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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Kommission stellt neue Leitlinien zu digitalen Kompetenzen nach der Pandemie vor

Was bedeutet es, im Alltag, Beruf und beim Lernen digital kompetent zu sein? Der Europäische Referenzrahmen für digitale Kompetenzen „DigComp“ beschreibt dafür Kompetenzfelder, wie Medienkompetenz, digitale Zusammenarbeit, Erstellung digitaler Inhalte, der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien und digitales Problemlösen. Heute (Montag) hat die Kommission neue Leitlinien mit praktischen Schritten, Tipps und Online-Ressourcen zur optimalen Nutzung des digitalen EU-Kompetenzrahmens „DigComp“ vorgestellt. Sie sollen Ausbildern, Arbeitgebern und Personalvermittlern dabei helfen, alle Beschäftigten mit ausreichend digitalen Fertigkeiten auszurüsten, um in der Arbeitswelt während und nach der Coronavirus-Pandemie erfolgreich zu sein.

 
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EU und Nordafrika wollen gemeinsam den Kampf gegen Menschenschmuggel verstärken

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson und der Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung Olivér Várhelyi haben gemeinsam mit den Innenministern Frankreichs, Deutschlands, Italiens, Maltas und Spaniens sowie ihren Amtskollegen aus Algerien, Libyen, Mauretanien, Marokko und Tunesien heute (Montag) an einer Konferenz zur Bekämpfung des Menschenschmuggels teilgenommen.

 
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Termine
Dienstag, 14. Juli

Online: Diskussion mit EU-Kommissarin Mariya Gabriel zu digitaler Bildung Heute ab 14.00 Uhr diskutiert die für Bildung und Forschung zuständige EU-Kommissarin Mariya Gabriel über den EU-Aktionsplan für digitale Bildung. Die Diskussion wird auch ins Deutsche gedolmetscht und im Livestream auf Europe by Satellite und auf Facebook sowie Twitter (@EUErasmusPlus und @EUDigitalEdu) übertragen. Dort können vorab und live während der Diskussion Fragen gestellt werden.

Luxemburg: EuGH-Verhandlung zu Festnahmeersuchen Interpol und Verbot der Doppelbestrafung Die deutsche Staatsanwaltschaft stellte gegen Zahlung einer Geldauflage die Ermittlungen ein, die sie gegen einen früheren Manager eines deutschen Großunternehmens wegen Verwicklung in Bestechungszahlungen in Argentinien geführt hatte. Eine US-amerikanische Staatsanwaltschaft, die parallel Ermittlungen durchgeführt hatte, richtete indessen ein Festnahmeersuchen (sog. „Red Notice“) an die an Interpol beteiligten Staaten, zu denen fast alle Staaten der Welt gehören, darunter auch Deutschland und alle übrigen Mitgliedstaaten der EU und des Schengen-Raums.

Auf Antrag des Betroffenen informierte das Bundeskriminalamt Interpol zwar darüber, dass wegen der Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldauflage Strafklageverbrauch eingetreten sei und die weitere Verfolgung des Betroffenen daher gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoße. Eine Löschung des Festnahmeersuchens, so die Antwort sowohl von Interpol als auch vom Bundeskriminalamt an den Betroffenen, sei jedoch nur durch die USA möglich. Der Betroffene hat Klage gegen das Bundeskriminalamt vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben.

Er könne Deutschland nicht mehr verlassen, weil er befürchten müsse, dass er auch in anderen EU-Mitgliedstaaten verhaftet und gegebenenfalls an die USA ausgeliefert werde. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Freizügigkeitsrecht bereits einer auch nur vorübergehenden Festnahme entgegensteht, wenn der Herkunftsstaat (hier Deutschland) davon ausgeht und mitgeteilt hat, dass Strafklageverbrauch eingetreten sei.

Auch sei zweifelhaft, ob Interpol über ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Datenschutzgrundverordnung 2016/680 verfüge. Insgesamt stelle sich die Frage, ob Fahndungsersuchen über Interpol, die gegen europäische rechtsstaatliche Grundsätze verstießen, überhaupt von den EU-Mitgliedstaaten verarbeitet werden dürften (siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Nr. 10/2019). Heute findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier

Weitere Termine der Woche finden Sie in der EU-Terminvorschau

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