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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
EU-Kommission vergibt über 6000 Travel-Pässe an junge Menschen aus Deutschland: Ab Morgen können sich 18-Jährige bewerben

Zum zweiten Mal in diesem Jahr werden 35.000 junge Menschen einen Bahnpass erhalten, um Europa und seine reiche Kultur zu entdecken. Nach Deutschland gehen mindestens 6069 Tickets. Die EU-Kommission vergibt im Rahmen von DiscoverEU die kostenlosen Travel-Pässe an Europäerinnen und Europäer im Alter von 18 Jahren. Ab morgen (Dienstag), 12.00 Uhr, und noch bis zum 25. Oktober, 12.00 Uhr, können sich Interessierte in Erasmus+-Programmländern bewerben. Die Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel, wünschte zum Start der Bewerbungsphase allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Glück: „Zum zweiten Mal in diesem Jahr wird DiscoverEU 35.000 jungen Menschen eine bereichernde Erfahrung bieten, die es ihnen ermöglicht, den Kontinent zu bereisen, neue Kulturen zu entdecken und neue Freundschaften zu schließen. Die Förderung des kulturellen Austauschs durch nachhaltiges Reisen könnte nicht aktueller sein als heute.“

 
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Visa für russische Staatsangehörige: Kommission empfiehlt strikteres Vorgehen

Anträge von russischen Staatsangehörigen auf Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt in der EU sollen künftig strenger geprüft werden. Entsprechende Leitlinien hat die EU-Kommission am vergangenen Freitag vorgelegt. Sie sollen die Konsulate der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Visaanträgen unterstützen und ein gemeinsames Vorgehen gewährleisten. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson erklärte: „Die EU als Tourist zu bereisen, ist kein Grundrecht. Mit den Leitlinien wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Visumanträge russischer Staatsangehöriger gründlich und umfassend zu prüfen. Wenn die Konsulate Sicherheitsrisiken feststellen, sollten sie ein Visum verweigern. Die Konsulate sollten zudem Visumanträge von Personen, deren Reise in die EU nicht unbedingt notwendig ist, mit niedrigerer Priorität behandeln. Die EU wird weiterhin Personen offenstehen, denen wir Schutz bieten müssen, wie Journalisten, Dissidenten, Menschenrechtsaktivisten und Menschen, die aus familiären Gründen reisen.“

 
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Termine
Dienstag, 13. September

Berlin: Deutscher Arbeitgebertag mit Sozialkommissar Schmit
Der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, nimmt virtuell am Deutschen Arbeitgebertag teil. Ein Gespräch mit Schmit zum Thema „Wie bleibt die wirtschaftliche Zukunft Europas sozial?“ findet ab 11:30 Uhr statt. Weitere Redner sind u.a. Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Weitere Informationen auf Seiten des Veranstalters hier.

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda der wöchentlichen Kommissionssitzung steht das Verbot von Zwangsarbeit, ein Notfall-Instrument für den Binnenmarkt, ein europäischer Rechtsakt zur Widerstandsfähigkeit im Internet sowie ein europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit. Auch am Dienstag wird die Kommission voraussichtlich ein umfassendes Paket vorlegen, um den drastisch gedrosselten russischen Gaslieferungen und astronomischen Strompreisen entgegenzuwirken. Im Anschluss an die Kommissionssitzung findet gegen 15:30 Uhr eine Pressekonferenz statt, die live auf EbS übertragen wird, Details folgen.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 15. September)
Auf der vorläufigen Agenda des zweiten Sitzungstages steht eine Aussprache mit der finnischen Ministerpräsidentin Sanna Marin. Es findet eine Abstimmung über Änderungsanträge zu der Eigenkapitalverordnung im Bereich der Abwicklung statt, weiterhin gibt es Aussprachen zu angemessenen Mindestlöhnen in der EU, über auswärtige Angelegenheiten mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell, zur erneuten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft sowie zur strategischen Beziehung und Partnerschaft der EU mit dem Horn von Afrika. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur Auslieferung von Drittstaatsangehörigen
Die USA haben Deutschland ersucht, einen serbischen Staatsbürger auszuliefern, um ihn u.a. wegen Computersabotage strafrechtlich verfolgen zu können. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München ist Deutschland aufgrund eines Abkommens mit den USA völkerrechtlich verpflichtet, den Betroffenen auszuliefern. Es hat jedoch Zweifel, ob das unionsrechtliche Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem) der Auslieferung entgegensteht, weil der Betroffene wegen derselben Tat bereits von einem slowenischen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde und die verhängte Strafe vollständig verbüßt hat. Das OLG München möchte daher vom Gerichtshof wissen, ob das unionsrechtliche Verbot der Doppelbestrafung in einem solchen Fall der Auslieferung eines Drittstaatsangehörigen entgegensteht. Da sich der Betroffene in Auslieferungshaft befindet, wird die Sache im Eilverfahren behandelt. Heute findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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