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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Fast ein Jahr Krieg in der Ukraine: 10. Sanktionspaket und Debatte im Europaparlament

Vor fast einem Jahr, in der Nacht zum 24. Februar 2022, hat Russland die Ukraine überfallen. Bei der Debatte im Europaparlament über den illegalen russischen Angriffskrieg sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dieses Jahr sei ein Jahr der Einheit und Entschlossenheit gewesen. Die Tapferkeit des ukrainischen Volkes habe die Welt in Staunen versetzt, der europäischen Kontinent stehe fest an der Seite der Ukraine und Russland habe sich komplett von Europa entfremdet.

Gemeinsam mit dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, stellte die Präsidentin am Vormittag zudem die Kommissionsvorschläge für ein zehntes Sanktionspaket gegen Russland vor. Mit sieben iranischen Unternehmen umfasst das Paket erstmals auch Entitäten aus Drittstaaten, die sogenannte Dual-Use-Güter, also sowohl zivil als auch militärisch nutzbare Güter an Russland liefern. Von der Leyen unterstrich, dass die Kommission gemeinsam mit den EU-Staaten noch gezielter russische Oligarchen und deren Versuche, ihr Vermögen zu verschleiern, in den Blick nehmen wird. Es soll ein Überblick erstellt werden, in welcher Höhe sich eingefrorene Vermögenswerte der russischen Zentralbank in der EU befinden – diese Information ist bedeutend, wenn es zur Frage kommt, ob und wie öffentliche russische Vermögenswerte zur Finanzierung des Wiederaufbaus in der Ukraine herangezogen werden können. Auch arbeite die Kommission zudem eng mit den EU-Staaten zusammen, um ein Umgehen der Sanktionen zu vermeiden.

 
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Aktuelle Vertragsverletzungsverfahren: Klage gegen Deutschland wegen mangelnden Schutzes von Whistleblowern

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland und sieben weitere Staaten vor dem Gerichtshof im Zusammenhang mit der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können (unabhängig davon, ob die Whistleblower in Behörden oder in Unternehmen tätig sind).

In der aktuellen Runde der Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission Deutschland und vier weiteren Ländern zudem sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahmen zugesandt, da sie die EU-Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Das ist die zweite Stufe in einem höchstens dreistufigen Verfahren. Sie haben nun zwei Monate Zeit, zu antworten.

 
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Rechtsstaatlichkeit: Kommission verklagt Polen wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Polen wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof und seine Rechtsprechung vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Ziel der Kommission ist es, dafür zu sorgen, dass die Rechte der polnischen Bürgerinnen und Bürger geschützt werden und dass sie die Vorteile der EU in gleicher Weise nutzen können wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger in der EU. Der Vorrang des EU-Rechts gewährleistet die gleiche Anwendung des EU-Rechts in der gesamten Union.

Am 22. Dezember 2021 hatte die Kommission durch Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Dies erfolgte im Anschluss an Urteile des polnischen Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juli 2021 und vom 7. Oktober 2021, in denen er Bestimmungen der EU-Verträge für mit der polnischen Verfassung unvereinbar erklärt und den Vorrang des EU-Rechts ausdrücklich in Frage gestellt hatte.

 
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35.000 Bahntickets für Reisen durch Europa: Am 15. März startet die neue Bewerbungsrunde für DiscoverEU

Die Frühlingsrunde von DiscoverEU geht an den Start: Junge Menschen können sich ab dem 15. März um einen Travel-Pass bewerben, um Europa und sein reiches kulturelles Erbe zu erkunden. Die neue DiscoverEU-Bewerbungsrunde beginnt am Mittwoch, dem 15. März, um 12:00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 29. März, um 12:00 Uhr. Die Ausschreibung richtet sich an 18-jährige Bewerberinnen und Bewerber aus allen EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern. Um einen Reisepass zu gewinnen, müssen sich die 18-Jährigen auf dem Europäischen Jugendportal bewerben und fünf Fragen und eine Stichfrage beantworten.

Mariya Gabriel, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, wies darauf hin, dass die Kommission in den beiden Bewerbungsrunden in diesem Jahr insgesamt 70.000 Travel-Pässe für 18-Jährige zur Verfügung stellt. 2022 hatten sich 16.420 Bewerberinnen und Bewerbern aus Deutschland gemeldet, 7096 von ihnen erhielten einen Travel-Pass.

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Mittwoch, 15. Februar, und Donnerstag, 16. Februar

Mittwoch, 15. Februar

Berlin: European Day of Demography „Wir alle altern – aber manche altern besser als andere“ mit Kommissionsvizepräsidentin Šuica
Seit Jahrzehnten beobachtet die demografische Forschung eine steigende Lebenserwartung. Dieses Bild fällt aber deutlich weniger optimistisch aus, wenn man nicht die Bevölkerung als Ganzes, sondern einzelne soziodemografische Gruppen (nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildung, Einkommen, Arbeitsmarktzugang usw.) in den Blick nimmt. In Europa kann die Lebenserwartung von Menschen mit höherem beziehungsweise niedrigerem Einkommen um bis zu zehn Jahre differieren. Dies gilt selbst für Länder wie Dänemark oder Deutschland, in denen es geringere Einkommensunterschiede und einen besser ausgebauten Wohlfahrtsstaat gibt als in vielen anderen europäischen Staaten. Beim Quadriga-Talk aus Anlass des European Day of Demography nehmen unter anderem Dubravka Šuica, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Demokratie und Demografie, sowie Staatssekretärin Juliane Seifert, Bundesministerium des Inneren und für Heimat, teil. Erörtert werden zwischen 18.30 und 20 Uhr Fragen rund um die Unterschiede im Bildungserwerb, Lebensarbeitszeit und ein gesundes, aktives und produktives Altern, und wie sie sich auf das Leben der Menschen auswirken. Ort: Stiftung Brandenburger Tor, Max Liebermann Haus, Pariser Platz 7, 10117 Berlin. Anmeldung bis zum 15. Februar hier, weitere Informationen hier.

Donnerstag, 16. Februar

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der Agenda des letzten Sitzungstages stehen Debatten und Aussprachen zur Mitteilung der Kommission zum Thema „Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln“. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Aussetzung der Vollstreckung eines Europäischen Vollstreckungstitels
Lufthansa Technik AERO Alzey hat vor den deutschen Gerichten in Bezug auf eine Forderung von über 2 Millionen Euro einen Europäischen Vollstreckungstitel gegen Arik Air erwirkt. Auf der Grundlage dieses Vollstreckungstitels wurde in Litauen ein Arik Air gehörendes Flugzeug beschlagnahmt. Vor dem Obersten Gericht Litauens wehrt sich Lufthansa gegen die Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens. Dieses Gericht möchte vom Gerichtshof u.a. wissen, wann „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die es rechtfertigen können, dass ein Gericht des Vollstreckungsstaats die Aussetzung der Vollstreckung anordnet. Generalanwalt Pikamäe hat in seinen Schlussanträgen vom 20. Oktober 2022 u.a. die Ansicht vertreten, dass der Ausdruck „außergewöhnliche Umstände“ einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden umfasst, der dem Schuldner durch die sofortige Vollstreckung des Europäischen Vollstreckungstitels entstehen kann. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zum Widerruf von Autoleasing- bzw. -kreditvertrag
Das Landgericht Ravensburg hat darüber zu entscheiden, ob verschiedene Autokäufer bzw. Leasingnehmer ihre Verbraucherleasing- bzw. ‑kreditverträge wirksam widerrufen haben. Es möchte in diesem Zusammenhang vom Gerichtshof zum einen wissen, ob nach dem Unionsrecht einem Verbraucher, der über einen Autohändler einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung geschlossen hat, überhaupt ein Widerrufsrecht zustehen kann. Zum anderen möchte es wissen, wie lange das Widerrufsrecht besteht, wenn man beim Abschluss eines solchen Leasingvertrags oder eines Autokreditvertrags nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Ferner fragt es danach, wann eine Belehrung ordnungsgemäß ist und ob die Widerrufsmöglichkeit irgendwann wegen Verwirkung oder missbräuchlicher Ausübung endet. Generalanwalt Collins legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hierhier und hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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