Obst und Gemüse, tiefgekühlt
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Tiefgekühltes Gemüse und Obst und tiefgekühlte Zubereitungen aus Gemüse, Obst und ähnlichen Erzeugnissen.

Zu Obst und Gemüse, nicht tiefgekühlt, siehe „Obst und Gemüse, nicht tiefgekühlt“.

Zu Erzeugnissen in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.


Obst und Gemüse, tiefgekühlt
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe

1 kg
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • ISO 7002 – Landwirtschaftliche Lebensmittelerzeugnisse; Aufbau eines genormten Verfahrens zur Probenahme aus einem Los
  • ISO 874 – Frische Früchte und frisches Gemüse; Probenahme
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Zonensammler (S02-01)
  • Probenahmeschaufel (S03-01)
  • Probennehmer für Tiefkühlprodukte (E01-01)
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00)
  • Kunststoffflaschen, weite Öffnung, Größe 500–1000 ml (P03, P04), frostbeständig
Die Behälter müssen aus lebensmittelechtem Material gefertigt sein.

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung
  • Informieren Sie sich über geltende Anweisungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit gemäß den örtlichen Risikobewertungen und/oder sichere Arbeitsverfahren am Ort der Probenahme und befolgen Sie diese.
  • Ausführliche Hinweise zu Hygiene und Risiken beim Umgang mit gefrorenen Lebensmitteln finden Sie unter Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der „Probenahme von Lebensmitteln“.
  • Die Lebensmittel müssen in hygienisch einwandfreiem Zustand belassen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie für die gegebenenfalls durchzuführenden Tätigkeiten über saubere und geeignete PSA verfügen.

Probenahmeplan
Art der Sendung Verfahren
Sendungen zur Zollabfertigung Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Zahl von Einzelproben. Wenn Sie sich vergewissert haben, dass es sich um eine homogene Sendung handelt, kann in der Regel eine Sammelprobe als repräsentativ für die Erzeugnisse genommen werden, die unter eine Zollanmeldung fallen.

Probenahme verschiedener Typen von Packungen Erstellen Sie eine oder mehrere Sammelproben aus zufällig oder systematisch an verschiedenen Stellen der Sendung entnommenen Einzelproben, die an mindestens fünf üblichen Punkten (jeweils aus der Mitte sowie von oben und von unten) entnommen wurden. Aus Behältern mit anderen Erzeugnissen oder mit Erzeugnissen aus anderen Partien können weitere Sammelproben hergestellt werden.


Probenhandhabung
Allgemeine Anmerkungen
  • Nehmen Sie nach Möglichkeit vollständige Packungen als Proben.
  • Nehmen Sie bei der Probenahme von Massengütern keine kleinen Stücke (Späne oder Splitter) als Proben. Schneiden Sie ein ausreichend großes Stück ab und sorgen Sie dafür, dass auf der Oberfläche der Probe keine Feuchtigkeit kondensiert. Versuchen Sie nicht, Sammelproben zu erstellen. Siehe Probenahmeverfahren für Gefrorene Erzeugnisse in den Allgemeinen Grundsätzen.
  • Unterschiedliche Partien sind jeweils getrennt zu beproben. Die Kennzeichnungsetiketten auf den Verpackungen können Aufschluss darüber geben, ob eine Sendung aus mehreren Partien oder aus Erzeugnissen mit unterschiedlichen Herstellungsdaten besteht, und ob die Erzeugnisse in den einzelnen Partien qualitativ unterschiedlich sind.
  • Die Probenahme sollte derart erfolgen, dass die entnommenen Proben alle Merkmale der jeweiligen Partie repräsentieren (z. B. die Temperaturverhältnisse). Die Proben sind zufällig oder systematisch, d. h. an verschiedenen Stellen (oben, in der Mitte und unten), zu entnehmen.
  • Wenn Behälter oder Erzeugnisse geöffnet, zerbrochen oder in sonstiger Weise beschädigt sind oder wenn bei einem Erzeugnis das Verfallsdatum bald erreicht oder bereits überschritten ist, erfolgt eine Probenahme aus der betreffenden Sendung in der Regel nur dann, wenn besondere Umstände gegeben sind.
  • Entnehmen Sie mithilfe der Probenahmegeräte und/oder unter Verwendung von Latex-Handschuhen die benötigten Einzelproben des jeweiligen Erzeugnisses. Geben Sie die Einzelproben anschließend gemeinsam in einen für Lebensmittel geeigneten Kunststoffbehälter, um eine Sammelprobe zu bilden.
  • Die Proben müssen hermetisch dicht verschlossen sein, um die Entwicklung von Gefrierbrand (Austrocknung) zu verhindern.
  • Um eine Veränderung des Feuchtigkeitsgehalts zu verhindern, sollte der Probenbehälter vollständig befüllt oder die darin befindliche Luft mittels Vakuum entzogen werden, bevor der Behälter verschlossen wird.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Schicken Sie die Proben umgehend an das zuständige Labor.
  • Proben, die nicht umgehend verschickt werden, sollten bei einer Temperatur von -18 °C oder weniger in einem Gefrierschrank aufbewahrt werden. Legen Sie gefrorene Proben zum Transport zwischen Kühlakkus oder in Packpapier eingeschlagenes Trockeneis, damit die Proben nicht mit dem Trockeneis in Berührung kommen. Verwenden Sie ausreichende Mengen an Trockeneis, damit die Erzeugnisse nicht auftauen. Packen Sie die gefrorenen Proben in einen Isolierkarton, eine belüftete Polystyrol-Kühlbox oder ein sonstiges isoliertes Behältnis. Durch Temperaturschwankungen verderben oder zerfallen die Erzeugnisse möglicherweise schneller. In den Sommermonaten sind die Versandbehälter möglichst so lange in einem Gefrierschrank aufzubewahren, dass die Proben vollständig gefroren sind. Die Kühlkette muss überwacht werden und sollte protokolliert werden.
Lagerung
  • Die Proben sind in einem Gefrierschrank zu lagern. Die Kühlkette muss überwacht werden und sollte protokolliert werden.

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HS-Position Beschreibung


Neufassungen
FassungDatumÄnderungen
1.012.10.2012Erste Fassung
1.110.2.2021Aktualisierung – Neues Format und Textänderungen