Brüssel: Integration und Inklusion auf der Agenda der wöchentlichen Kommissionssitzung
Auf der Agenda der Kommissionssitzung steht ein EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau in den Außenbeziehungen für 2021-2025, ein Aktionsplan zu Integration und Inklusion, eine pharmazeutische Strategie für Europa, die Data-Governance-Verordnung und ein Aktionsplan zum geistigen Eigentum. Im Anschluss an die Kommissionsitzung geben Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson gegen 15:00 Uhr eine Pressekonferenz zum Aktionsplan zu Integration und Inklusion, Liveübertragung auf Europe by Satellite.
Online: #Mein Europa – Junge Menschen und ihre Vorstellungen zur Zukunft Europas mit EU-Kommissionsvertreter Wojahn und einer Teilnehmerin des Europäisches Freiwilligenkorps
Im Rahmen der Reihe „#Mein Europa – junge Menschen und ihre Vorstellungen zur Zukunft Europas“ wird Paula Gehrs, Teilnehmerin des Programms „Europäisches Freiwilligenkorps“, mit Jörg Wojahn, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, über ihre Arbeit und Erfahrungen in Ungarn diskutieren. Die Diskussion wird von 16:00 bis 17:00 Uhr im Livestream auf Facebook, YouTube und Twitter übertragen. Im Vorfeld können Fragen und Kommentare über slido (#MeinEuropa) eingespeist werden.
Online: Europäische Konferenz zur Batteriezellfertigung mit Kommissionsvizepräsident Šefčovič
Die vom Bundeswirtschaftsministerium organisierte Online-Veranstaltung ist verknüpft mit dem Start der „wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ (Important Projects of Common European Interest) entlang der Wertschöpfungskette Batterie. Sie bietet europäischen und internationalen Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie, Forschung und Politik ein virtuelles Forum zum fachlichen Austausch und zur Vernetzung. Maroš Šefčovič, Vizepräsident der EU-Kommission zuständig für die Energieunion, wird bei der Eröffnung um 9:30 Uhr sprechen. Weitere Informationen zur Veranstaltung hier.
Online: EU-Justizkommissar Reynders bei Forum zur Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten
Die Bundesregierung setzt sich für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten ein, der menschenrechtliche, soziale sowie ökologische Standards und Transparenz fördert und der kohärenten Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der OECD-Leitsätze dient. Das virtuelle Forum wird die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene aufgreifen. Gegen 11:05 Uhr wird EU-Justizkommissar Didier Reynders einführende Bemerkungen machen. Die Veranstaltung wird live übertragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Online: Konferenz „COVID-19 überwinden - gemeinsam Perspektiven für starke Familien entwickeln“ mit Kommissionsvizepräsidentin Šuica und Sozialkommissar Schmit
Für viele Familien war und ist die Zeit der Corona-Pandemie wirtschaftlich und psychisch stark belastend. Kinder litten und leiden unter dem Ausfall des Kita- oder Schulbetriebs, was häufig auch den Kontaktverlust zu Freundinnen und Freunden bedeutet. Die vom Bundesfamilienministerium organisierte Online-Konferenz „COVID-19 überwinden - gemeinsam Perspektiven für starke Familien entwickeln“ rückt daher die Unterstützung von Familien in den Fokus. Kommissionsvizepräsidentin Dubravka Šuica ist für ein Grußwort um 10:25 Uhr zugeschaltet. Auf der anschließenden Podiumsdiskussion debattiert EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit u.a. mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Ein Konferenz-Livestream auf Deutsch und Englisch ist hier verfügbar. Weitere Informationen zur Veranstaltung hier.
Berlin/Online: EU-Energiekommissarin Simson bei Konferenz zur Energiewende
Die Konferenz der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) unter dem Motto „Effiziente Energiewende 3.0“ lenkt den Blick auf die nächste Phase der Energiewende. EU-Energiekommissarin Kadri Simson wird ab 13:30 Uhr die europäische Perspektive auf das Thema erläutern und in einem anschließenden Q&A Fragen beantworten. Ein Livestream steht nach Registrierung zur Verfügung. Weitere Informationen hier.
Online: Afghanistan-Konferenz
Der Hohe Vertreter EU, Josep Borrell, nimmt an der Eröffnungssitzung der Afghanistan-Konferenz teil und wird in einer Reden um 11 Uhr den Standpunkt der EU zu den laufenden innerafghanischen Friedensverhandlungen sowie die Bedingungen für die Unterstützung durch die EU darlegen. Die Rede wird live auf EbS übertragen. Im späteren Verlauf der Konferenz wird Kommissarin Jutta Urpilainen, zuständig für internationale Partnerschaften, die Zusage der EU zur finanziellen Unterstützung geben. Weitere Informationen hier.
Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 26. November)
Am Vormittag stehen die Jahresberichte über die Lage der Grundrechte in der EU von 2018 und 2019 sowie ein Rückblick auf die Europawahlen 2019 und Lehren für die Wahl 2024 auf der vorläufigen Agenda der Plenartagung. Ab 15 Uhr folgt eine Erklärung des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, zu den COVID-19-Auswirkungen auf die EU-Außenpolitik sowie zur Eskalation der Spannungen in Varosha, Zypern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil über die gerichtliche Zuständigkeit für Unterlassungsklage gegen Vertragspartner wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
Ein kleineres Hotelunternehmen aus Deutschland hat die niederländische Booking.com BV vor deutschen Gerichten auf Unterlassung verklagt. Booking.com solle es unterlassen, die Preise des Hotels ohne dessen Einwilligung als vergünstigt oder rabattiert zu bezeichnen, den Kontakt zu den Kunden nur über die Buchungsplattform zu ermöglichen und die Platzierung des Hotels bei Suchanfragen von einer Provision abhängig zu machen. Nach Ansicht des Hotelbetreibers hat Booking.com ihm gegenüber eine marktbeherrschende Stellung, die sie missbräuchlich ausnutze. Booking.com hat geltend gemacht – in den ersten beiden Instanzen mit Erfolg -, dass die deutschen Gerichte nicht zuständig seien. Der Bundesgerichtshof möchte in diesem Zusammenhang vom EuGH wissen, ob der Gerichtsstand der unerlaubten für eine Unterlassungsklage eröffnet ist, wenn zwar in Betracht kommt, dass das beanstandete Verhalten durch vertragliche Regelungen gedeckt ist, der Kläger (Wikingerhof) aber geltend macht, dass diese Regelungen auf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung des Beklagten (Booking.com) beruhen. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: Mündliche EuGH-Verhandlung über das Neutralitätsgebot / Kopftuchverbot in Kita
Eine Mitarbeiterin muslimischen Glaubens einer überparteilich und überkonfessionell ausgerichteten Kindertagesstätte entschied sich während ihrer Elternzeit, ein Kopftuch zu tragen. Kurz vor ihrer Rückkehr aus der Elternzeit wurde ihr eine inzwischen erlassene „Dienstanweisung zur Einhaltung des Neutralitätsgebots“ zur Kenntnis gebracht, wonach die Kita-Mitarbeiter gegenüber Eltern, Kindern und Dritten am Arbeitsplatz keine sichtbaren Zeichen ihrer politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen tragen dürfen. Als die Mitarbeiterin ungeachtet dessen mit Kopftuch zur Arbeit erschien, wurde sie wiederholt abgemahnt. Die Mitarbeiterin verlangt vor dem Arbeitsgericht Hamburg, dass die Abmahnungen aus ihrer Personalakte entfernt werden. Das Arbeitsgericht Hamburg möchte vor diesem Hintergrund vom EuGH wissen, ob eine Weisung des Arbeitgebers, die das Tragen jeglicher sichtbarer Zeichen u.a. religiöser Überzeugungen verbietet, eine unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion oder eine mittelbare Benachteiligung wegen der Religion und / oder des Geschlechts darstellt. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: Mündliche EuGH-Verhandlung über das Neutralitätsgebot / Kopftuchverbot in Drogeriemarkt
Eine als Verkaufsberaterin und Kassiererin tätige Mitarbeiterin eines Drogeriemarkts, die muslimischen Glaubens ist, trug bei ihrer Rückkehr aus der Elternzeit ein Kopftuch. Der Aufforderung ihres Arbeitgebers, das Kopftuch am Arbeitsplatz abzulegen, kam sie nicht nach. Der Arbeitsgeber beruft sich auf seine für alle Verkaufsfilialen geltende Kleiderordnung, wonach das Tragen auffälliger großflächiger religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Zeichen am Arbeitsplatz verboten ist. Das Bundesarbeitsgericht möchte vom EuGH wissen, ob eine allgemeine Anordnung in der Privatwirtschaft, die auch das Tragen auffälliger religiöser Zeichen verbietet, aufgrund der von der EU-Grundrechte-Charta geschützten unternehmerischen Freiheit diskriminierungsrechtlich stets gerechtfertigt ist oder ob die Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin berücksichtigt werden kann, die von der Charta, der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und dem Grundgesetz geschützt werde. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
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