Europäische Kommission
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Operationelles Programm 'Baskenland'

Im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziertes Programm

Programmbeschreibung

Am 28. November 2007 billigte die Europäische Kommission ein operationelles Programm für die autonome Gemeinschaft Baskenland für den Zeitraum 2007-2013.

Dieses operationelle Programm fällt unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und verfügt über einen Gesamtetat von ca. 500 Mio. EUR. Die Europäische Union stellt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ca. 241 Mio. EUR bereit. Dies entspricht etwa 0,7 % der Gemeinschaftsbeihilfen, die im Rahmen der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 für Spanien vorgesehen sind.

Der vorgesehene nationale Beitrag beläuft sich auf 260 Mio. EUR und kann teilweise aus Gemeinschaftsdarlehen, ausgereicht von der Europäischen Investitionsbank (EIB), sowie aus anderen Darlehensinstrumenten gebildet werden.

1. Zweck und Ziel des Programms

Die Entwicklungsstrategie basiert auf der Zusammenziehung der Vermögenswerte, die die Stärken der Region bilden, wobei hier insbesondere das Netz für Wissenschaft und Technologien und die bedeutenden Investitionsanstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zu erwähnen sind.

Ausgehend von der detaillierten Beschreibung der strategischen Achsen kann eingeschätzt werden, dass der für die Prioritäten von Lissabon bestimmte Anteil an Gemeinschaftsmitteln über 91 % der EFRE-Mittel darstellt, wobei den Bereichen Wissenswirtschaft, Innovation und Unternehmensentwicklung (mehr als 77 % der Mittel) eine besondere Unterstützung zukommen soll.

Vor dieser Perspektive besteht das strategische Ziel des operationellen Programms in der sowohl technologischen als auch sozialen Konvergenz mit den am weitesten fortgeschrittenen Regionen der EU. Aus dieser Hauptzielstellung ergeben sich die Prioritäten des Programms, und zwar:

  • Stimulierung von Innovation und Wissenswirtschaft;
  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der Risikoprävention;
  • Stärkung der territorialen Kohäsion in ihren lokalen und urbanen Dimensionen.

2. Erwartete Wirkung der Investitionen

Trotz ihres begrenzten Umfangs (sie beträgt lediglich 0,06 % des BIP der Region pro Jahr) wird die Gemeinschaftsbeihilfe aber – zusammen mit dem nationalen Beitrag - bedeutende Auswirkungen auf die Wirtschaft des Baskenlandes haben.

Insbesondere dürfte das Gemeinschaftsprogramm die Schaffung von ca. 2 700 Arbeitsplätzen, die Kofinanzierung von über 7 400 Projekten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI), die Errichtung von 15 Forschungszentren und die Mobilisierung von mehr als 560 Mio. EUR an Privatinvestitionen ermöglichen.

3. Prioritäten

Das operationelle Programm konzentriert sich auf vier Prioritätsachsen, zu denen noch die Prioritätsachse „Technische Hilfe“ hinzukommt.

Prioritätsachse 1: Wissenswirtschaft, Innovation und Unternehmensentwicklung [ca. 71,5 % des Gesamtinvestitionsumfangs]

Zu dieser Prioritätsachse werden zwei Hauptziele benannt:

  • Erhöhung des Investitionsanteils bei FuE im Vergleich zum BIP;
  • Verbesserung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund konzentrieren sich die Maßnahmen des Programms auf die Stärkung des Potenzials des baskischen Innovationssystems, die Unterstützung von FuEuI-Investitionen von Unternehmen und den Ausbau neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Die in Erwägung gezogenen Aktionsbereiche beinhalten Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Internationalisierung von Unternehmen, insbesondere Aktionen in den Bereichen Stimulierung von Forschung und Innovation, Technologietransfer, Kooperation zwischen Unternehmen und deren Diversifizierung, Entwicklung von Unternehmergeist sowie Entwicklung neuer Finanzinstrumente.

Prioritätsachse 2: Umwelt und Risikoprävention [ca. 3 % des Gesamtinvestitionsumfangs]

Diese zweite Prioritätsachse, vervollständigt durch die Prioritätsachsen 3 und 4, entspricht dem Willen der autonomen Gemeinschaft, Umweltbelange in ihre Wirtschafts- und Sozialpolitik zu integrieren, damit nachhaltige Entwicklung zu einem grundlegenden Kriterium gereicht, das für die territoriale und sektorielle Politik – insbesondere für die Politik in den Bereichen Industrie, Landwirtschaft, Energie und Transport – richtungsweisend ist.

In diesem Kontext trägt diese Priorität unter Stärkung der Synergien zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltschutz sowie unter konkretem Mitwirken bei der Rekonstruktion von Industriezentren und der Sanierung kontaminierter Böden zu einer nachhaltigen Entwicklung, zur Vorbeugung von Umweltrisiken und zur Förderung von Maßnahmen in der Natur bei.

Prioritätsachse 3: Energieressourcen und Zugang zu Verkehrsdienstleistungen [ca. 20 % des Gesamtinvestitionsumfangs]

Diese Prioritätsachse zielt auf die Reduzierung des Negativeinflusses des Verkehrs auf den Energieverbrauch sowie auf die Entwicklung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien ab.

Vom operationellen Standpunkt aus betrachtet handelt es sich dabei einerseits um die Verbesserung von Sicherheit und Zugänglichkeit unter Vereinbarung von Mobilität mit Lebensqualität und Umwelt und andererseits um die Förderung von Energieeffizienz und Energieeinsparungen sowie um die Entwicklung erneuerbarer Energien, um den von der internationalen Gemeinschaft im Rahmen des Kyoto-Protokolls festgelegten Zielstellungen zu entsprechen.

Prioritätsachse 4: Nachhaltige lokale und urbane Entwicklung [ca. 4,5 % des Gesamtinvestitionsumfangs]

Aufgrund der Bevölkerungskonzentration in den städtischen Siedlungsgebieten ist es notwendig, die sich aus dieser demografischen Gegebenheit ergebenden Zwänge mit nachhaltiger Entwicklung in Einklang zu bringen, wobei die Städte in ihrer Rolle als Triebkräfte des Wachstums erhalten bleiben sollen.

Ausgehend von den Erfahrungen mit der Gemeinschaftsinitiative URBAN sind die Maßnahmen dieser Prioritätsachse auch auf die lokale Entwicklung unter Unterstützung von integrierten Projekten der urbanen Regeneration, auf den Schutz des kulturellen Erbes und auf die Integration der am meisten Benachteiligten gerichtet.

Prioritätsachse 5: Technische Hilfe [ca. 1 % des Gesamtinvestitionsumfangs]

Diese technische Hilfe wird eine Unterstützung in den Bereichen Management, Weiterverfolgung, Evaluierung und Kontrolle des operationellen Programms sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit gestatten.

4. Verwaltungsbehörde

Finanzielle Informationen

Aufschlüsselung der Finanzmittel nach Prioritätsachse

Prioritätsachse Investitionen der EU Nationaler öffentlicher Beitrag Öffentlicher Beitrag insgesamt
Wissenswirtschaft, Innovation und Unternehmensentwicklung 179.754.959,00 179.754.959,00 359.509.918,00
Umwelt und Risikoprävention 6.652.377,00 6.652.377,00 13.304.754,00
Energieressourcen und Zugang zu Verkehrsdienst-leistungen 40.177.390,00 59.370.142,00 99.547.532,00
Nachhaltige lokale und urbane Entwicklung 11.626.671,00 11.626.671,00 23.253.342,00
Technische Hilfe 2.370.760,00 2.370.760,00 4.741.520,00
Insgesamt 240.582.157,00 259.774.909,00 500.357.066,00