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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Geberkonferenz nach Erdbeben: Gemeinsam für Menschen in Syrien und der Türkei

In Brüssel haben sich rund 400 Vertreter von Staaten und Organisationen zu einer Konferenz eingefunden, bei der es um Hilfe für die von den Erdbeben betroffenen Menschen in Syrien und der Türkei geht. Die Geberkonferenz wird organisiert von der EU-Kommission und dem schwedischen Ratsvorsitz, in Abstimmung mit den türkischen Behörden.

In ihrer Eröffnungsrede kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Beträge an, die die EU-Kommission beitragen wird: 1 Milliarde Euro für den Wiederaufbau in der Türkei; 108 Millionen Euro für humanitäre Hilfe und einen raschen Wiederaufbau in Syrien. Diese Summen sowie die Zusagen der EU-Mitgliedstaaten ergänzen die bisher mobilisierten 21 Millionen Euro an humanitärer Hilfe.  

 
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Gaseinsparungen: EU-Kommission baut für den Winter vor

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die EU-Notstandsgesetzgebung zur koordinierten Senkung der Gasnachfrage über den 31. März 2023 hinaus zu verlängern, und zwar um ein Jahr. Vor dem Hintergrund eines schwierigen globalen Gasmarktes ist es wichtig, dass sich Europa bereits jetzt auf den nächsten Winter vorbereitet. Weitere Gas-Sparmaßnahmen werden der EU helfen, ihre Ziele für die Auffüllung der Gasspeicher zu erreichen und die Versorgungsstabilität zu erhalten. Eine niedrigere und besser gesteuerte Nachfrage kann auch dazu beitragen, die Preisvolatilität zu verringern. Energiekommissarin Kadri Simson sagte: „Wir haben gute Fortschritte bei der Diversifizierung der Versorgung gemacht und unsere Abhängigkeit von Russland verringert, aber die globalen Gasmärkte dürften in den kommenden Monaten angespannt bleiben.“ Eine weitere Senkung der Gasnachfrage werde es erleichtern, das Ziel von 90 Prozent gefüllten Gasspeichern bis zum 1. November zu erreichen.

 
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Bericht zu Lärmbelastung: EU-Kommission fordert entschlossenes Handeln

Mehr als 100 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU sind übermäßigem Lärm ausgesetzt, insbesondere durch Straßen-, Schienen- und Luftverkehr. Welche Fortschritte in der EU erzielt wurden, um den Lärm zu reduzieren, und was dringend angepackt werden muss, zeigt der Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung der Richtlinie über Umgebungslärm.

„Lärm ist nicht nur eine Belästigung, sondern stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesundheit dar. Lärm erhöht unseren Stresspegel, stört unseren Schlaf, beeinträchtigt unsere Lernfähigkeit und verstärkt sogar Schlaganfälle und Herzerkrankungen“, sagte Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei. „Der heute veröffentlichte Bericht zeigt, dass wir entschlossen handeln müssen, um dieser oft unterschätzten Bedrohung für die öffentliche Gesundheit zu begegnen. Gegen Lärm vorzugehen ist nicht nur eine Pflicht, um die Gesundheit der Bürger zu verbessern. Es ist auch eine großartige wirtschaftliche Chance, um die Innovation in lärmreduzierende Technologien durch die Industrie in der EU, insbesondere im Mobilitätssektor, zu fördern."

 
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Bericht: Handel mit Abfällen nimmt zu

Die Menge der innerhalb und außerhalb der EU verbrachten gefährlichen Abfälle hat sich zwischen 2001 und 2019 mehr als verdoppelt: von 3,9 Millionen Tonnen auf 8,1 Millionen Tonnen. Das hat ein von der EU-Kommission veröffentlichter Bericht über die Umsetzung der bestehenden Regeln über die Verbringung von Abfällen ergeben. Die Daten unterstreichen das Vorhaben der Kommission, Abfälle effizienter als Ressource in die Kreislaufwirtschaft einzubringen und die Ausfuhr von Abfällen strenger zu kontrollieren. Die überarbeitete Verordnung über die Verbringung von Abfällen wird derzeit von Europäischen Parlament und Mitgliedstaaten beraten.

Der Bericht ist ein Schlüsseldokument für die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen sowohl innerhalb der EU als auch in Drittstaaten. Der Bericht zeigt zwei wichtige Trends auf: Obwohl die Menge der notifizierten Abfälle während des gesamten Berichtszeitraums stabil blieb, hat sich die Gesamtmenge der innerhalb und außerhalb der EU verbrachten gefährlichen Abfälle von 3,9 Millionen Tonnen im Jahr 2001 auf 8,1 Millionen Tonnen im Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Zudem nimmt die Menge der illegalen Verbringungen zu, die bei den Kontrollen der Mitgliedstaaten entdeckt werden.

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Dienstag, 21. März

Brüssel: Öffentliche Anhörung zum Zusammenbruch der Silicon Valley Bank (SVB) und den Auswirkungen auf die Finanzstabilität in Europa
Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Europäischen Zentralbank, und Jose Manuel Campa, Vorsitzender der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, nehmen an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments über die Auswirkungen des Zusammenbruchs der Silicon Valley Bank auf die Finanzstabilität in Europa teil. Uhrzeit: 14:30 Uhr (tbc). EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Brüssel: Treffen des Rates für allgemeine Angelegenheiten
Die Ministerinnen und Minister bereiten die Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2023 vor. Außerdem wird sich der Rat mit den Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich und der grundsätzlichen politischen Einigung über den sogenannten Windsor-Rahmen befassen, die von der Europäischen Kommission und der Regierung des Vereinigten Königreichs am 27. Februar 2023 erzielt wurde. Weitere Themen sind u.a. das Paket des Europäischen Semesters 2023 sowie die Situation der Rechtsstaatlichkeit in der Slowakei, Finnland, Belgien, Bulgarien und der Tschechischen Republik. Im Anschluss findet gegen 17 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Thermofenster – Nutzungsanrechnung
Der Käufer eines gebrauchten Mercedes C 220 CDI, dessen Abgasrückführungssystem ein „Thermofenster“ vorsieht, erhob gegen den Hersteller Mercedes-Benz beim Landgericht Ravensburg eine Klage auf Schadensersatz. Durch das Thermofenster wird die Abgasrückführung bei kühleren Außentemperaturen reduziert, was zu einer Erhöhung der Stickoxidemissionen (NOx) führt. Nach der vorläufigen Einschätzung des Landgerichts Ravensburg stellt das in Rede stehende Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Unionsrechts dar, da es offenbar nicht darauf abzielt, den Motor vor unmittelbaren Beschädigungsrisiken zu schützen, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, sondern nur, den Verschleiß des Motors zu verhindern. Das Landgericht Ravensburg hat den Gerichtshof gefragt, ob das Unionsrecht dem individuellen Erwerber eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, einen Ersatzanspruch aufgrund deliktischer Haftung gegen den Fahrzeughersteller einräumt, und zwar auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Mercedes-Benz scheine nämlich nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Im vorliegenden Fall würde eine solche Haftung nach deutschem Recht voraussetzen, dass die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung, nach der solche Abschalteinrichtungen verboten sind, auch darauf abzielt, die Interessen eines individuellen Erwerbers zu schützen. Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 2. Juni 2022 die Ansicht vertreten, dass Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben müssten. Es sei Sache der Mitgliedstaaten, die Methoden für die Berechnung eines solchen Ersatzanspruchs festzulegen, jedoch unter der Voraussetzung, dass dieser Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen sei. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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