Mittwoch, 15. November
Brüssel: Treffen des Rates für allgemeine Angelegenheiten
Auf der Agenda des Ratstreffens stehen u.a. ein Austausch über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2024, die Vorbereitung des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember 2023 sowie Gespräche über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn. Zudem diskutieren die Ministerinnen und Minister über das europäische Wahlrecht, die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie die Zukunft Europas. Für die Kommission nehmen Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič, EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn und EU-Justizkommissar Didier Reynders an dem Treffen teil. Im Anschluss an das Treffen findet um ca. 17:30 Uhr eine Pressekonferenz mit Exekutiv-Vizepräsident Šefčovič statt, EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Donnerstag, 16. November
Berlin: Kommissionspräsidentin von der Leyen spricht beim Kongress „Strategische Partnerschaften im Indo-Pazifik: Abhängigkeiten verringern, Handel ausbauen, China-Strategie umsetzen“
CDU/CSU-Bundestagsfraktion organisiert den Kongress „Kongress „Strategische Partnerschaften im Indo-Pazifik: Abhängigkeiten verringern, Handel ausbauen, China-Strategie umsetzen“. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hält um 14:05 Uhr eine Keynote-Rede zum Thema „Die ökonomische Sicherheit Europas stärken“. Ort: Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Reichstagsgebäude, Raum 3N001, Berlin. Anmeldung und weitere Informationen hier.
Berlin: Informationsveranstaltung des deutschen No-SLAPP-Bündnisses
Bei SLAPPs (Strategic Lawsuit(s) Against Public Participation) handelt es sich um eine Form des Rechtsmissbrauchs, die Kritik mittels rechtlicher Schritte zu unterdrücken sucht. Sie zielen darauf ab, kritische Stimmen einzuschüchtern und haben eine abschreckende Wirkung auf den zivilgesellschaftlichen Diskurs und die kritische Öffentlichkeit im Interesse von Unternehmen, wohlhabenden Einzelpersonen sowie politischen Akteurinnen und Akteuren. Die Veranstaltung startet mit einem Get Together um 15 Uhr, gefolgt von zwei Workshops. Im Anschluss hält MeP Tiemo Wölken um 18:30 Uhr eine Keynote. Abschließend findet eine Paneldiskussion statt. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Anmeldung per Mail hier, weitere Informationen hier.
Ostrava/Tschechische Republik: EU-Kommission verleiht REGIOSTARS-Preise 2023
EU-Regionalkommissarin Elisa Ferreira zeichnet um 10 Uhr bei einer Zeremonie im tschechischen Ostrava die diesjährigen REGIOSTARS-Gewinner aus. Die Verleihung wird live übertragen. Insgesamt wurden 228 Bewerbungen aus der gesamten EU eingereicht. Die diesjährigen 30 Finalisten, die von einer externen Jury ausgewählt wurden, kommen aus Belgien, Bulgarien, Frankreich, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien und Tschechien. Die Europäische Kommission verleiht die REGIOSTARS jedes Jahr europaweit an kohäsionsgeförderte Projekte, die herausragende neue Ansätze in der regionalen Entwicklung vorstellen. Die REGIOSTARS 2023 werden in sechs Themenkategorien verliehen: Ein wettbewerbsfähiges und intelligentes Europa, ein grünes Europa, ein vernetztes Europa, ein soziales und inklusives Europa, ein bürgernahes Europa und die Kategorie „Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023“. Weitere Informationen hier und hier.
Luxemburg: Schlussanträge zu Ungleichbehandlungen im Arbeitsumfeld am EuGH
IK, eine teilzeitbeschäftigte Pflegekraft hat ihren Arbeitgeber, das KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH) verklagt. Er habe ihr weder Überstundenzuschläge gezahlt, noch einen entsprechenden Freizeitausgleich als Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto gewährt. Sie ist der Auffassung, dass sie deshalb unzulässig als Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt worden sei. Das KfH Kuratorium ist der Ansicht, dass seinem Manteltarifvertrag zufolge Überstundenzuschläge einer Vollzeitbeschäftigten nur nach Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit geschuldet werden. Zudem streiten IK und ihr Arbeitgeber darüber, ob der KfH dazu verpflichtet ist, an seine Arbeitnehmerin eine Entschädigung aufgrund einer verbotenen Benachteiligung wegen des Geschlechts zu zahlen. Das Bundesarbeitsgericht hat den EuGH hierzu um Vorabentscheidung ersucht. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.