Fleisch, gefroren
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Gefrorenes Fleisch als ganze oder halbe Tierkörper, Viertel oder Teile und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, auch geschnitten, zerkleinert oder gemahlen, von Tieren aller Art (außer Fisch, Krebstieren, Weichtieren und sonstigen wirbellosen Wassertieren).

Zu nicht gefrorenem Fleisch siehe spezifische Karte „Fleisch, nicht gefroren“.

Zu Erzeugnissen in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen und Enderzeugnisse“.


Fleisch, gefroren
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe Für chemische Analysen: 1 kg.

Für morphologische Analysen: ein Stück (Erzeugnisse der HS-Positionen 020110, 020120, 020311, 020410, 020421).

Sonstige HS-Positionen: mindestens zwei Stücke oder ein Karton (mit mindestens sechs Stücken).

Der Verordnung (EG) Nr. 765/2002 der Kommission unterliegende Erzeugnisse (HS-Position 020230): zwei Kartons.

Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechts-vorschriften Fleisch der HS-Position 020130:
  • Verordnung (EG) Nr. 765/2002 der Kommission über die Probenahme und die Festlegung bestimmter Modalitäten für die Warenkontrolle von entbeinten Teilstücken von Rindfleisch, für die eine Ausfuhrerstattung gewährt werden soll: Fleisch der HS-Position 020130.
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode

Es werden nur allgemeine Werkzeuge benötigt.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00)
  • Dehnfolie.
Die Behälter müssen aus einem für Lebensmittel geeigneten Material bestehen.

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung
  • Machen Sie sich mit gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen gemäß den maßgeblichen örtlichen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Ortes der Probenahme vertraut und befolgen Sie diese.
  • Ausführliche Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Risiken bei gekühlten Lebensmitteln finden Sie unter ֦ Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Probenahme von Lebensmittelerzeugnissen“.
  • Die Hygiene von Lebensmittelerzeugnissen muss gewährleistet sein.
  • Tragen Sie saubere und geeignete persönliche Schutzausrüstung.

Probenahmeplan
Art der Sendung Verfahren
Sendungen zur Zollabfertigung Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Zahl von Einzelproben. Wenn Sie sich vergewissert haben, dass es sich um eine homogene Sendung handelt, kann in der Regel eine Sammelprobe als repräsentativ für die Erzeugnisse genommen werden, die unter eine Zollanmeldung fallen.

Allgemeine Bemerkung Nehmen Sie nach Möglichkeit vollständige Packungen als Proben. Nehmen Sie bei der Probenahme von Schüttgut keine kleinen Stücke (Späne oder Splitter) als Proben. Schneiden Sie ein ausreichend großes Stück ab und sorgen Sie dafür, dass auf der Oberfläche der Probe keine Feuchtigkeit kondensiert. Versuchen Sie nicht, Sammelproben zu erstellen. Siehe Probenahmeverfahren für Gefrorene Erzeugnisse in den Allgemeinen Grundsätzen

Schlachtkörper und Stücke der HS-Positionen 020110, 020120, 020311, 020410, 020421

Eine Probe wird als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht.
Rindfleisch (HS-Position 020130), im Zusammenhang mit Ausfuhrerstattungen geprüft.

Zwei getrennte Kartons, aus verschiedenen Bereichen dort aus der Sendung entnommen, wo das höchste Risiko gegeben ist.
Sonstige Erzeugnisse der HS-Position 02: Karton/Packung mit Stücken mit einem Gewicht von bis zu 4 kg.

Ein vollständiger Karton/eine vollständige Packung mit mindestens sechs Stücken.
Sonstige Erzeugnisse der HS-Position 02: Karton/Packung mit Stücken mit einem Gewicht von über 4 kg.

Zwei vollständige Stücke.
Erzeugnisse, gewürzt, umhüllt, getunkt oder mariniert Bei umhüllten, getunkten oder marinierten Fleischerzeugnissen ist darauf zu achten, dass die Umhüllung bei der Probenahme nicht entfernt oder beschädigt wird. Gegebenenfalls muss ein voller Karton, gleich welcher Größe, entnommen werden, damit die Probe repräsentativ ist.


Probenhandhabung
Allgemeine Anmerkungen
  • Die Proben sind jeweils aus dem Bereich der Sendung zu entnehmen, in dem das höchste Risiko gegeben ist.
  • Schneiden Sie Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse nur, wenn unbedingt erforderlich. Entnehmen Sie nach Möglichkeit vollständige Stücke/Packungen/Kartons.
  • Wenn die Originalverpackung nicht geeignet ist, die Unversehrtheit der Probe bei Lagerung oder Transport zu gewährleisten, verwenden Sie einen Kunststoffbeutel oder eine Verpackungsfolie.
  • Halten Sie die Probe tiefgekühlt. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Sorgen Sie dafür, dass die Probe bei einer Temperatur von unter -18 °C aufbewahrt wird. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten usw.) und vor jeglichen sonstigen Einwirkungen, welche die Packungen beeinträchtigen könnten.
Lagerung
  • Sorgen Sie dafür, dass die Probe bei einer Temperatur von unter -18 °C aufbewahrt wird. Die Aufbewahrungstemperatur sollte regelmäßig überwacht und protokolliert werden.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, usw.) und vor Kontakt mit sonstigen Stoffen.

Fleisch, gefroren (Liste anzeigen)
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 15.07.2021 New format and small modifications