Skopje: Kommissionspräsidentin von der Leyen reist nach Nord Mazedonien
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist für politische Gespräche in Nordmazedonien. Sie trifft Präsident Stevo Pendarovskit und Ministerpräsident Dimitar Kovačevski. Anschließend wird die Präsidentin in einer feierlichen Sitzung vor dem Parlament sprechen. Die Rede wird ab 13:00 Uhr live auf EbS übertragen und im Anschluss hier abrufbar sein.
Den Haag: Kommissar Reydners und Hoher Vertreter Borrell bei Konferenz für die Ukraine
Justizkommissar Didier Reynders und der Hohe Vertreter der EU für Außen und Sicherheitspolitik Josep Borrell nehmen an der Ministerkonferenz zur Rechenschaftspflicht gegenüber der Ukraine teil. Ziel der Konferenz ist unter anderem, Kriegsverbrechen in der Ukraine vor Gericht zu bringen. Kommissar Reynders hält die Eröffnungsrede, der Hohe Vertreter eine Grundsatzrede. Ein Livestream kann hier abgerufen werden.
Prag: Informelle Ministertagung „Europäische Angelegenheiten“ (bis 15. Juli)
Die Ministerinnen und Minister kommen in Prag zusammen, um über aktuelle europäische Angelegenheiten zu beraten. Die stellvertretende Ministerpräsidentin der Ukraine, Olha Stefanishyna, wird an einer Debatte über die Lage in der Ukraine teilnehmen. Im Anschluss sprechen die Teilnehmenden über Medienfreiheit. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová, wird teilnehmen und gegen 12.30 Uhr eine Pressekonferenz abhalten, die auf EbS live übertragen wird. Weitere Informationen zum Ablauf hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Prozessvertretung vor den Unionsgerichten durch Hochschullehrer
Die Universität Bremen erhob vor dem Gericht Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung, mit der ihr Antrag auf Fördermittel für ein Projekt von der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung (REA) abgelehnt worden war. Das Gericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, da der Prozessvertreter der Universität, ein Professor an der Universität Bremen mit besonderen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Durchführung des in Rede stehenden Projekts, die für Rechtsvertreter nicht privilegierter Kläger geltende Pflicht zur Unabhängigkeit nicht erfülle. Die Universität Bremen hat gegen den Beschluss des Gerichts ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Sie macht geltend, das Gericht habe rechtsfehlerhaft die Pflicht zur Unabhängigkeit auf ihren Prozessvertreter angewandt und es ihr jedenfalls rechtsfehlerhaft nicht gestattet, einen anderen Rechtsvertreter zu bestellen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Haftung für Leasingkosten für Ersatzlok nach Entgleisung
Am 15. Juli 2015 entgleiste im Bahnhof Kufstein ein aus sechs Lokomotiven bestehender Lokzug der deutschen Lokomotion Gesellschaft für Schienentraktion. Da zwei der Lokomotiven repariert werden mussten, mietete Lokomotion vorübergehend zwei Ersatzloks an. Sie verlangt nun die Mietkosten von der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft ersetzt, da der Unfall auf die Mangelhaftigkeit der vertraglich bereitgestellten Schieneninfrastruktur zurückzuführen sei. Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH in diesem Zusammenhang um Vorabentscheidung ersucht. Zum einen möchte er wissen, ob der EuGH für die Auslegung der Einheitlichen Rechtsvorschriften über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI; Anhang E zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr [COTIF]) zuständig ist. Sollte dem so sein, möchte er ferner u.a. wissen, ob unter die dort normierte Haftung des Betreibers für Sachschäden auch die Kosten fallen, die dem Beförderer dadurch entstehen, dass er wegen der Beschädigung seiner Lokomotiven ersatzweise andere Lokomotiven anmieten muss. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zum Schutz für EU-Bürger vor Auslieferung an einen Drittstaat
Bosnien-Herzegowina hat Deutschland ersucht, einen kroatischen Staatsbürger auszuliefern, um eine Freiheitsstrafe vollstrecken zu können. Da nach dem deutschen Grundgesetz Deutsche nicht ausgeliefert werden dürfen, fragt sich das Oberlandesgericht München, ob dieser Schutz vor Auslieferung kraft EU-Recht auch für EU-Bürger gelten muss. Die bisherige EuGH-Rechtsprechung scheine für eine solche Gleichbehandlung zu sprechen. Der vorliegende Fall weise gegenüber den bisher entschiedenen Fällen jedoch eine Besonderheit auf: Deutschland sei Bosnien-Herzegowina gegenüber nämlich aufgrund eines völkerrechtlichen Übereinkommens verpflichtet, Nichtdeutsche auszuliefern. Das OLG München möchte daher wissen, ob die Auslieferung trotz dieser völkerrechtlichen Verpflichtung abzulehnen ist. Generalanwalt Richard de la Tour legt seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Vergütung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu Stammarbeitnehmern
Eine Leiharbeitnehmerin beanstandet vor den deutschen Arbeitsgerichten, dass sie während ihrer Überlassung an ein Einzelhandelsunternehmen eine geringere Vergütung erhielt als die Stammarbeitnehmer dieses Unternehmens. Das Zeitarbeitsunternehmen, bei dem sie beschäftigt war, beruft sich auf Tarifverträge, die in Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern eine geringere Vergütung für Leiharbeitnehmer vorsehen. Die Betroffene hält diese Tarifverträge für unionsrechtswidrig. Die Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit sieht zwar vor, dass die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. Sie gestattet den Mitgliedsstaaten jedoch, den Sozialpartnern die Möglichkeit einzuräumen, Tarifverträge zu schließen, die unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern beim Arbeitsentgelt und den sonstigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vom Grundsatz der Gleichstellung abweichen. Eine Definition des Gesamtschutzes enthält die Richtlinie jedoch nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH vor diesem Hintergrund eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung zur Vorabentscheidung vorgelegt. Generalanwalt Collins legt seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
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