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DIE EU IN DEUTSCHLAND

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Impfungen auch gegen COVID-19-Varianten: Kommission und Moderna passen Lieferpläne an

Die Europäische Kommission und Moderna haben eine Vereinbarung getroffen, um den Bedarf der Mitgliedstaaten an COVID-19-Impfstoffen im Spätsommer und Winter besser decken zu können. Die Dosen, deren Auslieferung ursprünglich für den Sommer geplant war, werden nun im September sowie über Herbst und Winter 2022 ausgeliefert. So wird sichergestellt, dass die nationalen Behörden auch an Virusvarianten angepasste Impfstoffe erhalten, sobald sie zugelassen sind. Ziel bleibt, die Zahl der Erstimpfungen und Auffrischungsimpfungen zu erhöhen.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte: „Damit wir alle bestmöglich vorbereitet sind, müssen die Mitgliedstaaten über die erforderlichen Hilfsmittel verfügen. Dazu gehören auch an Varianten angepasste Impfstoffe, sobald sie von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen wurden. Mit dieser Vereinbarung ist dafür gesorgt, dass die Mitgliedstaaten zum richtigen Zeitpunkt die Impfstoffdosen erhalten, die sie zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger benötigen.“

 
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261 Millionen Euro Hilfe für palästinensische Flüchtlinge

Die Europäische Kommission stellt bis zum Jahr 2024 einen dreistelligen Millionenbetrag für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) bereit. Die Summe von 261 Millionen Euro teilt sich auf in 246 Millionen EU-Finanzierung für das UNRWA sowie 15 Millionen Euro, die aus der Nahrungsmittel- und Resilienz-Fazilität stammen. Die Fazilität soll die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine mildern und Ernährungsunsicherheit bewältigen helfen. Mit der Entscheidung bekräftigt die Europäische Union ihre Rolle als langjähriger, glaubwürdiger und zuverlässiger UNRWA-Partner und als einer der größten Geber.

 
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Kartellrechtliche Freistellung von Seeschifffahrts-Konsortien: Kommission bittet um Rückmeldungen

Die Europäische Kommission holt Rückmeldungen zum EU-Rechtsrahmen ein, mit dem Seeschifffahrts-Konsortien von der Gruppenfreistellungsverordnung freigestellt werden. Als „Konsortien“ werden dabei Vereinbarungen zwischen Unternehmen in der Seeschifffahrt bezeichnet, die gemeinsam weniger als 30 Prozent Marktanteil haben und ihre Dienste beim Transport von Gütern zusammen anbieten.

Zudem hat die Kommission gezielte Fragebögen an Seeverkehrs-Unternehmen, Verlader und Spediteure sowie Hafen- und Terminalbetreiber gerichtet. Mit den Fragebögen soll festgestellt werden, wie sich Konsortien zwischen Seeschifffahrts-Unternehmen und die Gruppenfreistellungsverordnung seit 2020 auf die Interessenträger ausgewirkt haben. Beiträge können bis zum 3. Oktober 2022 eingereicht werden.

 
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