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Finanzierung der Aufgaben zur technischen Hilfe der Programme 2000-2006 durch die Mittel für technische Hilfe 2007-2013

COCOF Guidance Documents

Datum: 26 feb 2009

Zeitraum: 2007-2013

Thema: Structural Funds management and Governance

Sprachen:   de | en | fr

Ausgehend von den Anfragen mehrerer Mitgliedstaaten soll dieser Vermerk zwei Fragen klären:

1. Die Frage der Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe in Verbindung mit den Programmen 2000-2006, die nach Ablauf der Frist für die Zuschussfähigkeit im Rahmen dieser Programme entstanden sind:

Einige Kosten für technische Hilfe, wie bestimmte Auditkosten (einschließlich der Erstellung des Abschlussvermerks), Kosten im Zusammenhang mit den abschließenden Durchführungsberichten und der Archivierung der Belege, werden nach Ablauf der Frist für die Zuschussfähigkeit anfallen.

Daher werden sie im Rahmen des Programmplanungszeitraums 2000 – 2006 nicht für eine Kofinanzierung in Betracht kommen. Die Frage ist, ob solche Kosten durch die technische Hilfe im Programmplanungszeitraum 2007-2013 förderfähig sind.

2. Die Frage der Kofinanzierung der Aufgaben zur technischen Hilfe der operationellen Programme 2000-2006 in Fällen, in denen keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, um die Aufgaben zur technischen Hilfe bis zum Ablauf der Frist für die Zuschussfähigkeit durchzuführen:

Dieses Problem wird umso deutlicher angesichts der Entscheidungen der Kommission, die Frist für die Zuschussfähigkeit der operationellen Programme 2000-2006 bis zum 30. Juni 2009 zu verlängern, da die Mitgliedstaaten seit Ende 2006 nicht mehr berechtigt sind, die Finanzierungspläne zu ändern.