Tabak
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Tabak und Tabakerzeugnisse wie getrocknete Tabakblätter, unverarbeiteter Tabak, Feinschnitt-Tabak, behandelter Tabak, rekonstituierter Tabak, Tabakabfälle; Feinschnitt-Raucherartikel usw.

Zu Erzeugnissen in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.


Tabak
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe Umfang und Zusammensetzung der Probe sollten dem Typ des jeweiligen Erzeugnisses und der jeweiligen Sendung angemessen sein.
  • Tabak, gebüschelt: ca. 0,5 kg
  • Blätter, nicht gebüschelt: 15 Blätter
  • Entrippte Tabakblätter: ca. 0,5 kg
  • Feinschnitt-Tabak, Rauchtabak, Kautabak, Schnupftabak: ca. 0,5 kg
  • Handelsübliche Packungen an Feinschnitt-Tabakerzeugnissen (Raucherartikel):
    • Rauchtabak (Zigaretten-, Pfeifen- oder Wasserpfeifentabak): ca. 0,3 kg
    • Zigaretten: ein ganzer Karton (Stange) oder 200 Stück Zigaretten
    • Zigarren oder Pseudozigarren: eine Einzelhandelspackung oder mindestens 20 Zigarren
    • Weitere Tabakartikel, z. B. Kautabak, Schnupftabak: ca. 50 g des jeweiligen Erzeugnisses bzw. zwei oder mehr Einzelhandelspackungen, die ca.0,1 kg des jeweiligen Erzeugnisses enthalten; für weitere Informationen siehe Beprobungskarte „Einzelhandelspackungen“.
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • ISO 4874 – Tabak – Probenahme aus Rohmaterialpartien – Allgemeine Grundsätze
  • ISO 15592-1 – Feinschnitt-Tabak und dessen Erzeugnisse – Verfahren zur Probenahme, zum Konditionieren und zur Untersuchung – Teil 1: Probenahme
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode Die Probenahmegeräte dürfen die physischen Merkmale der Proben (Größe der Blätter, Partikelgrößenverteilung usw.) nicht verändern und sich nicht auf spätere Untersuchungen auswirken.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00)
  • Papierbeutel, verschiedene Größen (R00)
  • Kunststoffflaschen, weite Öffnung, Größe 500–1000 ml (P03/P04), vorzugsweise nicht lichtdurchlässig.
  • Pappschachteln, Kartons (R01)
  • luftdichte Flaschen zur Ermittlung des Feuchtigkeitsgehalts
Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung
  • Informieren Sie sich über geltende Anweisungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit gemäß den örtlichen Risikobewertungen und/oder sichere Arbeitsverfahren am Ort der Probenahme und befolgen Sie diese.
  • Ausführliche Hinweise zu Hygiene und Risiken beim Umgang mit trockenen Lebensmitteln in loser Schüttung finden Sie unter Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der „Probenahme von Lebensmitteln“.
  • Die Lebensmittel müssen in hygienisch einwandfreiem Zustand belassen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie für die gegebenenfalls durchzuführenden Tätigkeiten über saubere und geeignete PSA verfügen.
  • Die Erzeugnisse können staubig oder mit für die menschliche Gesundheit gefährlichen Mitteln verunreinigt sein. Die Erzeugnisse können Larven des Tabakkäfers (Lasioderma serricorne) enthalten, der den Tabak schädigt. Zollbedienstete sollten eine Risikobewertung vornehmen, wenn sie die Sendung gesichtet haben.
  • Zollbedienstete sollten einen geeigneten Atemschutz gegen Staubeinwirkung tragen.
  • Eine hohe Staubkonzentration in der Luft kann in Verbindung mit elektrostatischer Aufladung einen Brand oder eine Explosion auslösen.

Probenahmeplan
Art der Sendung Verfahren
Sendungen zur Zollabfertigung
  • Eine Sammelprobe bestehend aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben, die zufällig oder systematisch aus der gesamten Sendung ausgewählt werden. Wenn Sie sich vergewissert haben, dass es sich um eine homogene Sendung handelt, kann in der Regel eine Sammelprobe als repräsentativ für die Erzeugnisse genommen werden, die unter eine Zollanmeldung fallen.
Massengüter
  • Bei unverpacktem Schüttgut wird an mindestens drei über die gesamte Schüttgutsendung verteilten Stellen zufällig oder systematisch jeweils die gleiche Anzahl an Einzelproben entnommen.
Verpackte Massengüter
  • Tabak oder gepresster Tabak in Ballen sowie in Holz- oder Papierkisten, Kartons, Körben und Jutesäcken: Achten Sie darauf, dass die zu untersuchenden Waren aus einer einzigen Sendung stammen. Wenn mehrere Sendungen vorliegen, sind diese getrennt zu untersuchen. Eine Sammelprobe kann auch ausschließlich aus Packungen derselben Partie innerhalb derselben Sendung gebildet werden.
  • Aus einzelnen Packungen an verschiedenen Stellen im Transportfahrzeug oder Lager wird zufällig oder systematisch jeweils die gleiche Anzahl an Einzelproben entnommen.
Tabakblätter, gebüschelt
  • An verschiedenen über die gesamte Sendung verteilten Stellen werden zufällig oder systematisch drei Büschel Tabak entnommen. Ein Büschel kann etwa 80 cm lang sein. Unten kann es einen Durchmesser von 25 cm und oben (also dort, wo es gehalten wird) von etwa 8 cm aufweisen. Ein Büschel hat ein Gewicht von etwa 0,2 kg.
  • Bei einzelnen Tabakblättern wird eine Sammelprobe aus mindestens 15 Tabakblättern gebildet.
Tabak und Tabakerzeugnisse in Einzelhandelspackungen
  • Der jeweiligen Sendung ist zufällig eine geeignete Anzahl an Einheiten zu entnehmen.
Nähere Informationen sind der Beprobungskarte „Einzelhandelspackungen“ zu entnehmen.


Probenhandhabung
Allgemeine Anmerkungen
  • Die Probenahmegeräte und die Probenbehälter müssen sauber (staubfrei) und trocken sein und dürfen die Merkmale der Proben (z. B. die Größe des Erzeugnisses, die Partikelgrößenverteilung und die organoleptischen Eigenschaften) nicht verändern.
  • Das Probenahmeverfahren darf sich nicht auf spätere Labortests auswirken.
  • Die Einzelproben werden jeweils zufällig so aus der Sendung entnommen, dass für alle potenziellen Einzelproben die gleiche Entnahmewahrscheinlichkeit besteht.
  • Wenn der vorliegende Tabak beschädigt und daher für eine Bewertung der Merkmale ungeeignet ist, dürfen aus der betreffenden Probeneinheit keine Proben entnommen werden.
  • Wenn die Heterogenität und die durchschnittliche Beschaffenheit von Bedeutung sind, kann es empfehlenswert sein, die Einzelproben nicht zu mischen.
  • Probenteilung: Ist eine Sammelprobe zu groß, muss sie zur Erlangung der Endproben verkleinert werden. Siehe dazu das Schema für die Probenteilung. Die Homogenisierung einer Sammelprobe muss vorsichtig erfolgen, um die Unversehrtheit und den Erhalt der Merkmale der Probe zu gewährleisten. Die Einzelproben können auf eine Kunststofffolienunterlage gelegt werden, die an den Ecken hochgehoben und anschließend vorsichtig geschüttelt wird; alternativ können sie in Kunststoffbeutel gelegt und vorsichtig geschüttelt werden.
  • Verpacken der Proben: Die Endproben müssen sicher und in geeigneter Weise vor Beschädigungen (mechanische Beschädigungen, erhebliche Änderungen des Feuchtigkeitsgehalts, der Temperatur usw.) geschützt verpackt werden. Die Behälter müssen vollständig gefüllt sein. Proben, die auf ihren Feuchtigkeitsgehalt untersucht werden sollen, müssen in wasserdichten Behältern oder luftdichten Beuteln verpackt sein.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Sorgen Sie für einen schnellen Transport, da die Proben anfällig für Schimmel sind.
  • Achten Sie darauf, dass die Transportbedingungen die Unversehrtheit und den Erhalt der Merkmale der zu befördernden Probe gewährleisten.
  • Achten Sie darauf, dass geeignete Transportbedingungen derart aufrechterhalten werden, dass die Erzeugnisse gegen Feuchtigkeit, mechanische Beschädigungen, Kontaminationen, mikrobielles Wachstum, Schädlingsbefall oder sonstige Einwirkungen geschützt sind, die die organoleptischen Eigenschaften der Proben (z. B. den Geruch) beeinträchtigen könnten.
  • Proben von Lebensmittelerzeugnissen und von Chemikalien sind im jeweiligen Fahrzeug getrennt (in Frachträumen, Versandkisten usw.) zu befördern, um jegliche Kreuzkontaminationen auszuschließen.
Lagerung
  • Proben sind in einem sauberen, trocken, dunklen, kühlen, hinreichend belüfteten und geruchsfreien Raum aufzubewahren.
  • Achten Sie darauf, dass geeignete Lagerungsbedingungen derart aufrechterhalten werden, dass die Erzeugnisse gegen Feuchtigkeit, Kontaminationen, mikrobielles Wachstum, Schädlingsbefall oder sonstige Einwirkungen geschützt sind, die die organoleptischen Eigenschaften der Proben (z. B. den Geruch) beeinträchtigen könnten.
  • Werden die Proben länger als 3 Monate gelagert, wird empfohlen, sie einzufrieren und bei einer Temperatur von unter -16 °C zu lagern. Die Erzeugnisse können Larven des Tabakkäfers (Lasioderma serricorne) enthalten, die bei niedrigen Temperaturen abgetötet werden. Befallener Tabak ist zu verbrennen, und die entsprechenden Lagerorte sind chemisch (durch Begasung) zu dekontaminieren.

Tabak (Liste anzeigen )
HS-Position Beschreibung

Letzte Überarbeitung 10.2.2021