Gute Nachrichten für Verbraucherinnen und Verbraucher: An diesem Sonntag, 25. Juni 2023, treten neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe in Kraft. Künftig kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucherinnen und Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben. Von nun an wird es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben. Dieser kollektive Rechtsschutz war im Unionsrecht bislang nicht vorgesehen.
Kommissionvizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Dieses wichtige Gesetz ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Opfer rechtswidriger Geschäftspraktiken geworden sind, ihre Rechte durchzusetzen und gemeinsam Gerechtigkeit zu suchen. Wir erwarten von allen Mitgliedstaaten, dass sie zügig die Stellen benennen, die dafür qualifiziert sind, solche Klagen auf den Weg zu bringen.“