Berlin/Online: Uncovered - Europäische Konferenz für investigativen Journalismus, u.a. mit Kommissionsvizepräsidentin Jourová (bis 1. April)
UNCOVERED ist die jährliche Konferenz des Programms Investigativer Journalismus für Europa (IJ4EU). Organisiert vom Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Zusammenarbeit mit dem International Press Institute und dem European Journalism Centre, bringt UNCOVERED investigative Journalistinnen und Journalisten, politische Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie Vertreter der Zivilgesellschaft zusammen, um die Chancen und Herausforderungen des grenzüberschreitenden investigativen Journalismus zu diskutieren. Am 1. April von 9.30 bis 9.40 Uhr hält EU-Vizepräsidentin Věra Jourová eine Rede via Videonachricht. Am 31. März nimmt Nikolaus von Peter, politischer Referent bei der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, von 16.10 bis 17 Uhr am Panel „Neue Strategien für Spender: Wie können Sie Ihre Untersuchung finanzieren?“ teil. Anmeldung zum Online-Event hier, Programm hier und weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Widerrufsrecht bei Konzertkarten
Am 24. März 2020 sollte in Braunschweig ein Konzert von Peter Maffay & Band stattfinden. Aufgrund der behördlichen Einschränkungen für Großveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie musste es jedoch abgesagt werden. Eine Verbraucherin, die bei Eventim Karten für dieses Konzert gekauft hatte, verlangt vor dem Amtsgericht Bremen von Eventim Rückzahlung des Kaufpreises und Erstattung der Versandkosten, nachdem Eventim ihr im Auftrag des Konzertveranstalters lediglich einen Gutschein übersandt hatte. Für das Amtsgericht stellt sich die Frage, ob die Verbraucherin den mit Eventim geschlossenen Vertrag widerrufen konnte. Es bittet den Gerichtshof um Klärung, ob der in der Richtlinie 2011/83 über die Rechte der Verbraucher vorgesehene Ausschluss eines Widerrufsrechts bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einen spezifischen Termin erbracht werden sollen, in einem Fall wie dem vorliegenden greift, in dem der Unternehmer dem Verbraucher gegenüber nicht unmittelbar eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbringe, sondern ein Zutrittsrecht zu einer solchen Dienstleistung verkaufe. Ohne Schlussanträge. EbS zeigt aufgezeichnetes Videomaterial. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.