Ziel dieses Leitfadens ist es, Leitlinien für bestimmte praktische Aspekte der Anwendung von Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission festzulegen. Der Leitfaden soll eine Referenzunterlagen für die Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieses Artikels darstellen. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, sich unter Berücksichtigung ihrer eigenen Organisationsstrukturen und Prüfvorkehrungen an diesen Leitfaden zu halten.