Mit diesem Dokument sollen Leitlinien zu den Aufgaben der Bescheinigungsbehörde gemäß Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates bereitgestellt werden und es soll als Leitfaden für die Mitgliedsstaaten für die Durchführung dieses Artikels dienen. Den Mitgliedsstaaten wird empfohlen, den Leitlinien unter Berücksichtigung ihrer eigenen organisatorischen Strukturen und Kontrollvereinbarungen zu folgen.