Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der Agenda des vierten Sitzungstages stehen unter anderem Debatten und Abstimmungen zur Lage ausgegrenzter Roma-Gemeinschaften in der EU, zum Recht auf Reparatur und zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2023. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Treffen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Debatten und Abstimmungen zum Fit-for-55-Anpassungspaket, zur Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere nach der Invasion in der Ukraine und zur Verordnung über geografische Angaben. Außerdem steht die Mitteilung der Kommission „Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Nahrungsmittelsysteme" auf der Agenda. Weiterhin informiert der Rat über die Situation und Arbeit der Rates zur Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) sowie zur Veranstaltung zu Plattformen für epidemiologisches Monitoring (Hybridveranstaltung vom 22. März). EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Verspätung eines Anschlussflugs mit einer Drittstaats-Airline in einem Drittstaat
Drei Flugreisende hatten bei Lufthansa einen Flug von Brüssel über Newark (New Jersey, USA) nach San José (Kalifornien, USA) gebucht. Beide Teilflüge wurden nicht von Lufthansa selbst, sondern von United Airlines durchgeführt. Wegen eines technischen Problems beim zweiten Teilflug kamen die drei Reisenden in San José mit über drei Stunden Verspätung an. Sie verlangen deswegen von United Airlines je 600 Euro Verspätungsentschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. United Airlines ist der Meinung, dass die Verordnung auf einen solchen Fall – Verspätung eines Anschlussflugs, der von einer Fluglinie eines Drittstaats innerhalb eines Drittstaats durchgeführt wird – nicht anwendbar sei. Sollte die Verordnung für einen solchen Fall Geltung beanspruchen, verstieße sie insoweit wegen extraterritorialer Wirkung gegen Völkerrecht. Das von den Flugreisenden angerufene belgische Gericht hat den Gerichtshof hierzu um Vorabentscheidung ersucht. Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 9. Dezember 2021 die Ansicht vertreten, dass die Verordnung auf einen solchen Fall anwendbar und insoweit auch gültig sei. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Verbindlichkeit von Online-Buchungen
Ein Hotel verlangt von einem Kunden, der über booking.com vier Doppelzimmer für fünf Tage gebucht hatte, die Zahlung von Stornierungskosten in Höhe von 2 240 Euro, nachdem der Kunde nicht erschienen war. Das von dem Hotel angerufene Amtsgericht Bottrop hat Zweifel, ob im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dies setze nach deutschem Recht, das die EU-Richtlinie über den Schutz der Verbraucher umsetze, nämlich voraus, dass die Bestellsituation so gestaltet ist, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei Bestellung über eine Schaltfläche sei dies nur erfüllt, wenn diese gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sei. Im vorliegenden Fall erfolgte die Buchung über eine Schaltfläche, die mit den Worten „Buchung abschließen" beschriftet war. Das Amtsgericht neigt zu der Auffassung, dass diese Beschriftung für sich genommen nicht hinreichend klar erkennen lässt, dass man eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Anders sähe es aus, wenn auch außerhalb der Schaltfläche liegende Umstände berücksichtigt werden dürfen, da die Gesamtumstände der Buchung erkennen ließen, dass sie verbindlich und entgeltlich sei. Das Amtsgericht möchte vor diesem Hintergrund vom Gerichtshof wissen, ob es nach der Richtlinie über den Schutz der Verbraucher ausschließlich auf die Kennzeichnung der Schaltfläche ankommt. Ohne Schlussanträge. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zum Recht auf Vergessenwerden
Auf der Webseite eines US-amerikanischen Unternehmens, dessen Ziel es nach eigenen Angaben ist, „durch aktive Aufklärung und Transparenz nachhaltig zur Betrugsprävention in Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen“, erschienen im Jahr 2015 mehrere Artikel, die sich kritisch mit dem Anlagemodell verschiedener Finanzdienstleistungs-Gesellschaften auseinandersetzten. Einer dieser Artikel war mit Fotos eines der führenden Mitarbeiter bzw. Anteilsinhabers dieser Gesellschaften sowie seiner Lebensgefährtin bebildert, die Prokuristin einer dieser Gesellschaften war. Über das Geschäftsmodell des die Webseite betreibenden Unternehmens wurde seinerseits kritisch berichtet, u.a. mit dem Vorwurf, es versuche, andere Unternehmen zu erpressen, indem es zunächst negative Berichte veröffentliche und danach anbiete, gegen ein sog. Schutzgeld die Berichte zu löschen bzw. die negative Berichterstattung zu verhindern. Die beiden Betroffenen machen vor den deutschen Gerichten geltend, ebenfalls erpresst worden zu sein. Sie begehren von Google, es zu unterlassen, die Artikel bei der Suche nach ihren Namen und den Namen verschiedener Gesellschaften in der Ergebnisliste nachzuweisen und die Fotos von ihnen als sog. "thumbnails" anzuzeigen. Google hält dem entgegen, die Wahrheit der in den verlinkten Inhalten aufgestellten Behauptungen nicht beurteilen zu können. Der Bundesgerichtshof hat den EuGH vor diesem Hintergrund um Auslegung der Datenschutzgrundverordnung sowie der EU-Grundrechte-Charta ersucht. Generalanwalt Pitruzzella legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Überprüfung der Höhe der Entgelte für die Nutzung von Bahnstationen
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ODEG Ostdeutsche Eisenbahn verlangt von der DB Station & Service AG, die etwa 5 400 Bahnhöfe in Deutschland unterhält, Rückzahlung seiner Ansicht nach zu viel gezahlter Stationsnutzungsentgelte für den Zeitraum November 2006 bis Dezember 2010. Das Kammergericht Berlin hat dem Gerichtshof in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es möchte u.a. wissen, ob es mit der Richtlinie 2001/14 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung vereinbar ist, wenn innerstaatliche Zivilgerichte im Einzelfall und unabhängig von der Überwachung durch die Regulierungsstelle die Höhe der verlangten Entgelte nach den Maßstäben des EU- oder nationalen Kartellrechts überprüfen. Generalanwältin Ćapeta legt heute ihre Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.