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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Zum Granada-Gipfel: Kommission über strategische Autonomie und politische Ziele

Vor dem informellen Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Granada am Freitag kommender Woche bringt die Europäische Kommission einen Debattenbeitrag zur Frage der strategischen Autonomie und inhaltlichen Prioritäten der EU ein. Zu der heute angenommenen Mitteilung sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: „Europa hat entschlossen auf ein sich rasch wandelndes geopolitisches und wirtschaftliches Umfeld reagiert. Angesichts dieser neuen Realität müssen wir unsere Fähigkeit stärken, Europas strategische Interessen zu schützen und unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Partnern Sicherheit zu bieten.“

Der Granada-Gipfel findet 18 Monate nach Annahme der Erklärung von Versailles vom März 2022 statt. Damals, kurz nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine, hatten die Staats- und Regierungschefs zu dem Angriff positioniert und Schlussfolgerungen für Europa gezogen. Die Mitteilung der Kommission ist eine Kombination aus Bilanz und Ausblick. Von der Leyens sagte: „Seit Versailles hält die EU Kurs und entwickelt sich zu einer resilienteren, wettbewerbsfähigeren und nachhaltigeren wirtschaftlichen Größe. Wir werden weiterhin zusammenstehen und die Beziehungen zu unseren Partnern und jenen, die unsere Anliegen und Interessen teilen, weiter vertiefen.“

 
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Bericht zu digitalem Wandel in der EU: Deutschland muss Digitalisierung der öffentlichen Dienste beschleunigen

Welche schreitet die EU bei der Umsetzung ihre digitalen Ziele bis 2030 voran und wo müssen die Mitgliedstaaten nachbessern? Antworten auf diese Fragen gibt der erste Bericht über den Stand der digitalen Dekade.  „Der Weg zur vollständigen Verwirklichung der Ziele der digitalen Dekade ist noch lang, “, sagte Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für Werte und Transparenz. „Wir müssen jetzt alles tun, um die Lücke zu schließen und sicherzustellen, dass der vollständige digitale Wandel bis 2030 vollzogen und dabei niemand zurückgelassen wird. Die ersten Berichte dienen als nützliche Orientierungshilfe für die zu ergreifenden Maßnahmen.“

Die Schwerpunkte des Berichtes sind digitale Kompetenzen, digitale Infrastruktur, Digitalisierung der Unternehmen, einschließlich der Nutzung künstlicher Intelligenz (KI), und Digitalisierung öffentlicher Dienste. Der Bericht zeigt, wo die EU und die einzelnen Mitgliedstaaten stehen und gibt ihnen Empfehlungen. In Deutschland schreitet die digitale Transformation zwar stetig voran, aber weitere Anstrengungen sind erforderlich. Während die Abdeckung mit Gigabit-Anschlüssen, insbesondere bei Glasfaser, noch unbefriedigend ist, hebt der Bericht die positiven Entwicklungen beim Ausbau von Gigabit-Verbindungen und der 5G-Abdeckung hervor. Erhebliche Lücken bestehen weiterhin bei digitalen öffentlichen Dienstleistungen und Kompetenzen.

 
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Bilanz zur EU-Hilfe für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei

Die EU hat seit 2011 fast 10 Milliarden Euro für die Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei bereitgestellt. Das geht aus dem siebten Jahresbericht der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei hervor. Olivér Várhelyi‚ EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, sagte dazu: „Unser jüngster Bericht zeigt, dass die EU ihren Zusagen Taten folgen lässt. Die EU wird den Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei weiterhin zur Seite stehen: die Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag unterbreitet, auch über 2023 hinaus weiter Unterstützung zu mobilisieren – abgestimmt auf die aktuellen Umstände vor Ort und als wichtige Investition in die Stabilität und Sicherheit – und ich hoffe, dass die diesbezüglichen Beratungen zwischen den Mitgliedstaaten rasch zum Abschluss gebracht werden können.“

In enger Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden wurden in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte in Schlüsselbereichen wie Grundbedürfnisse, Bildung, Gesundheit, sozioökonomische Unterstützung, kommunale Infrastruktur und Stärkung des Grenzmanagements erzielt.

 
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EU und Japan: 42 weitere geschützte geografische Angaben

Im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan werden beide Partner 42 weitere geografische Angaben (g. A.) schützen. Dazu gehören Raclette de Savoie und Vinagre de Jerez für die EU und Sanuki Shiro Miso (Miso-Paste) oder Osaka Wein für Japan. Dies ist das dritte Mal, dass die Liste der in Japan und in der EU geschützten geografischen Angaben erweitert wurde. Im Februar 2021 wurden 56 geografische Angaben ergänzt, im Februar 2022 wurde die Liste um weitere 56 Angaben erweitert.

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Donnerstag, 28. September

Donnerstag, 28. September

Brüssel: Kommissionsvizepräsident Schinas und Innenkommissarin Johansson bei Treffen des Rates für Justiz und Inneres
EU-Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson nehmen am Rat für Inneres und Justiz teil, die Innenthemen stehen bei dem Treffen im Fokus. Dazu gehören Beratungen über den Stand der laufenden legislativen Beratungen zur Reform der EU-Rechtsvorschriften im Asylbereich. Die Ministerinnen und Minister werden ferner einen Gedankenaustausch über die externe Dimension der Migrationspolitik führen, auch über die Zusammenarbeit mit externen Partnern zur Bewältigung des Migrationsdrucks. Außerdem auf der Agenda stehen die Auswirkungen der Aggression Russlands gegen die Ukraine auf die innere Sicherheit der EU. Die Ministerrunde berät auch über die von der Kommission vorgeschlagene Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Personen, die nach Beginn des Krieges aus der Ukraine geflohen sind. Auch die Zusammenarbeit mit Lateinamerika zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels steht auf der Agenda. EbS überträgt die
abschließende Pressekonferenz mit EU-Innenkommissarin Johansson um ca. 17:30 Uhr live. Weitere Informationen hier.

Murcia: Informelles Treffen der Ministerinnen und Minister für Allgemeine Angelegenheiten und Kohäsionspolitik (bis 29. September)
Die Ministerinnen und Minister halten am ersten Tag eine Plenarsitzung ab sowie eine Arbeitssitzung zur Vorbereitung einer Erweiterung. Am zweiten Sitzungstag besprechen sie eine Kohäsionspolitik 2.0. EbS+ überträgt die abschließenden Pressekonferenzen am
28. September um 14.30 Uhr und am 29. September um 12.45 Uhr live. Weitere Informationen hier und hier.

Luxemburg: Schlussanträge zur Vorfälligkeitsentschädigung aus einem Darlehensvertrag am EuGH
Zwei Personen schlossen im Januar 2019 mit der VR Bank Ravensburg-Weingarten einen Immobiliar-Verbraucherkreditvertrag zum Zweck des Erwerbs einer Eigentumswohnung ab. Der Sollzinssatz des Darlehens ist nach dem geschlossenen Vertrag bis 30.01.2029 gebunden. Der Vertrag enthält Bestimmungen über die vorzeitige Rückzahlung und die Vorfälligkeitsentschädigung. Mit Kaufvertrag vom 19.05.2020 veräußerten die Personen die vermietete Immobilie und kündigten den Darlehensvertrag zum 30.06.2020. Die VR Bank Ravensburg-Weingarten teilte ihren Vertragspartnern mit Schreiben vom 09.06.2020 die von ihr bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens zum 30.06.2020 geforderte Vorfälligkeitsentschädigung mit. Die Betroffenen bezahlten diese Vorfälligkeitsentschädigung. Mit Schreiben vom 19.04.2021 forderten sie die VR Bank Ravensburg-Weingarten zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung auf und machen mit einer Klage vor dem Landgericht Ravensburg die Rückzahlung dieses Betrags geltend. Die VR Bank Ravensburg-Weingarten setzt dem die Rechtsprechung des BGH entgegen, welcher zufolge ein Kreditgeber Anspruch auf den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden habe, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schulde. Das Landgericht Ravensburg möchte nun vom Gerichtshof wissen, ob der unionsrechtliche Begriff der „angemessenen und objektiven Entschädigung für die möglicherweise entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusammenhängenden Kosten“ dahingehend auszulegen ist, dass die Entschädigung auch den entgangenen Gewinn des Kreditgebers, insbesondere die ihm infolge der vorzeitigen Rückzahlung entgehenden zukünftigen Zinszahlungen erfasst. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH
hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Schlussanträge zu Steuern auf Tabakwaren am EuGH
Die f6 Cigarettenfabrik stellt Tabakwaren her. Sie entwickelte Tabakstränge, die in ein batteriebetriebenes Heizgerät eingeführt und erhitzt werden. Dadurch entstehe ein nikotinhaltiges Aerosol, das von dem Konsumenten über ein Mundstück inhaliert wird. Nach den bis zum 31. Dezember 2021 geltenden deutschen Vorschriften wurde die Höhe der auf erhitzten Tabak zu entrichtenden Steuer auf der Grundlage der Berechnung für Pfeifentabak bestimmt. Der deutsche Gesetzgeber bestimmte jedoch, dass diese Summe ab Januar 2022 um einen Betrag erhöht werde, den er ausdrücklich als „Zusatzsteuer“ bezeichnet. Nach der ab diesem Zeitpunkt geltenden nationalen Regelung setzt sich die auf erhitzten Tabak zu entrichtende Steuer nämlich aus einem Betrag zusammen, der auf der Grundlage der auf Pfeifentabak anwendbaren Berechnung und dieser zusätzlichen Steuer bestimmt wird. Diese entspricht 80 Prozent des Betrags, der sich ergibt, wenn auf die fraglichen Tabakstangen der für Zigaretten vorgesehene Steuersatz angewandt wird, abzüglich des Betrags, der auf der Grundlage der für Pfeifentabak geltenden Berechnung ermittelt wird. Die f6 Cigarettenfabrik stellt die Rechtmäßigkeit der zusätzlichen Steuer in Abrede. Sie erhob daher beim Finanzgericht Düsseldorf Klage auf Aufhebung der neuen Besteuerung. Das Finanzgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Tabaksteuer für erhitzten Tabak entgegensteht, die hinsichtlich der Berechnung der Steuer vorsieht, dass neben einem Steuersatz für Pfeifentabak eine Zusatzsteuer erhoben wird. Generalanwalt Rantos legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH
hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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