

Thema: Environment

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Laut Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden die „Verordnung“) ist dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Vorjahr vorzulegen. Im vorliegenden Bericht werden die Tätigkeiten des EU-Solidaritätsfonds (im Folgenden der „Solidaritätsfonds“) während des Jahres 2016 beschrieben. In dem Bericht werden die 2016 eingegangenen Anträge und abgeschlossenen Fälle zusammengefasst. Die 2016 bei der Kommission eingegangenen Anträge wurden anhand der überarbeiteten Kriterien bewertet, wie sie in der Verordnung nach der Änderung 2014 festgelegt sind.

2016 gingen bei der Kommission sechs Anträge auf einen Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds ein: aus Griechenland (Erdbeben auf Lefkada), dem Vereinigten Königreich (Überschwemmungen), Deutschland (Überschwemmung in Niederbayern), Zypern (Dürre und Brände), Portugal (Brände auf Madeira) und Italien (Erdbeben). Die Erdbebenserie im italienischen Apennin zwischen August 2016 und Januar 2017 stellt eine der größten Naturkatastrophen für den Solidaritätsfonds dar.

Vier Länder haben Vorschusszahlungen beantragt, welche mit der Überarbeitung der Verordnung im Jahr 2014 eingeführt wurden. In diesen Fällen zahlte die Kommission Vorschusszahlungen in Höhe von insgesamt 31,3 Mio. EUR innerhalb von wenigen Wochen nach Antragseingang aus.

2016 wurden durch den Solidaritätsfonds zwei Anträge in Höhe von 33,1 Mio. EUR unterstützt; diese betrafen das Erdbeben in Griechenland und die Überschwemmungen in Deutschland. Die Beschlüsse in Bezug auf die anderen vier 2016 eingegangenen Anträge wurden Anfang 2017 erlassen.2016 schloss die Kommission vier Interventionen des Solidaritätsfonds ab. Weitere Einzelheiten dazu finden sich in Abschnitt 4.

Anhang I sind die Schwellenwerte für „Katastrophen größeren Ausmaßes“, die 2016 in Bezug auf die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds galten, zu entnehmen. Anhang II gibt einen Überblick über die Anträge, die im Laufe des Jahres 2016 eingegangen sind, einschließlich der relevanten Finanzdaten.