Holz
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Holz; Kork; Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen

Für Holzwolle oder Holzmehl siehe die spezifische Karte „Chemikalien, Feststoffe

Bezüglich für den Einzelhandelsverkauf aufgemachter Erzeugnisse und Fertigwaren siehe auch die spezifische Karte „Einzelhandelspackungen und Fertigwaren”.


Holz
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe 3 Stücke (Abschnitte) Holz (Rohholz)

1 oder mehr Stücke bei Stückware (abhängig von der Größe)

1 massives Stück CITES-Holz (Oberfläche mit Jahresringen) von mindestens 9 cm2 (3 cm x 3 cm)

ca. 50 cm x 50 cm bei Holz- oder Korkplatten

Gewichtsbezogene Probengröße für lose Erzeugnisse: 0,5 kg

Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.

Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Allgemeine Werkzeuge: Messer, Schere, Maßband usw.
  • Hand- oder Kettensäge
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Packpapier, Papier- oder Kunststoffbehälter
  • Kunststoffbeutel in verschiedenen Größen, mit oder ohne Etikettvordruck (P00).
  • Papierbeutel oder Pappschachteln (Kartons) in verschiedenen Größen, mit oder ohne Etikettvordruck (R00, R01)
  • Kunststoffflaschen in verschiedenen Größen (P03)
Wenn möglich sollten die Proben in einem Kunststoff- oder Papierbeutel verpackt werden. Ist die Probe nass oder feucht, werden zur Vermeidung von Schimmelbildung Papierbeutel bevorzugt. Kunststoffbeutel mit Perforierungen oder Poren können ebenfalls verwendet werden.

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.
  • Beachten Sie bitte Sicherheits- und Warnzeichen.
  • Verwenden Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung.
  • Informieren Sie sich über geltende Anweisungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit gemäß den örtlichen Risikobewertungen und/oder sichere Arbeitsverfahren am Ort der Probenahme und befolgen Sie diese.
Persönliche Schutzausrüstungen
  • Handschutz: (falls erforderlich)
  • Kopfschutz (falls erforderlich)
  • Augenschutz: Schutzbrille (falls erforderlich)

Probenahmeplan
Art der SendungVerfahren
Sendungen zur Zollabfertigung In der Regel kann eine Einzelprobe als repräsentativ für die Erzeugnisse genommen werden, die unter eine Zollanmeldung fallen. Die Probenahmeverfahren hängen ferner von der in der folgenden Tabelle genannten Art der Sendung ab.

Holz als Massengut (Stämme). Gesägtes Holz oder sonstiges Holz als Massengut Wird das Erzeugnis lose als Massengut befördert (oder gelagert), ist die gesamte Ladung als eine Einheit zu betrachten, und es müssen Proben von allen Teilen der Ladung entnommen werden. Ganze Stücke oder Teile werden zufällig oder systematisch als Probe an einer oder mehreren Stellen innerhalb der gesamten Massensendung genommen.

Achten Sie darauf, dass die zu untersuchenden Erzeugnisse aus einer einzigen Sendung stammen. Wenn mehrere Sendungen berücksichtigt werden müssen, sind diese getrennt zu kennzeichnen.

Eine Sammelprobe kann ausschließlich aus einer einzigen Partie zusammengestellt werden, die in derselben Sendung enthalten ist. Ist das Holz unterschiedlichen Ursprungs, stammt es von verschiedenen Lieferern oder bestehen innerhalb einer Sendung auffällige Unterschiede (verschiedene Arten oder Artengruppen), sollte es getrennt gekennzeichnet und beprobt werden.

Mit einer Hand- oder Kettensäge ist ein Holzstück von etwa 5 cm bis 10 cm in Längsrichtung (in Faserrichtung) abzuschneiden. Der Querschnitt (auf dem die Jahresringe zu sehen sind) muss mindestens 9 cm2 (3 cm x 3 cm) betragen, da dies für die Prüfung erforderlich ist. Hat das Holz einen geringeren Querschnitt, ist das Stück mit der größtmöglichen Oberfläche mit Jahresringen zu entnehmen.



Ladung auf Paletten oder als Paket Ganze Stücke oder Teilstücke sind zufällig oder systematisch als Probe aus/von verschiedenen Packstücken/Paletten zu entnehmen, die sich an unterschiedlichen Stellen auf dem Transportfahrzeug oder in der Lagereinrichtung befinden. Die Mindestzahl der zu beprobenden Teilstücke ist eins. Bei kleinen Erzeugnissen (Abmessungen bis 10 cm) muss die Endprobe mindestens 3 Stücke umfassen.

Stückgut Abhängig vom Umfang der Sendung, dem Wert und der Größe des Erzeugnisses ist die Mindestzahl der zu beprobenden Stücke eins. Bei kleinen Erzeugnissen (Abmessungen bis 10 cm) muss die Endprobe mindestens 3 Stücke umfassen.


Handhabung der Proben
Allgemeine Anmerkungen
  • Proben sollten als ein massives Stück genommen werden.
  • Proben sollten frei von unregelmäßiger Maserung oder verrotteten Flächen und Insektenlöchern sein. Zudem sind Bereiche mit Nägeln/Nagellöchern, Stempeln, Etiketten oder Kennzeichnungen, Säge- oder Bohrspuren usw. zu vermeiden.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Beförderung
  • Die Proben sind bei Raumtemperatur an einem trockenen Ort zu lagern. Sie sind vor Bedingungen zu schützen, die ihre relevanten Eigenschaften verändern könnten, wie Sonnenlicht, Feuchtigkeit oder chemische Stoffe (Dämpfe).
Lagerung
  • Die Proben sind bei Raumtemperatur an einem trockenen Ort zu lagern. Sie sind vor Bedingungen zu schützen, die ihre relevanten Eigenschaften verändern könnten, wie Sonnenlicht, Feuchtigkeit oder chemische Stoffe (Dämpfe).

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HS-Position Beschreibung


Neufassungen
FassungDatumÄnderungen
1.130.3.2019Erste Fassung
1.1.11.11.2019Aktualisierung – geringfügige Textänderung
1.210.2.2021Aktualisierung – neues Format