Luxemburg: EuGH-Urteil zum Widerruf von Autoleasing- bzw. kreditvertrag
Das Landgericht Ravensburg hat darüber zu entscheiden, ob verschiedene Autokäufer bzw. Leasingnehmer ihre Verbraucherleasing- bzw. ‑kreditverträge wirksam widerrufen haben. Es möchte in diesem Zusammenhang vom Gerichtshof zum einen wissen, ob nach dem Unionsrecht einem Verbraucher, der über einen Autohändler einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung geschlossen hat, überhaupt ein Widerrufsrecht zustehen kann. Zum anderen möchte es wissen, wie lange das Widerrufsrecht besteht, wenn man beim Abschluss eines solchen Leasingvertrags oder eines Autokreditvertrags nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Ferner fragt es danach, wann eine Belehrung ordnungsgemäß ist und ob die Widerrufsmöglichkeit irgendwann wegen Verwirkung oder missbräuchlicher Ausübung endet. Generalanwalt Collins hat seine Schlussanträge am 16. Februar 2023 vorgelegt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier, hier und hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur grenzüberschreitenden Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft
Die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt in Deutschland und in Österreich wegen des Verdachts der organisierten Steuerhinterziehung beim Import von Biodiesel in die EU. Auf Ersuchen des in dieser Sache federführenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts in Deutschland wurden in Österreich Geschäftsräume und Wohnungen durchsucht, um Unterlagen sicherzustellen. Dies geschah auf der Grundlage von Anordnungen des unterstützenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts in Österreich mit Genehmigung eines österreichischen Ermittlungsrichters. Das Oberlandesgericht Wien hat darüber zu entscheiden, ob diese Durchsuchungen rechtmäßig waren und die sichergestellten Unterlagen weitergeleitet werden dürfen. Da der Tatverdacht bereits von einem deutschen Ermittlungsrichter geprüft wurde, möchte das Oberlandesgericht Wien vom Gerichtshof wissen, wie intensiv der österreichische Ermittlungsrichter die Zulässigkeit der Durchsuchung prüfen muss, bevor er sie genehmigt. Generalanwältin Ćapeta hat in ihren Schlussanträgen vom 22. Juni 2023 die Ansicht vertreten, dass die gerichtliche Kontrolle im Mitgliedstaat des unterstützenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts auf Verfahrensfragen beschränkt sein sollte. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
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