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Mittwoch 19. Januar 2022

datum:  16/04/2020

Europaweit: Neuer EU-Führerschein wird für Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zur Pflicht
Schrittweise sollen alle EU-Bürgerinnen und Bürger, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erhalten hatten, diese gegen den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein in Kreditkartengröße austauschen. Bis 2033 soll der Umtausch abgeschlossen sein. Den ersten Schritt machen Papier-Führerscheine von Personen der Geburtenjahrgänge von 1953 bis 1958. Am 19.01.2022 läuft die Übergangsfrist ab und der alte Früherschein dieser Gruppe verliert seine Gültigkeit. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig erledigt, riskiert ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit des „Führens eines Kraftfahrzeuges ohne gültigen Führerschein“ Die Vorteile des neuen Führerscheins: Der neue Führerschein gilt europaweit und wird in vielen Ländern weltweit akzeptiert, die Polizei kann unabhängig von der lokalen Sprache die Führerscheine lesen und es gibt europaweit eine einheitliche Regelung, welche Fahrzeugtypen mit welcher Führerscheinklasse gefahren werden dürfen. Mehr Informationen gibt es auf der Website des Bundesverkehrsministeriums hier.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 20. Januar)
Zu Beginn der Sitzung debattieren die Abgeordneten mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron über das Programm der französischen Ratspräsidentschaft. Die französische Ratspräsidentschaft steht unter dem Motto „Aufschwung, Stärke und ein Gefühl der Zugehörigkeit“. Das Parlament wird außerdem über seinen Standpunkt zum Gesetz über digitale Dienste debattieren. Die Abstimmung erfolgt am Donnerstag. Außerdem geplant ist eine Debatte über die Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Arzneimittel-Agentur mit anschließender Abstimmung. Die Abgeordneten diskutieren zudem mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel über die Ergebnisse des EU-Gipfels am 16./17. Dezember. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen gibt es hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Folgen der Aufhebung bzw. Reduzierung einer Geldbuße gegen die Deutsche Telekom
Mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 erklärte das Gericht den Beschluss der Kommission vom 15. Oktober 2014 zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen auf dem slowakischen Telekommunikationsmarkt teilweise für nichtig und setzte die gesamtschuldnerisch gegen die Slovak Telekom a.s. und die Deutsche Telekom AG verhängte Geldbuße von 38 838 000 Euro auf 38 061 963 Euro und die zusätzlich allein gegen die Deutsche Telekom AG verhängte Geldbuße von 31 070 000 Euro auf 19 030 981 Euro herab. Mit Urteilen vom 25. März 2021 wies der Gerichtshof die von Slovak Telekom und Deutsche Telekom eingelegten Rechtmittel zurück und bestätigte somit die Urteile des Gerichts und die darin festgesetzten Geldbußen. Im Anschluss an die Urteile des Gerichts erstattete die Kommission der Deutschen Telekom im Februar 2019 einen Betrag von gut 12 Mio. Euro. Sie lehnte es jedoch ab, der Deutschen Telekom Verzugszinsen zu zahlen für den Zeitraum zwischen Zahlung der ursprünglich verhängten Geldbußen seitens Deutsche Telekom an die Kommission im Januar 2015 und der teilweisen Erstattung im Februar 2019. Die Deutsche Telekom begehrt nun vor dem Gericht die Nichtigerklärung dieser Ablehnung und die Verurteilung der EU, sie in Höhe von knapp 2,6 Mio. Euro finanziell für den Schaden zu entschädigen, der ihr dadurch entstanden sei, dass sie von 2015 bis 2019 den rechtsgrundlos gezahlten Betrag nicht habe nutzen können, so dass sie nicht die normalerweise von ihr mit diesem Betrag erwirtschafteten Erträge habe erzielen oder ihre Kapitalkosten entsprechend habe senken können. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

 

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.