Brüssel: Öffentliche Anhörung zum Zusammenbruch der Silicon Valley Bank (SVB) und den Auswirkungen auf die Finanzstabilität in Europa
Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Europäischen Zentralbank, und Jose Manuel Campa, Vorsitzender der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, nehmen an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments über die Auswirkungen des Zusammenbruchs der Silicon Valley Bank auf die Finanzstabilität in Europa teil. Uhrzeit: 14:30 Uhr (tbc). EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Rates für allgemeine Angelegenheiten
Die Ministerinnen und Minister bereiten die Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2023 vor. Außerdem wird sich der Rat mit den Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich und der grundsätzlichen politischen Einigung über den sogenannten Windsor-Rahmen befassen, die von der Europäischen Kommission und der Regierung des Vereinigten Königreichs am 27. Februar 2023 erzielt wurde. Weitere Themen sind u.a. das Paket des Europäischen Semesters 2023 sowie die Situation der Rechtsstaatlichkeit in der Slowakei, Finnland, Belgien, Bulgarien und der Tschechischen Republik. Im Anschluss findet gegen 17 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Thermofenster – Nutzungsanrechnung
Der Käufer eines gebrauchten Mercedes C 220 CDI, dessen Abgasrückführungssystem ein „Thermofenster“ vorsieht, erhob gegen den Hersteller Mercedes-Benz beim Landgericht Ravensburg eine Klage auf Schadensersatz. Durch das Thermofenster wird die Abgasrückführung bei kühleren Außentemperaturen reduziert, was zu einer Erhöhung der Stickoxidemissionen (NOx) führt. Nach der vorläufigen Einschätzung des Landgerichts Ravensburg stellt das in Rede stehende Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Unionsrechts dar, da es offenbar nicht darauf abzielt, den Motor vor unmittelbaren Beschädigungsrisiken zu schützen, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, sondern nur, den Verschleiß des Motors zu verhindern. Das Landgericht Ravensburg hat den Gerichtshof gefragt, ob das Unionsrecht dem individuellen Erwerber eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, einen Ersatzanspruch aufgrund deliktischer Haftung gegen den Fahrzeughersteller einräumt, und zwar auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Mercedes-Benz scheine nämlich nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Im vorliegenden Fall würde eine solche Haftung nach deutschem Recht voraussetzen, dass die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung, nach der solche Abschalteinrichtungen verboten sind, auch darauf abzielt, die Interessen eines individuellen Erwerbers zu schützen. Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 2. Juni 2022 die Ansicht vertreten, dass Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben müssten. Es sei Sache der Mitgliedstaaten, die Methoden für die Berechnung eines solchen Ersatzanspruchs festzulegen, jedoch unter der Voraussetzung, dass dieser Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen sei. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.