Dienstag, 16. Mai
Reykjavik: Kommissionspräsidentin von der Leyen beim Gipfeltreffen des Europarates (bis 17.5.)
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ist heute anlässlich des Gipfeltreffens des Europarats in Reykjavik. Vor Beginn des Europarates wird sie mit der Premierministerin Islands, Karín Kakobsdóttir zusammentreffen. Nach dem Treffen werden von der Leyen und Kakobsdóttir um 16:45 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz abhalten, die live auf EbS übertragen wird. Die Kommissionspräsidentin wird morgen in der Generaldebatte eine Rede unter dem Motto „United for Europe“ halten. Die Rede beginnt um 11:30 Uhr und wird ebenfalls live auf EbS übertragen.
Brüssel: Treffen des EU-Indien Handels- und Technologie-Rates
Die erste Ministertagung des Handels- und Technologierates EU-Indien findet in Brüssel statt. Den gemeinsamen Vorsitz führen auf EU-Seite die Exekutiv-Vizepräsidenten Margrethe Vestager und Valdis Dombrovskis und auf indischer Seite Subrahmanyam Jaishankar, Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Piyush Goyal, Minister für Handel und Industrie, und Ashwini Vaishnaw, Minister für Elektronik und Informationstechnologie. Der Hohe Vertreter und Vizepräsident Josep Borrell sowie der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton werden ebenfalls anwesend sein. Die EU und Indien haben ein gemeinsames Interesse daran, Sicherheit, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage gemeinsamer Werte zu gewährleisten. Drei Arbeitsgruppen haben die Arbeiten vorbereitet, die sich auf strategische Technologien, digitale Governance und digitale Konnektivität, grüne und saubere Energietechnologien sowie Handel, Investitionen und widerstandsfähige Wertschöpfungsketten konzentrieren werden. Im Anschluss an das Treffen findet gegen 19 Uhr eine Pressekonferenz statt, die live auf Ebs+ übertragen wird. Mehr Informationen hier.
Mittwoch, 17. Mai
Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der Agenda stehen die Maßnahmen zur Reform des Zollwesens. Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni wird die Zollreform im Anschluss an die Kommissionssitzung gegen 12 Uhr in einer Pressekonferenz vorstellen, die EbS live überträgt.
Reykjavik: Kommissionspräsidentin von der Leyen bei Gipfeltreffen des Europarates (bis 17. Mai)
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nimmt am 4. Gipfeltreffen des Europarates teil. Ziel des Gipfels ist es, den Europarat vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu stärken. Neben den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates wurden auch Vertreter der EU, der Vereinten Nationen und der OSZE, sowie die Vertreter der fünf Beobachterstaaten USA, Vatikan, Japan, Kanada und Mexiko eingeladen. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Urteil zu den Folgen des Widerrufs seitens des Verbrauchers erst nach Vertragserfüllung seitens des Unternehmers
Ein Verbraucher hat mit einem Unternehmer einen Vertrag über die Renovierung der elektrischen Anlage seines Hauses geschlossen. Der Unternehmer hat es jedoch versäumt, ihn über sein Widerrufsrecht zu belehren, das Verbrauchern bei Vertragsschließung außerhalb der unternehmerischen Geschäftsräume grundsätzlich während 14 Tagen zusteht. Nachdem der Unternehmer seine Leistungen erbracht hatte, legte er dem Verbraucher die entsprechende Rechnung vor. Letzterer verweigerte die Zahlung und widerrief den Vertrag. Das mit einem Rechtsstreit über diese Forderung befasste deutsche Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in dem Fall, dass der Besteller seine auf den Abschluss eines Bauvertrages, der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, gerichtete Willenserklärung erst widerruft, nachdem der Unternehmer seine Leistungen bereits (vollständig) erbracht hat, jegliche Wertersatz- oder Ausgleichsansprüche des Unternehmers auch dann ausschließt, wenn die Voraussetzungen eines Wertersatzanspruches nach den Vorschriften über die Rechtsfolgen des Widerrufs zwar nicht vorliegen, der Besteller aber durch die Bauleistungen des Unternehmers einen Vermögenszuwachs erhalten hat, d. h. bereichert ist. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Urteil zum Erwerb von E.ON-Vermögenswerten zur Erzeugung von Strom erneuerbaren und nuklearen Ursprungs durch RWE
Mit Beschluss vom 26. Februar 2019 genehmigte die Kommission die Übernahme von E.ON-Vermögenswerten aus dem Bereich der Erzeugung von Öko- und Atomstrom durch RWE. Diese Übernahme fügt sich in einen komplexen Austausch von Vermögenswerten zwischen den beiden Unternehmen ein (siehe Pressemitteilungen der Kommission IP/19/132 und IP/19/5582). Die oben genannten Unternehmen, zum Teil kommunale Stromerzeuger, haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.