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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Rechtsstaatlichkeit: Empfehlungen der Kommission, auch für Deutschland

Die EU-Kommission hat den dritten Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht und gibt darin erstmals auch spezifische Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat ab. Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Věra Jourová, sagte: „Die Rechtsstaatlichkeit ist nach wie vor ein Grundpfeiler der Demokratie. Russlands Krieg in der Ukraine führt uns wieder vor Augen, wie wichtig unsere Arbeit zur Wahrung und Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der EU und darüber hinaus ist.“

Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Entwicklungen in der EU insgesamt und in den einzelnen Mitgliedstaaten seit Juli 2021. Jourová sieht Fortschritte in der Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in Europa, „da die Mitgliedstaaten Verbesserungen vornehmen und Mängel im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit angehen. Leider bestehen hinsichtlich einiger Mitgliedstaaten nach wie vor Bedenken, insbesondere was die Unabhängigkeit der Justiz betrifft. Darüber hinaus wird in dem Bericht erstmals der Bereich der öffentlich-rechtlichen Medien untersucht.“ Die Vizepräsidentin hält deshalb weitere Vorkehrungen für nötig: „Um sicherzustellen, dass die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien geschützt wird, dass die öffentliche Finanzierung angemessen ist und nicht dazu verwendet wird, politischen Druck auf diese Medien auszuüben. Mit unseren Empfehlungen, wie die Lage der Rechtsstaatlichkeit EU-weit verbessert werden kann, gehen wir heute noch einen Schritt weiter. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, den Empfehlungen zu folgen, eine ernsthafte Debatte anzustoßen und Maßnahmen zu ergreifen.“

 
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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt KMU-Förderung in Sachsen

Eine deutsche Regelung, mit der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen gefördert werden, kann wieder eingeführt werden. Das hat die Europäische Kommission auf Grundlage der EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Regelung betrifft KMU in Sachsen, die nach der deutschen Fördergebietskarte für regionale Investitionsbeihilfen in Betracht kommen. Die ursprüngliche Regelung wurde von der Kommission im November 2014 genehmigt und lief im Dezember 2021 aus. Deutschland meldete bei der Kommission seine Absicht an, die Regelung bis 2027 mit einem Budget von 48 Millionen Euro wiedereinzuführen.

Mit der Regelung soll die regionale Entwicklung und die Entwicklung von KMU in Sachsen gefördert werden. Die Beihilfen werden in Form langfristiger nachrangiger Darlehen und zinsverbilligter Darlehen gewährt. Damit sollen Erstinvestitionsvorhaben unterstützt werden – zum Beispiel die Gründung eines neuen Betriebs, die Kapazitätserweiterung eines bestehenden Betriebs, die Produktdiversifizierung oder eine grundlegende Änderung des Produktionsverfahrens eines bestehenden Betriebs. Die Regelung kann von allen KMU in Anspruch genommen werden, mit Ausnahme von Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen mit einem Kreditrating von B und schlechter. Die Darlehen decken bis zu 75 Prozent der förderfähigen Investitionskosten ab. Die Obergrenze liegt bei 5 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben.

 
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Befragungen zu Korruption: Eurobarometer vorgelegt

Sowohl Unternehmen als auch Bürgerinnen und Bürger in der EU sind der Ansicht, dass Korruption ein ernstes Problem ist. Das belegen zwei Sonder-Eurobarometer-Umfragen, die die Kommission vorgelegt hat.

Gute zwei Drittel der befragten EU-Bürgerinnen und -Bürger (68 Prozent) glauben, dass Korruption in ihrem Land nach wie vor weit verbreitet ist. Im Mittelpunkt stehen dabei nationale öffentliche Einrichtungen. Hier gehen 74 Prozent der Befragten von einem Problem aus. Es folgen politische Parteien (58 Prozent) sowie lokale, regionale und nationale Politiker (55 Prozent).

 
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Flut 2021: EU-Kommission bekräftigt Solidarität und Hilfestrukturen

Die Europäische Kommission hat an die schweren Überschwemmungen in Nordwesteuropa vor einem Jahr erinnert. „Der Verlust von Menschenleben war erschütternd. Ein Jahr später bekräftigen wir, dass die EU stets uneingeschränkte Solidarität mit Überschwemmungsopfern in ganz Europa und weltweit zeigen wird. Sie wird die erforderlichen Ressourcen und das notwendige Know-how bereitstellen, um die lokalen Behörden zu unterstützen, wann immer sie Hilfe benötigen.“

 
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Kommission unterstützt Frieden zwischen Irland und Nordirland

Auch knapp 25 Jahre nach der Unterzeichnung des Karfreitagsabkommens ist der inner-irische Frieden nicht selbstverständlich. Ein neu aufgelegtes Programm sorgt für die fortlaufende Unterstützung der Kommission für Frieden und Versöhnung zwischen Irland und Nordirland. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird unter dem Namen PEACE PLUS mit 235 Millionen Euro aus Mitteln für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt.

Das PEACE PLUS Programm fasst die bisherigen Finanzierungsstränge INTERREG und PEACE in für den Zeitraum 2021-2027 zusammen. Zusammen mit dem finanziellen Engagement des Vereinigten Königreichs und der zusätzlichen Kofinanzierung Irlands und Nordirlands ergibt sich eine Gesamtinvestition von 1,1 Milliarden Euro.

 
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Termine
Donnerstag, 14. Juli 2022

Skopje: Kommissionspräsidentin von der Leyen reist nach Nord Mazedonien
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist für politische Gespräche in Nordmazedonien. Sie trifft Präsident Stevo Pendarovskit und Ministerpräsident Dimitar Kovačevski. Anschließend wird die Präsidentin in einer feierlichen Sitzung vor dem Parlament sprechen. Die Rede wird ab 13:00 Uhr live auf EbS übertragen und im Anschluss hier abrufbar sein.

Den Haag: Kommissar Reydners und Hoher Vertreter Borrell bei Konferenz für die Ukraine
Justizkommissar Didier Reynders und der Hohe Vertreter der EU für Außen und Sicherheitspolitik Josep Borrell nehmen an der Ministerkonferenz zur Rechenschaftspflicht gegenüber der Ukraine teil. Ziel der Konferenz ist unter anderem, Kriegsverbrechen in der Ukraine vor Gericht zu bringen. Kommissar Reynders hält die Eröffnungsrede, der Hohe Vertreter eine Grundsatzrede. Ein Livestream kann hier abgerufen werden.

Prag: Informelle Ministertagung „Europäische Angelegenheiten“ (bis 15. Juli)
Die Ministerinnen und Minister kommen in Prag zusammen, um über aktuelle europäische Angelegenheiten zu beraten. Die stellvertretende Ministerpräsidentin der Ukraine, Olha Stefanishyna, wird an einer Debatte über die Lage in der Ukraine teilnehmen. Im Anschluss sprechen die Teilnehmenden über Medienfreiheit. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová, wird teilnehmen und gegen 12.30 Uhr eine Pressekonferenz abhalten, die auf EbS live übertragen wird. Weitere Informationen zum Ablauf hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Prozessvertretung vor den Unionsgerichten durch Hochschullehrer
Die Universität Bremen erhob vor dem Gericht Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung, mit der ihr Antrag auf Fördermittel für ein Projekt von der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung (REA) abgelehnt worden war. Das Gericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, da der Prozessvertreter der Universität, ein Professor an der Universität Bremen mit besonderen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Durchführung des in Rede stehenden Projekts, die für Rechtsvertreter nicht privilegierter Kläger geltende Pflicht zur Unabhängigkeit nicht erfülle. Die Universität Bremen hat gegen den Beschluss des Gerichts ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Sie macht geltend, das Gericht habe rechtsfehlerhaft die Pflicht zur Unabhängigkeit auf ihren Prozessvertreter angewandt und es ihr jedenfalls rechtsfehlerhaft nicht gestattet, einen anderen Rechtsvertreter zu bestellen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Haftung für Leasingkosten für Ersatzlok nach Entgleisung
Am 15. Juli 2015 entgleiste im Bahnhof Kufstein ein aus sechs Lokomotiven bestehender Lokzug der deutschen Lokomotion Gesellschaft für Schienentraktion. Da zwei der Lokomotiven repariert werden mussten, mietete Lokomotion vorübergehend zwei Ersatzloks an. Sie verlangt nun die Mietkosten von der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft ersetzt, da der Unfall auf die Mangelhaftigkeit der vertraglich bereitgestellten Schieneninfrastruktur zurückzuführen sei. Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH in diesem Zusammenhang um Vorabentscheidung ersucht. Zum einen möchte er wissen, ob der EuGH für die Auslegung der Einheitlichen Rechtsvorschriften über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI; Anhang E zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr [COTIF]) zuständig ist. Sollte dem so sein, möchte er ferner u.a. wissen, ob unter die dort normierte Haftung des Betreibers für Sachschäden auch die Kosten fallen, die dem Beförderer dadurch entstehen, dass er wegen der Beschädigung seiner Lokomotiven ersatzweise andere Lokomotiven anmieten muss. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zum Schutz für EU-Bürger vor Auslieferung an einen Drittstaat
Bosnien-Herzegowina hat Deutschland ersucht, einen kroatischen Staatsbürger auszuliefern, um eine Freiheitsstrafe vollstrecken zu können. Da nach dem deutschen Grundgesetz Deutsche nicht ausgeliefert werden dürfen, fragt sich das Oberlandesgericht München, ob dieser Schutz vor Auslieferung kraft EU-Recht auch für EU-Bürger gelten muss. Die bisherige EuGH-Rechtsprechung scheine für eine solche Gleichbehandlung zu sprechen. Der vorliegende Fall weise gegenüber den bisher entschiedenen Fällen jedoch eine Besonderheit auf: Deutschland sei Bosnien-Herzegowina gegenüber nämlich aufgrund eines völkerrechtlichen Übereinkommens verpflichtet, Nichtdeutsche auszuliefern. Das OLG München möchte daher wissen, ob die Auslieferung trotz dieser völkerrechtlichen Verpflichtung abzulehnen ist. Generalanwalt Richard de la Tour legt seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Vergütung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu Stammarbeitnehmern
Eine Leiharbeitnehmerin beanstandet vor den deutschen Arbeitsgerichten, dass sie während ihrer Überlassung an ein Einzelhandelsunternehmen eine geringere Vergütung erhielt als die Stammarbeitnehmer dieses Unternehmens. Das Zeitarbeitsunternehmen, bei dem sie beschäftigt war, beruft sich auf Tarifverträge, die in Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern eine geringere Vergütung für Leiharbeitnehmer vorsehen. Die Betroffene hält diese Tarifverträge für unionsrechtswidrig. Die Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit sieht zwar vor, dass die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. Sie gestattet den Mitgliedsstaaten jedoch, den Sozialpartnern die Möglichkeit einzuräumen, Tarifverträge zu schließen, die unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern beim Arbeitsentgelt und den sonstigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vom Grundsatz der Gleichstellung abweichen. Eine Definition des Gesamtschutzes enthält die Richtlinie jedoch nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH vor diesem Hintergrund eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung zur Vorabentscheidung vorgelegt. Generalanwalt Collins legt seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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