Infolge der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität häufen sich die Fälle, in denen mehrere Mitgliedstaaten für die Strafverfolgung in ein und demselben Fall zuständig sind. Die EU-Kommission hat deshalb eine Verordnung vorgeschlagen, die Mehrfachverfahren vermeiden soll. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Kriminelle Aktivitäten ändern sich und passen sich an neue Gegebenheiten an, daher müssen auch unsere Instrumente zur Bekämpfung der Kriminalität angepasst werden. Diese Verordnung wird Zeit sparen, mehrfache Strafverfolgungen verhindern und Straflosigkeit in grenzüberschreitenden Fällen vermeiden.“
Parallele oder mehrfache Strafverfolgungen können ineffizient und unwirksam sein, aber möglicherweise auch die Rechte der betroffenen Personen beeinträchtigen, da eine Person wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden darf. Darüber hinaus soll durch den Vorschlag gewährleistet werden, dass ein Strafverfahren in dem Mitgliedstaat durchgeführt wird, der am besten dafür geeignet ist, z. B. in dem Staat, in dem der Hauptteil der Straftat begangen wurde.