Brüssel: Treffen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit
Auf der vorläufigen Agenda steht eine Debatte zur Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sowie ein Austausch zum Stand des Binnenmarkts: Jahresbericht 2024 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit. Es folgen Informationen des Vorsitzes zu Legislativ-Vorschlägen, die derzeit geprüft werden (Öffentliche Beratung gemäß Artikel 16 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union), u. a. zu einer Verordnung über das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt, einer Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit, einer Verordnung über das Binnenmarktinstrument für in Notfällen und einer Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2019/1009 und (EU) Nr. 305/2011 in Bezug auf Notfallverfahren in Notfällen für den Binnenmarkt und Richtlinie über Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung. Die deutsche und französische Delegation informiert zur aktualisierten Strategie für den maritimen Sektor auf europäischer Ebene. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz um 16.15 Uhr live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Urteil des EuGHs zur nachträglichen Überprüfung von Nutzungsentgelten für das DB-Eisenbahnnetz
Die Länderbahn, die Prignitzer Eisenbahn, die Ostdeutsche Eisenbahn und die Ostseelands Verkehrs GmbH bieten in unterschiedlichen Gebieten Deutschlands Schienenpersonennahverkehrsdienste an. Sie nutz(t)en das Netz der Deutschen Bahn (DB Netz), um ihre Verkehrsleistungen zu erbringen und zahl(t)en hierzu eine Gebühr. Sie begehren vor dem Verwaltungsgericht Köln die Verpflichtung der Bundesnetzagentur, die Unwirksamkeit der Infrastrukturnutzungsentgelte der Jahre 2002 bis 2011 mit Wirkung für die Vergangenheit und daran anknüpfende Rückzahlungspflichten der DB Netz insoweit festzustellen, als die Entgelte auf Regionalfaktoren beruhten. Dafür berufen sie sich insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofs CTL Logistics. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Gerichtshof hierzu eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlug dem Gerichtshof in seinen Schlussanträgen u.a. vor zu entscheiden, das EU-Recht sei so auszulegen, dass es Sache des jeweiligen Mitgliedstaats ist, zu entscheiden, ob die Regulierungsstelle für den Eisenbahnsektor befugt ist, die Rückzahlung der Entgelte, deren Unwirksamkeit sie festgestellt hat, durch den Infrastrukturbetreiber anzuordnen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.