Dohna/Sachsen: Workshopreihe #einmischenEU – Jugend redet mit: Thema Handel
Im Vorfeld der informellen Tagung der Minister*innen für Handel am 20./21. September in Berlin werden 53 Schüler*innen der 10. Klasse der Marie-Curie-Oberschule im sächsischen Dohna ein Planspiel unter dem Motto „Business as usual? Die EU-Handelspolitik zwischen globaler Verantwortung und Krisenbewältigung“ zu den Themen durchführen, die auf der Agenda des Ministertreffens stehen. Das Planspiel findet im Rahmen der Workshopreihe „#einmischenEU – Jugend redet mit“ statt, die von der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland organisiert wird. Im Planspiel schlüpfen die Teilnehmenden in die verschiedenen Positionen der Mitgliedsstaaten und diskutieren über die Grundsätze des internationalen Handels. Dürfen oder müssen die EU-Länder ihren Handelspartnern in anderen Teilen der Welt vorschreiben, die Menschenrechte von Arbeiter*innen besser zu achten und zu schützen? Oder steht jetzt zuerst einmal die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise im Vordergrund? In einer anschließenden Kreativphase formulieren die Teilnehmenden ihre eigenen Ideen und politischen Forderungen im Bereich der EU-Handelspolitik. Bei Fragen wenden Sie sich an planpolitik, Herrn Alexander Kuschel: kuschel@planpolitik.de
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Urheberrechtsverletzung durch Framing
Die Deutsche Digitale Bibliothek (deren Trägerin die die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist) bietet eine Online-Plattform für Kultur und Wissen an, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Sie bietet insbesondere die Möglichkeit, über Links auf die digitalen Inhalte der Webportale dieser Einrichtungen zuzugreifen. Zudem speichert sie Vorschaubilder dieser Inhalte, von denen einige, wie etwa Werke der bildenden Kunst, urheberrechtlich geschützt sind. Die Stiftung verlangt von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst den Abschluss eines Vertrags, der ihr das Recht einräumt, diese Werke in Form von Vorschaubildern zu nutzen. Die Verwertungsgesellschaft macht den Abschluss eines solchen Nutzungsvertrags jedoch davon abhängig, dass die Stiftung wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes "Framing" ergreift, also gegen das Einbetten der Vorschaubilder auf Internetseiten Dritter. Die Stiftung lehnt dies ab und begehrt vor den deutschen Gerichten die Feststellung, dass die Verwertungsgesellschaft zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ohne diese Regelung verpflichtet ist. Der BGH ersucht den EuGH daher um Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Klage gegen Booking.com wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
Ein kleineres Hotelunternehmen aus Deutschland hat die niederländische Booking.com BV vor deutschen Gerichten auf Unterlassung verklagt. Booking.com solle es unterlassen, die Preise des Hotels ohne dessen Einwilligung als vergünstigt oder rabattiert zu bezeichnen, den Kontakt zu den Kunden nur über die Buchungsplattform zu ermöglichen und die Platzierung des Hotels bei Suchanfragen von einer Provision abhängig zu machen, die 15 Prozent übersteige. Nach Ansicht des Hotelbetreibers hat Booking.com ihm gegenüber eine marktbeherrschende Stellung, die sie missbräuchlich ausnutze. Booking.com hat geltend gemacht – in den ersten beiden Instanzen mit Erfolg -, dass die deutschen Gerichte nicht zuständig seien. Der Bundesgerichtshof möchte in diesem Zusammenhang vom EuGH wissen, ob der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach der sog. Brüssel-I-a-Verordnung Nr. 1215/2012 für eine Unterlassungsklage eröffnet ist, wenn zwar in Betracht kommt, dass das beanstandete Verhalten durch vertragliche Regelungen gedeckt ist, der Kläger (Wikingerhof) aber geltend macht, dass diese Regelungen auf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung des Beklagten (Booking.com) beruhen. Weitere Informationen hier, Pressekontakte EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Verhandlung zur Übernahme der Air-Berlin-Tochter LGW durch Lufthansa
Mit Beschluss vom 21. Dezember 2017 genehmigte die Kommission nach der EU-Fusionskontrollverordnung den geplanten Erwerb bestimmter Vermögenswerte der Air Berlin in Form des Unternehmens Luftfahrtgesellschaft Walter GmbH (LGW) durch Lufthansa. Die Genehmigung unterliegt der Bedingung, dass Lufthansa Verpflichtungen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einhält. Gegen diese Genehmigung hat die polnische Fluglinie LOT Klage vor dem Gericht der EU erhoben, vor dem heute die mündliche Verhandlung stattfindet. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. (Hinweis: LOT hat auch den Erwerb von Air Berlin-Teilen durch easyJet vor dem Gericht der EU beanstandet, siehe dazu unten.)
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.