Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Großprojekte und Beihilferegelungen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 unterscheiden sich erheblich von den Vorschriften für den Programmplanungszeitraum 2000-2006.
Die wichtigste Änderung für den laufenden Zeitraum besteht in der Einbeziehung von Kohäsionsfondsprojekten in operationelle Programme. Somit findet die „n+2“/„n+3“-Regel (im Folgenden „n+2“-Regel) in gleicher Weise Anwendung wie für den EFRE, und der Förderzeitraum für die Ausgaben im Rahmen von Großprojekten entspricht dem Förderzeitraum des dazugehörigen operationellen Programms. Darüber hinaus umfassen die Angaben, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 für jedes Großprojekt übermitteln, einen jährlichen Finanzierungsplan, der gemäß Artikel 41 Absatz 2 dieser Verordnung (siehe Informationsvermerk für den COCOF Nr. 08/0006/01-DE) in Anhang II der Kommissionsentscheidung zu dem Großprojekt enthalten ist.