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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Neuanfang in der Migrationspolitik: Kommission legt Asyl- und Migrationspaket vor

Ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus in Krisenzeiten, effizientere Grenzverfahren und Rückführungen, verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten, mehr legale Zugangswege und ein entschlossenes Vorgehen gegen Schleuser: das sind die Kernelemente des neuen Migrations- und Asylpakets, das die EU-Kommission heute (Mittwoch) vorgelegt hat. „Wir schlagen heute eine europäische Lösung vor, mit der das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Fähigkeit, Migration als Union bewältigen zu können, wiederhergestellt werden sollen“, sagte Präsidentin Ursula von der Leyen. Das derzeitige System funktioniert nicht mehr. In den letzten fünf Jahren hat die EU es nicht geschafft, eine gemeinsame Lösung zu finden. Die EU muss den derzeitigen Stillstand überwinden und sich dieser Aufgabe stellen.

 
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Lesbos: Neue Taskforce soll sich um Aufbau neuer Aufnahmelager kümmern

Die EU-Kommission will die Situation auf der griechischen Insel Lesbos nach dem Großbrand im Flüchtlingslager Moria dauerhaft verbessern. Eine neue Taskforce soll dazu künftig gemeinsam mit den griechischen Behörden ein Pilotprojekt für neue Aufnahmeeinrichtungen umsetzen. Die Taskforce wird dazu beitragen, dass Migration wirksamer gesteuert wird, mit angemessenen Lebensbedingungen, mehr Gewissheit durch schnellere Verfahren und einer ausgewogeneren Aufteilung von Verantwortung und Solidarität. Die Taskforce wird eng mit EU-Agenturen und internationalen Organisationen vor Ort zusammenarbeiten.

 
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Nachhaltige Fischerei: EU erzielt vorläufige Einigung über Finanzhilfen für Ostseefischer

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich gestern (Dienstag) vorläufig über Finanzhilfen für Ostseefischer geeinigt. Die EU will Fischer unterstützen, die wegen der geringeren Fangmöglichkeiten unter finanziellen Einbußen leiden. Gefährdete Fischbestände, speziell Dorsche und Heringe, sollen sich dadurch erholen. Nur so wird es möglich sein, die Fangmöglichkeiten wieder zu erhöhen. Das Abkommen würde es betroffenen Fischern erlauben, die Fischerei mit der finanziellen Unterstützung des Europäischen Fonds für Seefahrt und Fischerei (EMFF) unter bestimmten Voraussetzungen aufzugeben.

 
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EU-Kommission legt siebten Bericht zu Reformfortschritten für Griechenland vor

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) den siebten Bericht für Überwachung der Reformfortschritte in Griechenland angenommen. Dem Bericht zufolge kommt Griechenland trotz der negativen Folgen durch die Corona-Pandemie bei der Umsetzung seiner Reformverpflichtungen voran.

 
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Deutsches Projekt zu mehr Lebensqualität für Kinder mit Herzinsuffizienz erhält EU-Forschungspreis

Ein Projekt der Technischen Hochschule Aachen, das mit einem mobilen Gerät Kindern mit Herzinsuffizient mehr Mobilität gibt, hat heute (Mittwoch) den EU-Forschungspreis „Horizon Impact“ erhalten. Das Projekt MACH (Mobile Autonomy for Children in End-stage Heart failure Therapy), entwickelte eine mobile Antriebseinheit für Blutpumpen für Kinder mit Herzinsuffizienz im Endstadium. Bis zur Herztransplantation haben die kleinen Patienten mit dem neuen Gerät mehr Bewegungsfreiheit. MACH gehört zu den fünf Gewinnern der Gewinner der zweiten Ausgabe des „Horizon Impact“-Preises. Ausgezeichnet wurden EU-geförderte Projekten, die in ganz Europa und darüber hinaus gesellschaftliche Auswirkungen haben.

 
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Termine
Donnerstag, 24. September

Brüssel: Pressekonferenz mit EU-Gesundheitskommissarin Kyriakides zu COVID-19-Risikobewertung
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides wird um 11 Uhr gemeinsam mit Andrea Ammon, Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), eine Pressekonferenz zur aktualisierten COVID-19-Risikobewertung geben. EbS überträgt live.

Brüssel: Pressekonferenz mit Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis zu digitalen Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
Im Anschluss an das tägliche Pressebriefing der Kommission wird Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis gegen 12:30 Uhr eine Pressekonferenz zum künftigen Aktionsplan zur Kapitalmarktunion sowie über ein Paket zu digitalen Finanzdienstleistungen geben. EbS überträgt live.

Online Briefing: Ausblick auf die Konferenz zur Zukunft Europas
Ab 10.00 Uhr diskutieren u.a. Axel Dittmann, Beauftragter für Grundsatzfragen im Auswärtigen Amt, Richard Kühnel, Generaldirektion „Kommunikation“ der EU-Kommission und Christian Mangold, Generaldirektion „Kommunikation“ des Europäischen Parlaments, beim gemeinsamen Briefing von Kommission, EP, Europäischer Bewegung und dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement über die Konferenz zur Zukunft Europas. Die Konferenz, die ab Herbst stattfinden soll, soll mehr Partizipation ermöglichen und die Europäische Union weiterentwickeln. Die Videokonferenz wird über das Tool GoToMeeting stattfinden.Anmeldung hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Europäischen Haftbefehl
Wurde eine Person aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergeben, so darf sie nach dem „Grundsatz der Spezialität“ wegen einer vor der Übergabe begangenen anderen Handlung als derjenigen, die der Übergabe zugrunde liegt, weder verfolgt noch verurteilt noch einer freiheitsentziehenden Maßnahme unterworfen werden. Der deutsche Bundesgerichtshof ist mit einem Fall befasst, in dem der Angeklagte ein erstes Mal von den portugiesischen Behörden in Vollstreckung eines von der Staatsanwaltschaft Hannover ausgestellten Europäischen Haftbefehls im Juni 2017 an Deutschland übergeben wurde, damit er dort wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte. Nach Verbüßung der deswegen gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe (von einem Jahr und drei Monaten) verließ er Deutschland im September 2018 freiwillig. Sodann erging gegen ihn ein zweiter Europäischer Haftbefehl (Staatsanwaltschaft Flensburg), aufgrund dessen ihn die italienischen Behörden im Oktober 2018 an Deutschland übergaben zwecks Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, zu der er vom Amtsgerichts Niebüll bereits im Jahr 2011 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden war (die ursprüngliche Aussetzung zur Bewährung war zwischenzeitlich widerrufen worden). Nach dieser Übergabe stimmten die italienischen Behörden auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Braunschweig dem Verzicht auf den Grundsatz der Spezialität zu, damit der Angeklagte auch wegen des Sachverhalts verfolgt werden konnte, um den es vor dem Bundesgerichtshof geht: Schwere Vergewaltigung und räuberische Erpressung einer 72jährigen amerikanischen Staatsangehörigen in Portugal im Jahr 2005, wofür er im Dezember 2019 vom Landgericht Braunschweig (unter Berücksichtigung des Urteils des Amtsgerichts Niebüll aus dem Jahr 2011) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde. Der Angeklagte macht geltend, eine solche Zustimmung hätte von den portugiesischen Behörden als den Behörden, die den ersten Europäischen Haftbefehl vollstreckt hätten, erteilt werden müssen. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Auslieferung von Unionsbürgern an Drittstaaten
Das Kammergericht Berlin hat über ein Auslieferungsersuchen der Ukraine zu entscheiden, mit dem um die Auslieferung eines rumänisch-ukrainischen Staatsbürgers zwecks Strafverfolgung wegen Veruntreuung ersucht wird. Der Betroffene war 2012 von der Ukraine nach Deutschland gezogen und hatte erst 2014 als Nachfahre rumänischer Staatsangehöriger die rumänische Staatsangehörigkeit erworben. Das Kammergericht hält die Auslieferung an sich für zulässig. Es sieht sich jedoch durch das EuGH-Urteil Petruhhin daran gehindert, da die rumänischen Justizbehörden über eine Verfolgung der in Rede stehenden Straftaten in Rumänien bisher weder positiv noch negativ entschieden hätten. In jenem Urteil hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Mitgliedstaat nicht verpflichtet ist, alle Unionsbürger, die sich in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, in gleichem Maß vor Auslieferung zu schützen wie seine eigenen Staatsangehörigen. Das Kammergericht möchte wissen, ob die Grundsätze des Urteils Petruhhin auch gelten, wenn der Verfolgte seinen Lebensmittelpunkt in den ersuchten Mitgliedstaat (Deutschland) zu einem Zeitpunkt verlegt hat, in dem er noch nicht Unionsbürger war. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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