Mittwoch, 25. Oktober
Brüssel: Dreigliedriger Sozialgipfel
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen führt gemeinsam mit dem Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, den Vorsitz des Dreigliedrigen Sozialgipfels. Premierminister Pedro Sánchez nimmt im Namen der spanischen EU-Ratspräsidentschaft teil. Die Kommission wird auch durch Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und Sozialkommissar Nicolas Schmit vertreten sein. Das Thema des Gipfels lautet „Die Bausteine für eine erfolgreiche europäische Wirtschaft für Arbeitnehmer und Unternehmen liefern“. Die Diskussionen konzentriert sich auf die Behebung des Arbeitskräftemangels und eine Industrie- und Energiepolitik für ein erfolgreiches Europa, das hochwertige Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum schafft. Die Sozialpartner können darlegen, wie ihrer Ansichten nach die Antwort auf das Inflationsbekämpfungsgesetz der Vereinigten Staaten und Maßnahmen für die europäische Wirtschaft ausfallen müssen. Der Dreigliedrige Sozialgipfel findet zweimal im Jahr jeweils vor dem EU-Gipfel statt. Er bietet die Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch zwischen den Spitzen der europäischen Institutionen, den führenden Vertretern der europäischen Sozialpartner und den nationalen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen der derzeitigen und künftigen Ratspräsidentschaft (Spanien, Belgien und Ungarn) sowie den Ministerinnen und Ministern für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten dieser Länder. Im Anschluss an das Gipfeltreffen findet um 17:15 Uhr MESZ eine Pressekonferenz statt, an der auch Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis teilnehmen wird und die live auf EbS verfolgt werden kann. Eine Pressemitteilung wird abends im Anschluss an den Gipfel veröffentlicht.
Donnerstag, 26. Oktober
Stuttgart: Podiumsdiskussion „Europa vernetzt? – Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und die Transformation der Gesellschaft“
Nach langen Verhandlungen wird das EU-Parlament noch in diesem Jahr endgültig über ein KI-Gesetz abstimmen. Was beinhaltet der Entwurf des neuen Datenschutzgesetzes, dessen Grundstrukturen auf die Daten – Ethikkommission der Bundesregierung zurückgehen – für Europa? Darüber diskutieren die Expertinnen und Experten, auch Renke Deckarm von der Münchener Regionalvertretung der Europäischen Kommission, mit den Teilnehmenden von 19 bis 20.30 Uhr. Ort: Rotebühlplatz 28,70173 Stuttgart. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs der EU (bis 27. Oktober)
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und die Führungsspitzen der EU-Institutionen kommen zum Europäischen Rat EUCO in Brüssel zusammen. Laut vorläufiger Agenda diskutieren sie über die aktuelle Lage in der Ukraine, den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, Wirtschaftsangelegenheiten und Migration. Die Pressekonferenzen von Ratspräsident Charles Michel und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am ersten und zweiten Gipfeltag überträgt Europe by Satellite am 26. Oktober und 27. Oktober live. Europe by Satellite. Weitere Informationen folgen in Kürze hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Auslegung der Fluggastrechtverordnung
Eine Frau wollte sich für einen Flug von Frankfurt am Main nach Madrid, den sie für den folgenden Tag gebucht hatte, registrieren. Da dies nicht gelang, wandte sie sich an die zuständige Fluggesellschaft, LATAM Airlines. Diese teilte ihr mit, dass sie ohne entsprechende Ankündigung auf einen am Vortag durchgeführten Flug umgebucht worden sei. Außerdem sei ihre Buchung für den Rückflug, der mehr als zwei Wochen später durchgeführt werden sollte, mit der Begründung blockiert worden, dass sie den Hinflug nicht angetreten habe. Die Reisende hat von LATAM Airlines wegen der Nichtbeförderung auf dem Rückflug eine Ausgleichszahlung verlangt. Das angerufene deutsche Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob eine solche Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung voraussetzt, dass ein Fluggast sich beim Check-in manifestiert, obwohl die Fluggesellschaft ihm im Voraus mitgeteilt hatte, dass ihm die Beförderung nicht gestattet würde. Das vorlegende Gericht möchte auch wissen, ob sich das Luftfahrtunternehmen, wie es bei Flugannullierungen vorgesehen ist, von der Ausgleichspflicht befreien kann, wenn es den Fluggast rechtzeitig – also mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit – über die Nichtbeförderung informiert. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.