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SAM-303 Papier |
Papier | |
Definition (Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes) |
Papier und Pappe; Zu Halbstoffen aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen siehe spezifische Karte ‘Chemikalien, feste Stoffe’. Zu Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe siehe spezifische Karte ‘Abfälle’. Zu Produkten in Einzelpackungen siehe spezifische Karte ‘Einzelhandelspackungen’. |
Papier | |
Empfohlener Mindestumfang pro Probe | Ca. 1 m2 gerollt oder im Format A4 gefaltet. 10 Blätter im Format A4 1 oder mehr Stücke bei Stückware (abhängig von der Größe) |
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechts-vorschriften |
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Benötigte Ausrüstung | |
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode | Allgemeine Geräte: Messer, Schere, Maßband usw. |
Für Probenahmen zu verwendende Behälter |
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Sicherheits-maßnahmen und Risikobewertung | Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien im Bereich Gesundheit und Sicherheit.
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Probenahmeplan | |
Art der Sendung | Verfahren |
Sendungen zur Zollabfertigung | Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Zahl von Einzelproben. Haben Sie sich vergewissert, dass es sich um eine homogene Sendung handelt, so kann in der Regel eine Sammelprobe als repräsentativ für die Erzeugnisse genommen werden, die unter eine Zollanmeldung fallen. Der Umfang der Probe muss mindestens ca. 1 m2 gerollt oder im Format A4 gefaltet, entsprechen. |
Ballen oder Bündel, Kisten, Ladung als Paket oder auf Paletten | Einzelproben sind zufällig oder systematisch in gleicher Menge aus verschiedenen Packungen zu entnehmen, die sich an unterschiedlichen Stellen auf dem Transportfahrzeug oder in der Lagereinrichtung befinden. Entnehmen Sie aus den verschiedenen ausgewählten Einheiten ausreichend Blätter, um genügend Proben für die geforderten Prüfungen zu erhalten (siehe empfohlene Mindestmenge), wobei beschädigte Blätter nicht berücksichtigt werden dürfen. Falls bekannt, ist die Laufrichtung des Papiers zu beachten. Besteht die Einheit aus zusammen verpackten Elementen (Packung/Ries), sind alle ausgewählten Einheiten zusammenzustellen und Elemente hieraus unter Anwendung derselben Methode auszuwählen, die für die Auswahl der Einheiten aus der Sendung genutzt wurde. |
Rollen | Einzelproben sind zufällig oder systematisch in gleicher Menge an einer oder mehreren Stellen der gesamten Sendung aus verschiedenen Einheiten zu entnehmen. Entfernen Sie alle beschädigten Schichten an der Außenseite einer jeden ausgewählten Rolle sowie drei unbeschädigte Papierschichten oder eine unbeschädigte Schicht Pappe. Schneiden Sie dann von jeder ausgewählten Rolle dieselbe Anzahl an Blättern ab, um die Endprobe zusammenzustellen. Die der Partie entnommene Anzahl an Blättern muss ausreichend sein, um genug Probematerial zu erhalten (siehe empfohlene Mindestmenge). Die Blätter können direkt von der Rolle entnommen werden oder die Rolle kann in voller Breite durchschnitten werden, sodass die Stapel geschnittener Blätter auf jeder Seite zu Boden fallen können. Die Rolle wird dann entfernt und von jedem Stapel können Blätter abgeschnitten werden. Wenn es sich bei der Einheit um eine Verpackung handelt, die nicht vollständig ausgepackt werden kann, sind Fenster mit einer Abmessung von ca. 45 x 45 cm zu schneiden. Schneiden Sie durch das Fenster ausreichend tief ein, um die für die Erstellung der Endprobe erforderliche Anzahl an Blättern zu entnehmen. Entfernen Sie alle beschädigten Schichten sowie mindestens drei unbeschädigte Papierschichten oder eine unbeschädigte Schicht Pappe. Schneiden Sie das Fenster/die Fenster innerhalb einer Einheit und von Einheit zu Einheit an verschiedenen Stellen aus. |
Stückgut | Abhängig von der Größe des Erzeugnisses können ein oder mehrere repräsentative Stücke entnommen werden. Bei kleinen Erzeugnissen (Abmessungen bis 10 cm) muss die Endprobe mindestens 3 Stücke umfassen. |
Probenhandhabung | |
Allgemeine Anmerkungen | Probenahme: Achten Sie darauf, dass die zu untersuchenden Erzeugnisse aus einer einzigen Sendung stammen. Wenn mehrere Sendungen berücksichtigt werden müssen, sind diese getrennt zu kennzeichnen. Eine Sammelprobe kann ausschließlich aus Packungen einer einzigen Partie zusammengestellt werden, die in derselben Sendung enthalten sind. Proben von Papier- oder Pappeeinheiten werden zufällig oder systematisch aus einer Partie der Sendung ausgewählt. Einheit = Bestandteil einer Partie in Form von Rollen, einem Ballen, einem Paket, dem Inhalt einer Kiste, einer Palettenladung usw. Die Einzelproben (Blätter) werden weiter kombiniert und unterteilt, um die Endproben zu erhalten. Das Verfahren unterscheidet sich, wenn es sich bei der Einheit um eine Verpackung handelt, die vollständig ausgepackt werden kann, aber aus einer Einheit stammt, die nicht ausgepackt werden kann. Alle Einzelproben müssen die gleiche Größe haben. Die Proben sind mit Vorsicht zu handhaben. Es müssen Handschuhe getragen werden, da die Berührung von Papier mit bloßen Händen die chemischen, physikalischen, optischen, Oberflächen- und sonstigen Eigenschaften des Papiers erheblich beeinträchtigen kann. Proben, die aufgrund der Probenahme oder des Transports sichtbare Mängel oder Schäden aufweisen, können für die Prüfung nicht verwendet werden. Abpacken der Proben: Die Endproben sind in eine Kunststoff- oder Pappschachtel zu verpacken oder in eine feste Hülle oder einen festen Umschlag aus Kunststoff oder Pappe zu legen. Die Proben sollten flach gelagert werden, sodass keine Falten und Knicke entstehen. Bestehen die Proben aus sehr schmale Streifen, so sind diese auf einen Kern aufzuwickeln. Die einzelnen Erzeugnisse sollten in Kunststoff- oder Papierbeutel oder Pappschachteln (Kartons) verschiedener Größe verpackt werden. |
Probenahme-formular | Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf. |
Beförderung | Die Proben sind bei Raumtemperatur an einem trockenen und gut belüfteten Ort zu lagern. Sie dürfen nicht Bedingungen ausgesetzt werden, die ihre Eigenschaften verändern können. |
Lagerung | Die Proben sind bei Raumtemperatur an einem trockenen und gut belüfteten Ort zu lagern. Sie dürfen nicht Bedingungen ausgesetzt werden, die ihre Eigenschaften verändern können. |
Papier (expand list) | |
HS-Position | Beschreibung |
Neufassungen | ||
Fassung | Datum | Änderungen |
1.1 | 15.07.2020 | Erste Version |