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EU-TERMINVORSCHAU

DIE EU IN DEUTSCHLAND

In dieser Ausgabe
EU-Terminvorschau vom 10. bis 24. September 2022

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Aktuelle Informationen zur Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine finden Sie laufend aktualisiert auf dieser Website.

Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es auf Ukrainisch und Englisch hier.

Samstag, 10. September

Prag: Informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Wirtschaft und Finanzen
Die Ministerinnen und Minister beraten über Initiativen im Bereich Wirtschaft und Finanzen. EbS überträgt eine Pressekonferenz mit Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis ab 12:30 Uhr live. Weitere Informationen hier.

Montag, 12. September

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 15. September)
Auf der vorläufigen Agenda des ersten Sitzungstages stehen Aussprachen über die Verordnung zur Entwaldung, über eine neue EU-Waldstrategie für 2030 und die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Europa, über eine Richtlinie für erneuerbare Energien sowie zur Energieeffizienz. Weitere Informationen hier.

Dienstag, 13. September

Berlin: Deutscher Arbeitgebertag mit Sozialkommissar Schmit
Der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, nimmt virtuell am Deutschen Arbeitgebertag teil. Ein Gespräch mit Schmit zum Thema „Wie bleibt die wirtschaftliche Zukunft Europas sozial?“ findet ab 11:30 Uhr statt. Weitere Redner sind u.a. Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Weitere Informationen auf Seiten des Veranstalters hier.

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda der wöchentlichen Kommissionssitzung steht das Verbot von Zwangsarbeit, ein Notfall-Instrument für den Binnenmarkt, ein europäischer Rechtsakt zur Widerstandsfähigkeit im Internet sowie ein europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit. Auch am Dienstag wird die Kommission voraussichtlich ein umfassendes Paket vorlegen, um den drastisch gedrosselten russischen Gaslieferungen und astronomischen Strompreisen entgegenzuwirken. Im Anschluss an die Kommissionssitzung findet gegen 15:30 Uhr eine Pressekonferenz statt, die live auf EbS übertragen wird, Details folgen.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 15. September)
Auf der vorläufigen Agenda des zweiten Sitzungstages steht eine Aussprache mit der finnischen Ministerpräsidentin Sanna Marin. Es findet eine Abstimmung über Änderungsanträge zu der Eigenkapitalverordnung im Bereich der Abwicklung statt, weiterhin gibt es Aussprachen zu angemessenen Mindestlöhnen in der EU, über auswärtige Angelegenheiten mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell, zur erneuten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft sowie zur strategischen Beziehung und Partnerschaft der EU mit dem Horn von Afrika. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur Auslieferung von Drittstaatsangehörigen
Die USA haben Deutschland ersucht, einen serbischen Staatsbürger auszuliefern, um ihn u.a. wegen Computersabotage strafrechtlich verfolgen zu können. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München ist Deutschland aufgrund eines Abkommens mit den USA völkerrechtlich verpflichtet, den Betroffenen auszuliefern. Es hat jedoch Zweifel, ob das unionsrechtliche Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem) der Auslieferung entgegensteht, weil der Betroffene wegen derselben Tat bereits von einem slowenischen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde und die verhängte Strafe vollständig verbüßt hat. Das OLG München möchte daher vom Gerichtshof wissen, ob das unionsrechtliche Verbot der Doppelbestrafung in einem solchen Fall der Auslieferung eines Drittstaatsangehörigen entgegensteht. Da sich der Betroffene in Auslieferungshaft befindet, wird die Sache im Eilverfahren behandelt. Heute findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt. Weitere Informationen hier.

Mittwoch, 14. September

Brüssel: Kommissionspräsidentin von der Leyen hält Rede zur Lage der Union
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält vor dem Europäischen Parlament ab 9 Uhr ihre jährliche Rede zur Lage der Union. In der „State of the Union“ Rede zieht die Präsidentin eine Bilanz der EU-Politik der letzten Monate und legt die Ziele für das kommende Jahr fest. Im Anschluss an die Rede findet im Parlament eine Aussprache statt. Die Rede bildet den Auftakt für den Dialog zwischen Europäischem Parlament und Rat über das Arbeitsprogramm der Kommission für das folgende Jahr. Die Rede wird live auf EbS übertragen. Weitere Informationen vorab hier.

München: Livestreams und Diskussionen zur Rede zur Lage der Union von Kommissionspräsidenten von der Leyen, u.a. mit der bayerischen Ministerin Huml und Kommissionsvertreter Wojahn
Die Rede zur Lage der EU von Kommissionspräsidentin von der Leyen läuft im Livestream ab 9 Uhr auf dem Jahrestreffen des deutschen Europe-Direct-Netzwerks. Anschließend diskutieren Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland und Melanie Huml, Bayerische Staatsministerin für Europa und Internationales. Livestream auf Twitter (@EU_Muenchen) und auf YouTube. Auch im Café Luitpold in München wird die Rede im Livestream gezeigt. Die anschließende Podiumsdiskussion vor Ort mit Prof. Eugénia Da Conceição-Heldt, Professorin für European and Global Governance an der Technischen Universität München, und Joshua Steib, UN Youth Delegate, Gewinner von "Jugend Debattiert" und "Jugendpreis 2021" moderiert Birgit Boeser, Leiterin der Europäischen Akademie Bayern. Anmeldung und Programm hier.

Berlin/Online: Livestream und Diskussion mit Jugendvertreter/innen zur Rede zur Lage der Union
Im Anschluss an einen Livestream der Rede zur Lage der Union diskutieren im Europäischen Haus Berlin ab ca. 10.30 Uhr Clara Föller, Bundesvorsitzende der Jungen Europäische Föderalisten, Marius Schlageter, Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings, und Dünya Baradari, Vorstand des Studierendenforums im Tönissteiner Kreis mit Patrick Lobis, Stellvertretender Leiter der Europäischen Kommission in Deutschland. Sie diskutieren über die Rede und die Reaktionen im Europäischen Parlament – und über ihre Vorstellungen dazu, welche Aufgaben und Verantwortung Europa tragen sollte. Bei der Jugenddiskussion kann auch online bei YouTube, Facebook und Twitter mitdiskutiert werden, mehr Informationen hier.

Bonn: Workshop am Hilda-Gymnasium Koblenz anlässlich der Rede zur Lage der Union von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
Welche Zukunftspläne hat die EU und welche Auswirkungen haben sie auf unsere Zukunft? Dieser Frage gehen die Schülerinnen und Schüler des Hilda-Gymnasiums Koblenz bei der Regionalvertretung Bonn anlässlich der Rede zur Lage der Union von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach. In einem halbtägigen Workshop von 8 bis 12 Uhr verfolgen sie die Rede und erarbeiten zu den drei Kernthemen Europäischer Grüner Deal, Energieversorgung und Ukraine sowie zu den Ergebnissen der Konferenz zur Zukunft Europas Social Media Posts. Ihre Workshop-Ergebnisse halten sie in einem kurzen Video fest. Um möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit den Ergebnissen zu erreichen, werden diese anschließend in der Schülerzeitung aufbereitet. Die lokale Presse ist eingeladen, die Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Weitere Informationen hier.

Neuhardenberg/Brandenburg: Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis beim Treffen der G7-Handelsministerinnen und -minister (bis 15. September)
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis nimmt für die EU-Kommission am Treffen der G7-Handelsministerinnen und -minister teil. Themen der Beratungen sind u.a. die Stärkung des Multilateralismus mit einer globalen Handelspolitik, der Beitrag des Handels zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die digitale und nachhaltige Transformation des globalen Handelssystems sowie die Gestaltung offener, fairer, resilienter und nachhaltiger Lieferketten. Weitere Informationen hier.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 15. September)
Auf der vorläufigen Agenda des dritten Sitzungstages steht eine Aussprache zur Rede zur Lage der Union von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Im Anschluss folgt eine Debatte mit den Europaabgeordneten. Es finden außerdem Abstimmungen zur Restrukturierung der Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der EU und Mauritius, zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplan sowie zum Zwischenbericht für eine Revision des mehrjährigen Finanzrahmens statt. Weiterhin finden Aussprachen statt, unter anderem zur Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte der Europäischen Union durch Ungarn, zur Lage der Grundrechte in der EU sowie über Fälle von Menschenrechtsverletzung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Weitere Informationen hier.

Prag: Informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Landwirtschaft und Fischerei (bis 16. September)
Die Ministerinnen und Minister beraten über Initiativen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei. Weitere Informationen in Kürze hier.

Online: Nationale Kontaktstelle Klima, Energie, Mobilität informiert Kommunen über Europäische Klimamission
Im Rahmen der Woche der Klimaanpassung informiert die Nationale Kontaktstelle Klima, Energie, Mobilität (NKS KEM) über die Europäische Klimamission. Das Instrument der Missionen stellt ein Novum im Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa dar. Mit diesem Instrument sollen die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit adressiert werden. Missionen definieren ein ehrgeiziges - aber durchaus erreichbares - Ziel, welches bis 2030 realisiert werden soll. Gemeinden und Kommunen erfahren mehr über die Möglichkeiten der Beteiligung, wie sie von den Aktivitäten der Mission profitieren können und welche Beratungsangebote ihnen kostenfrei zur Verfügung stehen. Die Teilnahme ist mit vorheriger Anmeldung kostenfrei. Weitere Informationen hier und hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Google Android
Mit Beschluss vom 18. Juli 2018 („Google Android“) verhängte die Kommission gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei Android-Mobilgeräten zur Stärkung der beherrschenden Stellung der eigenen Suchmaschine. Google und Alphabet haben beim Gericht der EU Klage auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses erhoben. Das Gericht verkündet heute sein Urteil. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur deutsche Beihilfen für Unternehmen während der Covid-19-Pandemie
Mit Beschluss vom 20. November 2020 genehmigte die Kommission die deutsche Rahmenregelung zur Übernahme eines Teils der ungedeckten Fixkosten der von der Covid-19-Pandemie betroffenen Unternehmen. Damit sollten u.a. Unternehmen unterstützt werden, die zwischen März 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 verzeichneten. Die Unterstützung war anfangs bis zu 3 Mio. Euro je Unternehmen möglich, später wurde diese Obergrenze auf 10 Mio. Euro angehoben und die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das Bekleidungsunternehmen Breuninger, das in Deutschland mehrere Kaufhäuser und einen Onlineshop betreibt, sowie der Bekleidungshersteller Falke, der seine Waren an verschiedenen Verkaufsstandorten sowie über einen Onlineshop vertreibt, haben den Kommissionsbeschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Sie machen geltend, dass sich ihre Wettbewerbssituation verschlechtert habe, da sie von der streitigen Beihilferegelung vollständig bzw. fast vollständig ausgeschlossen worden seien. Die Beihilferegelung stelle nämlich zu Unrecht nicht auf den Tätigkeitsbereich ab, sondern auf das gesamte Unternehmen. Dies führe für Unternehmen, die in mehreren Bereichen tätig seien, zu einer unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrung. So seien etwa Umsatzeinbußen von mehr als 30 % im stationären Geschäft nicht berücksichtigt worden, weil es keine Einbußen im Onlinehandel gegeben habe. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur deutsche Beihilferegelung zum Ausgleich von Einbußen wegen des Lockdowns
Mit Beschluss vom 28. Mai 2021 genehmigte die Kommission eine mit 10 Mrd. Euro ausgestattete deutsche Regelung zur Entschädigung von Unternehmen in der COVID-19-Pandemie. Damit können Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen für bestimmte Einbußen entschädigt werden, die ihnen durch die vollständige Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 und der von der deutschen Regierung verhängten restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie entstanden sind. Mischbetriebe, d.h. Unternehmen mit mehreren wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern, von denen einige durch den Lockdown überhaupt nicht betroffen sind, können diese Beihilferegelung in Anspruch nehmen, sofern die untersagten Tätigkeiten mindestens 80 % ihres Umsatzes ausmachen. Das Bekleidungsunternehmen Breuninger, das sowohl im stationären als auch im Onlinehandel tätig ist, hat den Kommissionbeschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Es hält insbesondere die vorgenannte Voraussetzung für Mischbetriebe für rechtswidrig. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 15. September

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Am letzten Sitzungstag finden laut vorläufiger Agenda Aussprachen zum Statut und zur Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen sowie zu Maßnahmen im Bereich der Fischerei statt. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Schlussanträge zur Minderung bzw. Erstattung des Reisepreises wegen Covid-19-Pandemie
Zwei Gran-Canaria-Reisende verlangen vor dem Landgericht München I eine Preisminderung von 70 % des Reisepreises, weil zwei Tage nach ihrer Ankunft auf Gran Canaria Mitte März 2020 wegen der Covid-19-Pandemie die Strände gesperrt wurden und eine Ausgangssperre in Kraft trat. In der Hotelanlage wurden Pools und Liegen gesperrt und das Animationsprogramm vollständig eingestellt. Außerdem wurden die Reisenden aufgefordert, das Zimmer nur zum Essen oder zur Abholung von Getränken zu verlassen. Die Vorinstanz, das Amtsgericht München, hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Schutz vor einem potentiell tödlichen Virus keinen Reisemangel darstelle. Zudem habe es zum Reisezeitpunkt auch in Deutschland einen „Lockdown“ gegeben, der mit ähnlichen Beschränkungen verbunden gewesen sei. Das Landgericht München I ersucht den Gerichthof vor diesem Hintergrund um Auslegung der Pauschalreiserichtlinie 2017/2302, wonach der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung für jeden Zeitraum hat, in dem eine Vertragswidrigkeit vorlag, es sei denn, der Reiseveranstalter belegt, dass die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.

Montag, 19. September

Berlin: Verleihung des Europäischen Bürgerpreises 2022
Das Europäische Parlament vergibt alljährlich den „Europäischen Bürgerpreis“. Mit diesem Preis werden besondere Leistungen für europäisches Engagement in verschiedenen Bereichen ausgezeichnet. Nominiert werden Bürgerinnen und Bürger, Gruppen, Vereine und Organisationen. Da dieses Jahr das Europäische Jahr der Jugend ist, werden vor allem Projekte berücksichtigt, die von jungen Europäerinnen und Europäern organisiert werden oder bei denen junge Menschen im Mittelpunkt stehen. Die Verleihung findet ab 16 Uhr statt. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es zudem eine Diskussion über Bildung und Chancengleichheit statt. Weitere Informationen folgen hier.

Dienstag, 20. September

Brüssel: Treffen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten
Auf der vorläufigen Agenda stehen die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 20./21. Oktober, der jährliche Rechtsstaatlichkeitsdialog, das weitere Vorgehen im Anschluss an die Konferenz zur Zukunft Europas, die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie die jährliche strategische Vorausschau. Weitere Informationen auf Seiten des Rates.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
Die SpaceNet AG und die Telekom Deutschland GmbH, die Internetzugangsdienste und – im Fall der Telekom – auch Telefondienste anbieten, haben vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Feststellung geklagt, dass sie nicht verpflichtet sind, bestimmte Verkehrsdaten ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Das deutsche Telekommunikationsgesetz in der Fassung vom 10. Dezember 2015 sieht eine solche Pflicht ab dem 1. Juli 2017 vor. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln festgestellt hat, dass die beiden Unternehmen nicht zur Vorratsspeicherung verpflichtet seien, weil eine solche Pflicht gegen Unionsrecht verstoße, hat die in jenen Verfahren beklagte Bundesrepublik, vertreten durch die Bundesnetzagentur, (Sprung)Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Dieses hat den EuGH nach der Vereinbarkeit der im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Vorratsdatenspeicherungspflicht mit dem Unionsrecht befragt (konkret mit der Datenschutzrichtlinie 2002/58 für elektronische Kommunikation). Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat in seinen Schlussanträgen vom 18. November 2021 wiederholt, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt sei. Weitere Informationen hier und hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen
Mit Entscheidung vom 6. Februar 2019 untersagte das deutsche Bundeskartellamt Facebook (jetzt Meta Platforms), Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Nach Ansicht des Bundeskartellamts stellt der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammele, dem Nutzerkonto zuführe und verwerte einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung dar. Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook könnten Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammele und dem Facebook-Nutzerkonto zuordne. So könnten alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie z.B. WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden. Facebook hat diese Entscheidung vor dem OLG Düsseldorf angefochten, das dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Befugnis des Bundeskartellamts, im Bereich des Datenschutzes tätig zu werden, sowie zur Vereinbarkeit der in Rede stehenden Verarbeitung personenbezogenen Daten mit der Datenschutzgrundverordnung zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Weitere Informationen hier.

Mittwoch, 21. September

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda der wöchentlichen Kommissionssitzung steht die Überarbeitung der Verordnung über Feuerwaffen und eine Empfehlung zur Krebsvorsorge. EbS überträgt die anschließende Pressekonferenz gegen 12 Uhr live.

Luxemburg: Mündliche EuGH-Verhandlung zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung
Ein Lufthansa-Pilot beanstandet vor den deutschen Arbeitsgerichten, dass er nach dem anwendbaren Tarifvertrag als Teilzeitbeschäftigter dieselbe Zahl von Arbeitsstunden wie ein Vollzeitbeschäftigter überschreiten muss, um Anspruch auf eine erhöhte Vergütung zu haben (sog. Mehrflugdienststundenvergütung). Seiner Meinung nach ist die Grenze, bei deren Überschreitung die erhöhte Vergütung zu zahlen ist, entsprechend dem Teilzeitanteil abzusenken. Das mit dem Rechtsstreit befasste Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof hierzu um Vorabentscheidung ersucht. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 22. September

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Dublin-III: Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen – Covid-19-Pandemie
Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Asylanträge mehrerer Iraner und eines (nach eigenen Angaben) Nigerianers als unzulässig ab, weil sie über Italien in die EU eingereist seien und somit nach der Dublin-III-Verordnung Italien für die Prüfung ihrer Anträge zuständig sei. Das Bundesamt ordnete zudem ihre Abschiebung nach Italien an, das sich zu ihrer Übernahme bereit erklärt hatte. Infolge der Covid-19-Pandemie wurde die Abschiebung jedoch bis auf weiteres ausgesetzt. Die von den Betroffenen angerufenen Verwaltungsgerichte sind der Auffassung, dass die Zuständigkeit für die Prüfung der Asylanträge mittlerweile auf Deutschland übergegangen sei, weil die in der Dublin-III-Verordnung vorgesehene 6-Monatsfrist für die Überstellung verstrichen sei. Die pandemiebedingte Aussetzung der Abschiebung habe nicht zu einer Unterbrechung der Frist geführt. Das vom Bundesamt angerufene Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof um Auslegung der Dublin-III-Verordnung ersucht. Es möchte wissen, ob die Überstellungsfrist durch die pandemiebedingte Aussetzung der Abschiebung unterbrochen wurde. Generalanwalt Pikamäe hat in seinen Schlussanträgen vom 2. Juni 2022 die Ansicht vertreten, dass das Interesse der Verwaltung, einen Übergang der Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat nach Ablauf der in der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Sechsmonatsfrist aufgrund von Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen Durchführung von Überstellungen von Asylbewerbern in andere Mitgliedstaaten während der Covid-19 Pandemie zu verhindern, für sich allein keinen rechtmäßigen Grund darstellt, der eine Unterbrechung der Überstellungsfrist rechtfertigen könne. Weitere Informationen hier und hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Verfall von Urlaubsansprüchen bei Krankheit bzw. voller Erwerbsminderung
Im Anschluss an das EuGH-Urteil Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub grundsätzlich nur dann am Ende des Kalenderjahrs oder eines zulässigen Übertragungszeitraums erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, seinen Urlaub rechtzeitig im Urlaubsjahr zu nehmen, und ihn darauf hingewiesen hat, dass dieser andernfalls verfallen kann, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Andererseits versteht das BAG für den Fall, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert war, das Bundesurlaubsgesetz nach Maßgabe des EuGH-Urteils KHS dahin, dass gesetzliche Urlaubsansprüche bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahrs erlöschen. Das BAG möchte nun wissen, ob das Unionsrecht den Verfall des Urlaubsanspruchs nach 15 Monaten (oder ggfs. einer längeren Frist) auch dann gestattet, wenn der Arbeitnehmer im Verlauf des Urlaubsjahrs erkrankt und seitdem ununterbrochen arbeitsunfähig ist bzw. im Verlauf des Urlaubsjahrs die vollständige Erwerbsminderung eingetreten ist und der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllt hat, obwohl der Arbeitnehmer den Urlaub bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. der vollen Erwerbsminderung zumindest teilweise hätte nehmen können. Weitere Informationen hier und hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Verjährung von Urlaubsansprüchen
Eine Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin, die bei einer Kanzlei gearbeitet hatte, verlangt von ihrem früheren Arbeitgeber die Abgeltung von Urlaubstagen aus dem Jahr 2017 und den Vorjahren. Der frühere Arbeitgeber hält dem entgegen, dass die Urlaubsansprüche verjährt seien. Seiner Ansicht nach gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB). Diese 3-Jahresfrist sei bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgelaufen. Das Bundesarbeitsgericht möchte in diesem Zusammenhang vom EuGH wissen, ob es mit der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 und der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der aufgrund unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers (nämlich mangels konkreter Aufforderung, den Urlaub rechtzeitig im Urlaubsjahr zu nehmen, und mangels Hinweises, dass der Urlaub andernfalls verfallen kann) nicht bereits nach dem Bundesurlaubsgesetz verfallen konnte, der Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 194 ff.) unterliegt. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Datenschutz bei Livestreamunterricht
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat darüber zu entscheiden, ob es für Livestreamunterricht neben der Einwilligung der Eltern/volljährigen Schüler auch der Einwilligung der Lehrkraft bedarf oder ob die Datenverarbeitung durch das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz gedeckt ist. Das Verwaltungsgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung, konkret ihres Art. 88 betreffend die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext, wonach die Mitgliedstaaten spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext vorsehen können. Weitere Informationen hier.

Samstag, 24. September

Berlin: EU-Aktionsfläche auf Lollapalooza Musik-Festival (bis 25. September)
Der Klimawandel stoppt nicht an Ländergrenzen – nur zusammen können wir etwas bewegen. Am 24. und 25. September 2022 beteiligen sich die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit einer EU-Aktionsfläche am Lollapalooza Berlin. Im Grünen Kiez erwarten die Besucherinnen und Besucher des Festivals vielseitige Angebote und Aktionen rund um das Thema Nachhaltigkeit und die Zukunft unseres Planeten. Sie können bei einem „Upcycling-Workshop“ aus alten Materialien etwas Neues kreieren, über die Europäische Klimapolitik mit Expertinnen und Experten diskutieren und bei einem Quiz ihr Wissen rund um die EU und den Europäischen Grünen Deal testen. Die Europaabgeordneten Dr. Hannah Neumann und Tiemo Wölken werden mit den Besuchern über ihre Arbeit in den Bereichen nachhaltige Lieferketten und Menschenrechte sprechen. Temporäre Tattoos und Bastelmöglichkeiten für den passenden Festival-Look, eine Fotobox sowie eine Relax-Area stehen ebenfalls an der EU-Aktionsfläche bereit. Weitere Informationen zum Festival auf Seiten des Veranstalters.

 
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