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Europäische Transparenzinitiative: Durchführung der Haushaltsordnung im Hinblick auf die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

COCOF Guidance Documents

Datum: 23 apr 2008

Zeitraum: 2007-2013

Thema: Structural Funds management and Governance

Sprachen:   de | en | fr

Die Europäische Kommission hat 2006 in einem Grünbuch die Europäische Transparenzinitiative vorgeschlagen, gefolgt von einer Mitteilung im Jahr 2007. Der Rat hat die Initiative mit Artikel 30 Absatz 3 und Artikel 53b Absatz 2 Buchstabe d) der Haushaltsordnung gebilligt. Diese beiden Artikel verpflichten die Mitgliedstaaten, Angaben darüber zu übermitteln, wie die EUGelder im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgegeben werden, und zwar insbesondere durch die nachträgliche Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Haushaltsmitteln. Was die Veröffentlichung der Angaben über die Begünstigten der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds (im Folgenden „die Fonds“) betrifft, so wird diese Verpflichtung in der Verordnung der (EG) Nr. 1828/2006 Kommission  näher erläutert. Zweck dieser Mitteilung ist, den Mitgliedstaaten eine Anleitung für die Durchführung der Transparenzinitiative für die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds und den Fischereifonds an die Hand zu geben.