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Kohäsionspolitik 2021-2027 – Der Haushalt in Kürze

  • 01 Dec 2021
Der EU-Haushalt von 392 Milliarden EUR für die Kohäsionspolitik der nächsten sieben Jahre stellt eine Investition in nationale und regionale Programme, einschließlich solcher zur Förderung des Wachstums, der Beschäftigung, sozialer Integration und besserer Zusammenarbeit, dar.
Kohäsionspolitik 2021-2027 – Der Haushalt in Kürze

Der Gesamthaushalt teilt sich auf die folgenden Programmkategorien und Investitionsziele auf (Diagramm 1).

1) Investitionen in Beschäftigung und Wachstum (IJG)

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Europäischer Sozialfonds+ (ESF+)
  • Kohäsionsfonds
  • Fonds für einen gerechten Übergang (JTF).

2) Interreg: Europäische territoriale Zusammenarbeit.

3) Von der Europäischen Kommission verwaltete EU-Instrumente und technische Hilfe.

 

 

Von dem Haushalt in Höhe von 392 Milliarden EUR werden 11,3 Milliarden EUR an die Fazilität „Connecting Europe“ übertragen und 2,5 Milliarden EUR werden für Finanzierungsinstrumente und technische Hilfe zur Unterstützung der Programme eingesetzt.

Die unmittelbare Förderung nationaler und regionaler Projekte im Bereich Beschäftigung und Wachstum beläuft sich auf weitere 369 Milliarden EUR. Diese Mittel werden dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds+ (ESF+), dem Kohäsionsfonds und dem Fond für einen gerechten Übergang zugewiesen.

Die Förderung über den EFRE und den ESF+ erfolgt entsprechend der NUTS-2-Einstufung der 240 festgelegten Regionen als weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen oder stärker entwickelte Regionen.

Die ursprünglichen Gesamtzuweisungen für den EFRE und den ESF+ sind in Diagramm 2 nach Fonds getrennt dargestellt. In Diagramm 2 können Sie die ursprünglichen Zuweisungen im Rahmen des EFRE bzw. ESF+ nach Kategorien der Regionen erkunden, indem Sie auf das Tortendiagramm klicken oder das Menü zum Verfeinern/Vergrößern links oben verwenden.

 

 

Die ursprüngliche Zuweisung für Interreg beträgt 9 Milliarden EUR. Die Zuweisungen für bestimmte Interreg-Programme werden im Herbst 2021 bekannt gegeben.

Drei von der Kommission verwalteten Instrumenten wurden insgesamt 1,2 Milliarden EUR aus dem Haushalt zugewiesen.

 

Erfahren Sie mehr über den Haushalt der Kohäsionspolitik 2021-2027

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1129 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Festlegung der jährlichen Aufteilung der im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang verfügbaren Zuweisungen nach Mitgliedstaaten – ABl. L 224 vom 9.7.2021, S. 4.

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1130 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Erstellung der Liste der Regionen, die für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus infrage kommen, sowie der Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds infrage kommen – ABl. L 224 vom 9.7.2021, S. 10

Die Liste der im Rahmen der Kohäsionspolitik förderfähigen Regionen finden Sie in diesem Datensatz.

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1131 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Festlegung der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel nach Mitgliedstaat für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Kohäsionsfonds – ABl. L 244 vom 9.7.2021, S. 21. Den detaillierten offenen Datensatz zu den ursprünglichen jährlichen EU-Zuweisungen, die den interaktiven Diagrammen weiter oben zugrunde liegen, finden Sie in diesem Datensatz. Die ursprüngliche Aufteilung der Zuweisungen für den EFRE und den ESF+ im Rahmen der IJG finden Sie in diesem Datensatz.