breadcrumb.ecName
de Deutsch

Geänderte leitlinien für die änderung von beschlüssen bzw. entscheidungen der Kommission zu Kohäsionsfondsvorhaben auf grundlage der geänderten Verordnung (EG) NR. 1164/19941

COCOF Guidance Documents

Datum: 24 sep 2010

Zeitraum: 2007-2013

Thema: Structural Funds management and Governance

Sprachen:   de | en | fr

Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1164/1994 zur Errichtung des Kohäsionsfonds sieht vor, dass „Vorhaben [...] entsprechend den Ergebnissen der Begleitung und Bewertung anzupassen [sind]“. In Artikel F Absatz 5 in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1164/1994 heißt es: „Auf der Grundlage der Ergebnisse der Begleitung und unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Begleitausschusses passt die Kommission – gegebenenfalls auf Vorschlag des betreffenden Mitgliedstaats – das ursprünglich genehmigte Volumen und die ursprünglich genehmigten Modalitäten für die Gewährung der Finanzbeteiligung sowie den vorgesehenen Finanzierungsplan an.