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Dienstag, 8. Mai 2018

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datum:  07/05/2018

Luxemburg: EuGH zur Auslegung der europäischen Asyl-Vorschriften
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ersuchen den EuGH um Auslegung verschiedener Unionsvorschriften über Asylverfahren. Gefragt ist, was nach der Dublin-III-Verordnung gilt, wenn der wegen Unzuständigkeit abgelehnte Asylbewerber nicht wie geplant an den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden konnte, weil er nicht (rechtzeitig) aufzufinden war. Des Weiteren werden die Auslegung und Klärung der zeitlichen Anwendbarkeit der in der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32 eröffneten Möglichkeit diskutiert, einen Asylantrag schon dann als unzulässig abzulehnen, wenn der Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat subsidiären Schutz erhalten hat. Nun findet in diesen Rechtssachen die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt. Mehr Details dazu finden Sie hier, hier, hier, hier und hier