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Mehr Rechte für Beschäftigte: Kommission startet Anhörung der Sozialpartner zu Europäischen Betriebsräten

Europäische Betriebsräte (EBR) fördern ein gemeinsames Verständnis der länderübergreifenden Herausforderungen, mit denen große multinationale Unternehmen konfrontiert sind. Sie beziehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Entscheidungsprozess ein mit dem Ziel, sich über Lösungen auszutauschen und ihre Umsetzung zu erleichtern. Die Kommission leitet heute mit Blick auf eine Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte die erste Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner ein. Die Richtlinie sieht ein Verfahren zur Einrichtung von Unterrichtungs- und Anhörungsgremien zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern vor, und zwar in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten operieren.

 
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Nachhaltige Finanzen: Konsultation zur Definition nachhaltiger Tätigkeiten

Die Kommission hat eine vierwöchige Konsultation zur EU-Taxonomie eingeleitet. Dabei geht es um die Definition neuer EU-Taxonomie-Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die Umweltzielen dienen. Außerdem werden Meinungen zu vorgeschlagenen Änderungen des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie abgefragt. Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness erklärte: „Die EU-Taxonomieverordnung ist ein wichtiger Rechtsakt, der zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beiträgt. Ihr Abschluss und ihre vollständige Umsetzung werden entscheidend dazu beitragen, Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte zu lenken.“

 
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