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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Ernährungssicherheit und biologische Vielfalt: Kommission will Schutz von Bienen, Schmetterlingen und Co. stärken

Die Europäische Kommission geht den alarmierenden Rückgang wildlebender Bienen und anderer Bestäuber in Europa an. In einer neuen EU-Initiative definiert sie dafür Ziele für 2030 und konkrete Maßnahmen. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: Bestäuber, diese kleinen Insekten, werden die Zukunft der Natur und die langfristige Ernährungssicherheit bestimmen. Wir brauchen sofortige, gezielte Maßnahmen, um die Bestäuber zur retten, da sie für unsere Ökosysteme, Gesellschaften und Volkswirtschaften von unschätzbarem Wert sind.“

Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ergänzte: „Wir wissen, dass die übermäßige Verwendung und Abhängigkeit von Pestiziden unsere Ernährungssicherheit, die Rentabilität landwirtschaftlicher Betriebe, die biologische Vielfalt und unsere Umwelt gefährden. Wir werden weiterhin intensiv daran arbeiten, den Einsatz von Pestiziden zu verringern und den Verlust von Bestäubern in Zukunft zu minimieren.“

 
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Migrationsmanagement: Kommission legt neue Strategie für wirksamere Rückführungen vor

Die EU-Kommission will die Anzahl der Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht in der EU erhöhen. Dazu hat sie eine neue operative Strategie für effektivere Rückführungen vorgelegt. Sie beinhaltet gemeinsame Rückführungsaktionen in bestimmte Drittländer, die Förderung der Rückkehrberatung und Wiedereingliederung sowie die Digitalisierung des Rückkehrmanagements. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson und die EU-Rückkehrkoordinatorin Mari Juritsch erläuterten die neue Strategie auf einer Pressekonferenz.

Die Strategie für effektivere Rückführungen wird auch einen Beitrag zu den Diskussionen auf der informellen Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ Ende dieser Woche leisten. Die Rückführungskoordinatorin und das hochrangige Netz für Rückkehrfragen werden die operative Strategie fertigstellen und ihre Umsetzung sicherstellen.

 
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Borrell und Breton stellen die Prioritäten der europäischen Raumfahrtpolitik für 2023 vor

Die erste EU-Raumfahrt- und Verteidigungsstrategie, ein EU-Weltraumgesetz, Investitionen in Innovation und weltraumgestützte gesicherte Konnektivität: Der Hohe Vertreter und Vizepräsident der Europäischen Union Josep Borrell und EU- Binnenmarktkommissar Thierry Breton haben auf der 15. Europäischen Raumfahrtkonferenz die Prioritäten der europäischen Raumfahrtpolitik für das Jahr 2023 vorgestellt.

„Der Weltraum ist zu einem wichtigen strategischen Bereich geworden. Er wirkt sich nicht nur auf alle Aspekte unseres Lebens aus, sondern ist auch eine wichtige Ressource oder ein wichtiges Schlachtfeld für Sicherheit und Verteidigung. Der geopolitische Wettbewerb, den wir auf der Erde erleben, wird nun zunehmend in den Weltraum projiziert, und wir müssen uns auf ein zunehmend wettbewerbsintensives und umkämpftes Weltraumumfeld vorbereiten“, sagte Borrell auf der Konferenz. Die russische Invasion in der Ukraine habe die Bedrohungen verstärkt und die Anfälligkeit unserer Weltraum-Systeme für Störungen offengelegt. „Aber sie hat auch unsere Entschlossenheit gestärkt, Sicherheit und Verteidigung in der Europäischen Union dringlicher und gemeinsam anzugehen, auch im Weltraum.“

 
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Europäischer Forschungsrat: Unterstützung für die Marktreife von zehn weiteren innovativen Projekten in Deutschland

90 neue Projekte, darunter 10 aus Deutschland, haben in der dritten und letzten Runde des Wettbewerbs für Proof of Concept-Finanzhilfen 2022 Zuschüsse vom Europäischen Forschungsrat (ERC) in Höhe von 13,5 Millionen Euro erhalten. Insgesamt forschen unter den 366 im Rahmen des ERC-Arbeitsprogramms 2022 geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 37 in Deutschland, darunter Irene Fernandez-Cuesta, die an der Universität Hamburg eine DNA-Testmethode mit neuen Anwendungen für Tumormarker, Biomarker und Krebsüberwachung während der Behandlung entwickelt.

Mariya Gabriel, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, wies darauf hin, dass mit den ERC Proof of Concept Grants Innovationen, die aus EU-Investitionen in die Pionierforschung stammen, schneller in die Gesellschaft und auf den Markt gebracht werden. „Es geht darum, großen Ideen dabei zu helfen, sich in echte Innovationen zu verwandeln, und auch darum, ein System aufzubauen, in dem sich Innovationen zu wertvollen Produkten und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger entwickeln.“

 
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Fragen und Antworten: Zulassung von Insekten als und in Lebensmitteln

In der Europäischen Union sind vier Insekten als Lebensmittel zugelassen. Für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, müssen Hersteller in der EU eine Zulassung beantragen, und zwar im Rahmen der Regeln zu „neuartigen Lebensmitteln“. Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen das in ihrer Zutatenliste klar und verständlich aufführen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht irregeführt werden; sie müssen selbst entscheiden können, ob sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufen und konsumieren oder nicht. Auch Allergiehinweise sind verpflichtend. Zur derzeitigen Debatte um die Zulassung von Insekten in Lebensmitteln hat die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland die wichtigsten Fakten in Form von Fragen und Antworten zusammengestellt.

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Mittwoch, 25. Januar

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda steht eine Mitteilung zur Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union und eine Ratsempfehlung zur Unterstützung des sozialen Dialogs auf EU und nationaler Ebene. Im Anschluss findet gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz statt mit Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, EbS überträgt live.

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur Finanzierung der Festen Fehmarnbeltquerung
Mit Beschluss vom 20. März 2020 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das öffentliche Finanzierungsmodell für die Feste Fehmarnbeltquerung zur Verbindung der dänischen und der deutschen Küste mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Die Kommission hatte das Finanzierungsmodell bereits im Juli 2015 ein erstes Mal genehmigt. Auf Klagen von Scandlines und Stena Line hin erklärte das Gericht der EU den Kommissionsbeschluss von 2015 jedoch mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 aus verfahrensrechtlichen Gründen teilweise für nichtig (Urteile T‑630/15 und T‑631/15). Das Gericht bestätigte den Kommissionsbeschluss zwar bezüglich der Femern Landanlæg gewährten Finanzierung für die Hinterlandanbindung, stellte jedoch fest, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, um die Maßnahmen zu bewerten, die Dänemark der Femern A/S gewährt hatte. Das auf diese Urteile hin von der Kommission eingeleitete Prüfverfahren wurde mit dem Beschluss vom 20. März 2020 abgeschlossen (siehe auch Pressemitteilung der Kommission IP/20/501). Die Urteile des Gerichts hatte der Gerichtshof mit Urteil vom 6. Oktober 2021 bestätigt (C‑174/19 P und C‑175/19 P).Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland haben den Kommissionsbeschluss vom 20. März 2020 vor dem Gericht der EU angefochten (wie zuvor schon den Kommissionsbeschluss von 2015). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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