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EU-Kohäsionspolitik: 1,63 Mrd. EUR für eine gerechte Klima- und Energiewende in Griechenland

  • 16 June 2022
EU-Kohäsionspolitik: 1,63 Mrd. EUR für eine gerechte Klima- und Energiewende in Griechenland

Die Kommission hat heute das erste Programm aus dem Fonds für einen gerechten Übergang angenommen. Griechenland erhält nun insgesamt 1,63 Mrd. EUR, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Energie- und Klimawende abzumildern.

Griechenland erhält für seinen Plan Zuschüsse in Höhe von 1,38 Mrd. EUR aus dem Fonds für einen gerechten Übergang.

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans sagte: „Die Dringlichkeit der Energiewende in Europa hat nach dem aggressiven Krieg Russlands gegen die Ukraine drastisch zugenommen. Wir müssen uns von fossilen Brennstoffen schneller als erwartet abkoppeln und gefährdete Gruppen vor unerschwinglichen Energierechnungen schützen, indem wir den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Angesichts der hohen Energiepreise dürften die Ungleichgewichte weiter zunehmen. Griechenland war der erste Mitgliedstaat, der seinen Plan für einen gerechten Übergang vorgelegt hat, und erhält nun zusätzliche Unterstützung für die Entwicklung einer grünen, inklusiven und krisenfesten Wirtschaft mit menschenwürdigen Arbeitsplätzen für alle. Das sind gute Nachrichten für Griechenland, seine Regionen und alle seine Bürgerinnen und Bürger!“

Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen, erklärte: „Ich freue mich über ein derart starkes kohäsionspolitisches Engagement und die Bemühungen für eine Klima- und Energiewende in Griechenland. Durch die Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung 2021-2027 ist Griechenland nun auch das erste Land mit einem genehmigten Programm aus dem Fonds für einen gerechten Übergang und begleitenden Plänen. Griechenland steuert nun auf eine Zukunft des Wachstums und des ökologischen Wandels zu, die für alle gerecht ist.

In den am stärksten von der Energie- und Klimawende betroffenen Gebieten fördert der Plan die Dekarbonisierung in Westmakedonien, Megalopolis und angrenzenden Gemeinden und unterstützt bei der allmählichen Abschaltung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken auf den Inseln der Nord-Süd-Ägäis und Kreta. Die Unterstützung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang soll die Wirtschaft diversifizieren und modernisieren, neue Arbeitsplätze schaffen sowie Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für die betroffenen Arbeitskräfte bieten.

Etwas mehr als die Hälfte der Mittel fördert Unternehmertum durch die Finanzierung bestehender und neuer Unternehmen, der Unternehmensinfrastruktur und engerer Verbindungen zwischen Unternehmen und Forschung und Innovation.

Ein weiterer großer Teil der Mittel (20,4 % der Gesamtmittel) fließt in die Stärkung der Personalressourcen und der Kompetenzen der Arbeitskräfte in den betroffenen Bereichen (Qualifikation, Weiterbildung und Umschulung) und in die Beschäftigungsförderung.  Weitere Fördermaßnahmen betreffen die Energiewende, die Anpassung an die Landnutzung und die Kreislaufwirtschaft sowie kleinere Interventionen zur Energiewende in Verbindung mit integrierten Strategien (Energiemodernisierung, erhöhte Eigenproduktion durch Energiegemeinschaften, erneuerbare Energiequellen, Biomasse, Wärmepumpen, Fernwärme, E-Mobilität und Energiespeichersysteme).

 Außerdem werden zwei Vorhaben von strategischer Bedeutung finanziert:

  • die „Innovationszone“ von Westmakedonien: eine Dachorganisation für die Entwicklung von Infrastruktur und Maßnahmen für innovatives Unternehmertum;
  • das „Bioökonomie-Zentrum 360°“ in den Gemeinden Megalopolis, Gortynia, Oichalia, Tripolis, mit dem Ziel der Umgestaltung der Geschäftstätigkeit entlang der gesamten bioökonomischen Wertschöpfungskette (Agrar-und Ernährungswirtschaft, Kreislaufwirtschaft und digitale Wirtschaft).

Hintergrund 

Der Fonds für einen gerechten Übergang unterstützt die am stärksten vom Übergang betroffenen Gebiete auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Ermittlung dieser Gebiete ist in den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang festgelegt und erfolgt im Rahmen der Verhandlungen mit der Kommission über die Partnerschaftsvereinbarungen 2021-2027 und die damit verbundenen Programme. In den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang, die in enger Abstimmung mit den lokalen Partnern entwickelt wurden, werden die Herausforderungen in den einzelnen Gebieten sowie die Entwicklungserfordernisse und -ziele dargelegt, die bis 2030 erreicht werden sollen. Ferner werden darin die geplanten Maßnahmen sowie spezifische Verwaltungsmechanismen festgelegt.

Nach Genehmigung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang können gezielte Förderungen im Rahmen der beiden anderen Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang in Anspruch genommen werden: eine Übergangsregelung im Rahmen von InvestEU und eine Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor für einen gerechten Übergang, die Zuschüsse der Kommission mit Darlehen der Europäischen Investitionsbank verbindet.

Der Mechanismus für einen gerechten Übergang stellt sicher, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fair verläuft und niemand zurückgelassen wird. Durch den Mechanismus wird gezielte Unterstützung zur Mobilisierung von rund 55 Mrd. EUR im Zeitraum 2021-2027 bereitgestellt, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs in den am stärksten betroffenen Regionen abzumildern.

Die Kommission hat die Partnerschaftsvereinbarung mit Griechenland im Juli 2021 genehmigt. Dabei handelt es sich um die erste genehmigte Vereinbarung unter den 27 Mitgliedstaaten. Die Vereinbarung umfasst umfangreiche Investitionen – 30 % des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und 55 % des Kohäsionsfonds – in die Energieeffizienz und die Verringerung der Treibhausgase.

Zudem wurden zwei weitere kohäsionspolitische Programme in Verbindung mit der Partnerschaftsvereinbarung genehmigt: das Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und das Katastrophenschutzprogramm.

Auf Ersuchen der griechischen Behörden stellte die Kommission bedarfsgerechtes Fachwissen für die Ausarbeitung des Plans, den Aufbau von Kapazitäten für seine wirksame Umsetzung und die Gestaltung seines Verwaltungssystems zur Verfügung. Die Unterstützung erfolgt über das Instrument für technische Unterstützung der GD REFORM.

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