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Kommission verabschiedet neue Leitlinien für die Sicherung der Klimaverträglichkeit von künftigen Infrastrukturprojekten

  • 29 July 2021
Kommission verabschiedet neue Leitlinien für die Sicherung der Klimaverträglichkeit von künftigen Infrastrukturprojekten
New technical guidance on climate-proofing of infrastructure projects - Vulnerability of 571 European cities to climate- and weather-related hazard

Die Europäische Kommission hat heute neue technische Leitlinien für die Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturprojekten im Zeitraum 2021–2027 veröffentlicht.

Die Leitlinien werden dazu beitragen, dass bei künftigen Investitionen und der Entwicklung von Infrastrukturprojekten (von Gebäuden und Netzinfrastrukturen bis zu einem breiten Spektrum an baulichen Systemen und Vermögenswerten) Klimaerwägungen durchgängig berücksichtigt werden. Auf diese Weise können europäische institutionelle Anleger und private Investoren fundierte Entscheidungen über Projekte treffen, die mit dem Übereinkommen von Paris und den Klimazielen der EU vereinbar sind. 

Die heute verabschiedeten Leitlinien werden der EU somit dabei helfen, den europäischen Grünen Deal umzusetzen, den Anforderungen des europäischen Klimagesetzes nachzukommen und die Ausgaben der EU umweltorientierter zu gestalten. Sie stehen im Einklang mit einem Pfad zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um -55 % (Nettoemissionen) bis 2030 und zur Klimaneutralität bis 2050, orientieren sich an den Grundsätzen „Energieeffizienz an erster Stelle“ und „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ und erfüllen die Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften für verschiedene EU-Fonds wie InvestEU, die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF) und den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) festgelegt sind.

Der Klimawandel hat bereits Auswirkungen auf Vermögenswerte und Infrastrukturen mit langer Lebensdauer wie Eisenbahnen, Brücken oder Kraftwerke, und diese Auswirkungen dürften sich in Zukunft noch verstärken. So erfordern beispielsweise Bauvorhaben in Gebieten, die wahrscheinlich vom Anstieg des Meeresspiegels betroffen sein werden, besondere Aufmerksamkeit. Ebenso müssen in Bezug auf die Wärmetoleranz von Bahngleisen eher die prognostizierten steigenden Höchsttemperaturen als historische Werte berücksichtigt werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, jene Infrastrukturen, die an die Anforderungen einer klimaneutralen und klimaresilienten Zukunft angepasst sind, eindeutig zu ermitteln und folglich in sie zu investieren.

Die Sicherung der Klimaverträglichkeit ist ein Verfahren, das Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen in die Entwicklung von Infrastrukturprojekten einbezieht. In den heute verabschiedeten technischen Leitlinien sind gemeinsame Grundsätze und Verfahren für die Ermittlung, Klassifizierung und Bewältigung physischer Klimarisiken bei der Planung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung von Infrastrukturprojekten und -programmen festgelegt. Das Verfahren ist in zwei Säulen (Eindämmung, Anpassung an den Klimawandel) und zwei Phasen (Screening, detaillierte Analyse) untergliedert, wobei die Dokumentation und Überprüfung der Art der Sicherung der Klimaverträglichkeit für die Begründung von Investitionsentscheidungen eine entscheidende Rolle spielen.

Insbesondere bei Infrastrukturen mit einer Lebensdauer über das Jahr 2050 hinaus sollten der Betrieb, die Instandhaltung und die endgültige Stilllegung gemäß den Leitlinien auf klimaneutrale Weise erfolgen, was auch Aspekte der Kreislaufwirtschaft umfassen kann wie etwa das Recycling oder die Umnutzung von Werkstoffen. Die Klimaresilienz neuer Infrastrukturprojekte sollte durch geeignete Anpassungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Bewertung der Klimarisiken sichergestellt werden.

Weitere technische Leitlinien für die Sicherung der Klimaverträglichkeit von anderen Investitionen als Infrastrukturinvestitionen finden sich in der Bekanntmachung der Kommission 2021/C 280-01.

Hintergrund

Die neuen technischen Leitlinien für die Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturprojekten wurden von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit potenziellen Durchführungspartnern für InvestEU zusammen mit der EIB-Gruppe ausgearbeitet.

Sie sind in erster Linie für Projektträger und Experten bestimmt, die an der Vorbereitung von Infrastrukturprojekten beteiligt sind. Sie können auch ein nützliches Referenzdokument für Behörden, Durchführungspartner, Investoren, Interessenträger und andere Akteure darstellen.

Ausgehend von den Erfahrungen mit der Sicherung der Klimaverträglichkeit von Großprojekten im Zeitraum 2014–2020 wird die Sicherung der Klimaverträglichkeit in den vorliegenden Leitlinien auch mit den Verfahren des Projektzyklusmanagements (PCM), der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der strategischen Umweltprüfung (SUP) zusammengeführt, und es werden Empfehlungen zur Unterstützung nationaler Verfahren zur Sicherung der Klimaverträglichkeit in den Mitgliedstaaten ausgesprochen.