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SAM-304 Holz |
Holz | |
Definition (Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes) |
Holz; Kork; Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen Für Holzwolle oder Holzmehl siehe die spezifische Karte „Chemikalien, Feststoffe” Bezüglich für den Einzelhandelsverkauf aufgemachter Erzeugnisse und Fertigwaren siehe auch die spezifische Karte „Einzelhandelspackungen und Fertigwaren”. |
Holz | |
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe | 3 Stücke (Abschnitte) Holz (Rohholz) 1 oder mehr Stücke bei Stückware (abhängig von der Größe) 1 massives Stück CITES-Holz (Oberfläche mit Jahresringen) von mindestens 9 cm2 (3 cm x 3 cm) ca. 50 cm x 50 cm bei Holz- oder Korkplatten Gewichtsbezogene Probengröße für lose Erzeugnisse: 0,5 kg |
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften |
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme. |
Benötigte Ausrüstung | |
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode |
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Für Probenahmen zu verwendende Behälter |
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Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung | Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.
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Probenahmeplan | |
Art der Sendung | Verfahren |
Sendungen zur Zollabfertigung | In der Regel kann eine Einzelprobe als repräsentativ für die Erzeugnisse genommen werden, die unter eine Zollanmeldung fallen. Die Probenahmeverfahren hängen ferner von der in der folgenden Tabelle genannten Art der Sendung ab. |
Holz als Massengut (Stämme). Gesägtes Holz oder sonstiges Holz als Massengut | Wird das Erzeugnis lose als Massengut befördert (oder gelagert), ist die gesamte Ladung als eine Einheit zu betrachten, und es müssen Proben von allen Teilen der Ladung entnommen werden. Ganze Stücke oder Teile werden zufällig oder systematisch als Probe an einer oder mehreren Stellen innerhalb der gesamten Massensendung genommen. Achten Sie darauf, dass die zu untersuchenden Erzeugnisse aus einer einzigen Sendung stammen. Wenn mehrere Sendungen berücksichtigt werden müssen, sind diese getrennt zu kennzeichnen. Eine Sammelprobe kann ausschließlich aus einer einzigen Partie zusammengestellt werden, die in derselben Sendung enthalten ist. Ist das Holz unterschiedlichen Ursprungs, stammt es von verschiedenen Lieferern oder bestehen innerhalb einer Sendung auffällige Unterschiede (verschiedene Arten oder Artengruppen), sollte es getrennt gekennzeichnet und beprobt werden. Mit einer Hand- oder Kettensäge ist ein Holzstück von etwa 5 cm bis 10 cm in Längsrichtung (in Faserrichtung) abzuschneiden. Der Querschnitt (auf dem die Jahresringe zu sehen sind) muss mindestens 9 cm2 (3 cm x 3 cm) betragen, da dies für die Prüfung erforderlich ist. Hat das Holz einen geringeren Querschnitt, ist das Stück mit der größtmöglichen Oberfläche mit Jahresringen zu entnehmen. ![]() |
Ladung auf Paletten oder als Paket | Ganze Stücke oder Teilstücke sind zufällig oder systematisch als Probe aus/von verschiedenen Packstücken/Paletten zu entnehmen, die sich an unterschiedlichen Stellen auf dem Transportfahrzeug oder in der Lagereinrichtung befinden. Die Mindestzahl der zu beprobenden Teilstücke ist eins. Bei kleinen Erzeugnissen (Abmessungen bis 10 cm) muss die Endprobe mindestens 3 Stücke umfassen. |
Stückgut | Abhängig vom Umfang der Sendung, dem Wert und der Größe des Erzeugnisses ist die Mindestzahl der zu beprobenden Stücke eins. Bei kleinen Erzeugnissen (Abmessungen bis 10 cm) muss die Endprobe mindestens 3 Stücke umfassen. |
Handhabung der Proben | |
Allgemeine Anmerkungen |
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Probenahmeformular |
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Beförderung |
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Lagerung |
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Holz (Liste erweitern) | |
HS-Position | Beschreibung |