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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Kampf gegen Wegwerfgesellschaft: Kommission will Recht auf Reparatur

Entsorgte Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren, die repariert werden können, aber oft vorzeitig weggeworfen werden. Dies verursacht jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall. Dagegen will die EU-Kommission vorgehen. Mit einem Vorschlag zum „Recht auf Reparatur“ soll es für Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig einfacher und kostengünstiger werden, Waren zu reparieren, statt sie ersetzen zu lassen. Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, sagte: „Reparatur ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta zu legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist. Ein fehlerhaftes Kabel oder ein beschädigter Ventilator muss nicht bedeuten, dass man ein ganz neues Produkt kaufen muss. Im vergangenen Jahr haben wir Vorschriften vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass Produkte grundsätzlich reparierbar sind. Heute schlagen wir vor, die Reparatur zu einer einfachen und attraktiven Option für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu machen.“

 
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Gegen „Greenwashing“: Kommission pocht auf verlässlichere Umweltangaben für Produkte und Dienstleistungen

Um sogenannte Grünfärberei zu verhindern, schlägt die Europäische Kommission gemeinsame Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen vor. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher größere Klarheit und mehr Sicherheit erhalten, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist. Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutivpräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, sagte: „Umweltaussagen sind allgegenwärtig: von ozeanfreundlichen T-Shirts, CO2-neutralen Bananen und bienenfreundlichen Säften bis hin zum Versand mit 100prozentiger CO2-Kompensation. Leider entbehren diese Aussagen nur allzu oft jeglicher Nachweise oder Begründung. Dies öffnet Grünfärberei Tür und Tor und benachteiligt Unternehmen, die wirklich nachhaltige Produkte herstellen. Viele Europäerinnen und Europäer wollen durch ihre Kaufverhalten zu einer nachhaltigeren Welt beitragen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie den Umweltaussagen vertrauen können.“

 
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Neue Europäische Bürgerinitiative fordert besseren Schutz von Pferden

Die Europäische Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative „End The Horse Slaughter Age“ (Schluss mit der Schlachtung von Pferden) für den besseren Schutz von Pferden registriert. Die Organisatorinnen und Organisatoren fordern die Kommission auf, ein Gesetz vorzuschlagen. Es soll die Schlachtung von Pferden, einschließlich ihrer Zucht und Ausfuhr zur Erzeugung von Pelzen, Leder, Fleisch oder zur Herstellung von Arzneimitteln oder anderen Stoffen verbieten. Darüber hinaus wird gefordert, den Langstreckentransport von Schlachtpferden durch Europa zu verbieten und die Tiere vor übermäßiger Arbeit oder hartem Training zu schützen. Die Organisatorinnen und Organisatoren haben nun sechs Monate Zeit, um die notwendigen Unterschriften zu sammeln.

Da die Europäische Bürgerinitiative die formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie rechtlich zulässig. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist nicht Ausdruck der Ansichten der Kommission. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission noch nicht vorgenommen.

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Mittwoch, 22. März, und Donnerstag, 23. März

Mittwoch, 22. März 2023

Brüssel: Dreigliedriger Sozialgipfel
Der Dreigliedrige Sozialgipfel ist ein Forum für den Dialog zwischen den Präsidenten der EU-Organe und führenden Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Sozialpartner. Die Kommission wird durch den Exekutiv-Vizepräsidenten Valdis Dombrovskis und Kommissar Nicolas Schmit vertreten. Thema des Gipfels: „Die richtigen Antworten auf Europas Herausforderungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit - wie man Europa zu einem unverzichtbaren Standort für Industrieinvestitionen machen kann, die Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze schaffen". Im Anschluss findet gegen 17.10 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier. Nach dem Gipfel wird hier eine Pressemitteilung veröffentlicht.

New York: Kommissionsvizepräsidentin Šuica bei Wasserkonferenz der Vereinten Nationen (bis 24. März)
Die UN-Wasserkonferenz ist die erste ihrer Art seit fast 50 Jahren. Sie zielt darauf ab, globale Maßnahmen für die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit von Wasser zu mobilisieren. Die EU wird ihr starkes Engagement für die globale Wassersicherheit bekräftigen, indem sie 33 Maßnahmen ankündigt, zu denen sie sich verpflichtet. Diese Verpflichtungen untermauern die Vision der EU, dass die Welt bis zum Jahr 2050 widerstandsfähig gegen den zunehmenden Wasserstress sein und Wassersicherheit für alle bieten sollte. Dubravka Šuica, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, nimmt in New York teil und spricht in mehreren Vorträgen und Panels: etwa bei der Eröffnung der Sitzung, im Side Event „Water, Peace, and Security in Africa“ und im interaktiven Dialog zum Thema „Water for sustainable development“. Programm hier, Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Donnerstag, 23. März

Brüssel: Tagung des Europäischen Rates (bis 24. März)
Aufbauend auf den vergangenen Tagungen des Europäischen Rates vom Dezember 2022 und Februar 2023 werden die EU-Führungsspitzen die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und die weitere Unterstützung der EU für die Ukraine, Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarkt und Wirtschaft, Energie, Außenbeziehungen sowie weitere Themen – darunter im Anschluss an die letzte Tagung des Europäischen Rates vom 9. Februar 2023 das Thema Migration – erörtern. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, wird mit den Führungsspitzen am ersten Tag zu einem Arbeitsessen zusammentreffen. Am Ende beider Gipfeltage finden jeweils Pressekonferenzen mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel statt, EbS und EbS+ übertragen am 23. März und 24. März live. Weitere Informationen hier.

Berlin: Debatte „WB2EU Ideas go public debate“ zur EU-Erweiterungspolitik auf dem Westbalkan
Unter dem Titel „Auf dem Weg zu einer glaubwürdigen EU-Erweiterungspolitik? Was bedeutet die deutsche "Zeitenwende" für den Westbalkan?“ macht die Veranstaltung die aktuelle Diskussion über die EU-Erweiterungspolitik gegenüber dem Westbalkan einer breiten Öffentlichkeit in Deutschland zugänglich. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, inwieweit die von Bundeskanzler Scholz ausgerufene „Zeitenwende“ nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine Auswirkungen auf die Erweiterungspolitik der EU auf dem Westbalkan hat. Es diskutieren Manuel Sarrazin, Sondergesandter der Bundesregierung für die Länder des westlichen Balkans, und Senada ŠeloŠabić vom Institut für Entwicklung und Internationale Beziehungen (IRMO). Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, eröffnet die Veranstaltung. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, Berlin. Die Veranstaltung findet von 16 bis 17.30 Uhr in Englisch statt. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Verbot der Doppelbestrafung
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ermittelt gegen verschiedene Personen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie des Anlagebetrugs in Form des Cybertradings. Das Amtsgericht Bamberg erließ gegen einen der Beschuldigten einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und darauf gestützt einen Europäischen Haftbefehl. Der Beschuldigte legte gegen die beiden Haftbefehle Beschwerden ein, die jedoch vom Landgericht Bamberg als unbegründet verworfen wurden. Das Landgericht war insbesondere der Ansicht, dass eine bereits zuvor erfolgte Verurteilung des Beschuldigten durch das Landesgericht Wien der Strafverfolgung in Deutschland nicht entgegenstehe. Es handele sich nämlich nicht um dieselbe Straftat, weil es vor dem Landesgericht Wien um Geschädigte in Österreich gegangen sei, während es hier um Geschädigte in Deutschland gehe. Jedenfalls werde der Beschuldigte in Deutschland nicht nur wegen Betrugs, sondern auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) verfolgt. Hinsichtlich dieses Straftatbestands gelte das Verbot der Doppelverfolgung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen nicht, weil Deutschland insoweit einen Vorbehalt bei der Ratifikation erklärt habe. Der Beschuldigte hat gegen den Beschluss des Landgerichts eine weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt. Anders als das Landgericht geht das OLG davon aus, dass dieselbe Tat vorliegt, da bei den dem Beschuldigten zur Last gelegten Handlungen nicht nach Geschädigten in Deutschland und solchen in Österreich unterschieden werden könne. Das OLG hat jedoch Zweifel, ob das Verbot der Doppelverfolgung nach Artikel 54 des Schengener Durchführungsabkommens überhaupt anwendbar ist. Das OLG möchte vom EuGH wissen, ob Artikel 55 des Schengener Durchführungsübereinkommens, wonach für Straftaten gegen die Sicherheit des Staates oder gleichermaßen wesentliche Interessen ein Vorbehalt hinsichtlich des Verbots der Doppelverfolgung erklärt werden kann, mit dem in der EU-Grundrechte-Charta verankerten Verbot der Doppelverfolgung vereinbar und somit gültig ist. Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 20. Oktober 2022 die Ansicht vertreten, dass auf der Grundlage von Artikel 55 des Schengener Durchführungsübereinkommens abgegebene Erklärungen mit der EU-Grundrechte-Charta unvereinbar seien. In solchen Erklärungen genannte Bestimmungen könnten nicht in Gerichtsverfahren angewandt werden. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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