Mittwoch, 8. Juli
Brüssel: Plenartagung des Europäischen Parlaments mit Rede von Angela Merkel (14.15 Uhr)
Traditionell hält der Staats- und Regierungschef der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft eine Rede vor dem Plenum des Europäischen Parlaments. Heute wird Bundeskanzlerin Angela Merkel ab 14:15 Uhr dem Plenum die Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorstellen, im Anschluss spricht Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ebenfalls zum Programm der deutschen Ratspräsidentschaft, es folgt ein Austausch mit den Abgeordneten. Ab 16 Uhr diskutieren die Abgeordneten mit Ratspräsident Charles Michel und Kommissionspräsidentin von der Leyen den EU-Haushalt 2021-27 und den Wiederaufbauplan. Nach 16:30 Uhr gibt es außerdem eine endgültige Entscheidung über das Mobilitätspaket für die Reform des EU-Straßentransports und bessere Arbeitsbedingungen der Fahrer*innen, mehr Klarheit bei der Entsendung und Bekämpfung illegaler Praktiken. Ab 20 Uhr findet eine Debatte mit Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides zur geplanten EU4HEalth-Strategie mit Investitionen über 9,4 Mrd. Euro statt. Weitere ausführliche Informationen, Presseansprechpartner und Livestreams gibt es auf der Website des Europäischen Parlaments.
Brüssel: Kommissionspräsidentin von der Leyen berät mit Bundeskanzlerin Merkel, Parlamentspräsident Sassoli und Ratspräsident Michel über europäisches Konjunkturpaket
Eine rasche und ehrgeizige Einigung über das europäische Konjunkturpaket ist die höchste Priorität der EU für die kommenden Wochen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat EU-Parlamentspräsident David Sassoli, EU-Ratspräsident Charles Michel und Bundeskanzlerin Angela Merkel, in ihrer Eigenschaft als derzeitige Ratsvorsitzende, zu einem Treffen eingeladen, um die bevorstehenden intensiven politischen Verhandlungen über das europäische Konjunkturpaket vorzubereiten.
Karlsruhe: Podiumsdiskussion mit Kommissionsvizepräsidentin Jourová zur Rechtsstaatlichkeit in der EU
Das baden-württembergische Ministerium der Justiz und für Europa lädt zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Rechtsstaatlichkeit in der EU“ ein. Teilnehmer sind Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, der Minister der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg Guido Wolf, der Richter des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts Peter Müller und die Professorin an der Universität zu Köln und Mitglieder der Venedig Kommission Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger. Moderation: Frank Bräutigam (Südwestrundfunk). Uhrzeit: 19:00 Uhr. Die Veranstaltung in Karlsruhe wird im Livestream übertragen. Weitere Informationen auf den Seiten des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg.
Donnerstag, 9. Juli
Brüssel: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 10. Juli)
Auf der Tagesordnung steht u.a. eine Debatte dazu, wie die Rechtsstaatlichkeit zur Bedingung für den Erhalt von EU-Fördermitteln aus dem nächsten Mehrjährigen Haushaltsrahmen (MFR) werden kann. Weitere ausführliche Informationen, Presseansprechpartner und Livestreams gibt es auf der Website des Europäischen Parlaments.
Treffen der Eurogruppe
Die Finanzminister der 19 Mitglieder der Eurogruppe kommen heute zusammen. Auf der vorläufigen Agenda steht die Wahl des neuen Präsidenten der Eurogruppe, die Zwischenprognose Sommer 2020 sowie die Haushaltslage und der finanzpolitische Kurs in der Eurozone. Weitere Informationen folgen in Kürze auf den Seiten des Rates.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur gerichtlichen Zuständigkeit für Schadenersatzklagen gegen VW
Der österreichische Verein für Konsumenteninformation hat die deutsche Volkswagen AG vor dem Landesgericht Klagenfurt auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 3,6 Mio. Euro verklagt. Dabei handelt es sich um abgetretene Ansprüche von 574 Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet seien. Dieser Motor sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne der EU-Verordnung Nr. 715/2007 versehen. Nur durch eine Manipulationssoftware sei es Volkswagen möglich gewesen, für Fahrzeuge mit diesem Motor eine EU-Typengenehmigung zu erhalten. Außerdem begehrt der Verein die Feststellung, dass Volkswagen für noch nicht bezifferbare Schäden aus dem Einbau dieses Motors haftet. Volkswagen macht geltend, dass dem Landesgericht Klagenfurt die internationale Zuständigkeit für diese Klage fehle. Das Landesgericht ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Auslegung der EU-Verordnung Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung geben. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil in Sachen Constantin Film Verleih gegen YouTube und Google
Die deutsche Filmverwertungsgesellschaft Constantin Film Verleih GmbH verlangt von YouTube und deren Muttergesellschaft Google bestimmte Auskünfte zu den Nutzern, die unter Verstoß gegen ihre ausschließlichen Verwertungsrechte mehrere Filme hochgeladen haben. Konkret verlangt Constantin Film Verleih die Herausgabe der von diesen Nutzern verwendeten E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen. Der deutsche Bundesgerichtshof möchte wissen, ob solche Auskünfte unter die Bestimmung der Richtlinie 2004/48 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Art. 8 Abs. 2 Buchst. a) fallen, wonach die zuständigen Gerichte anordnen können, dass „Namen und Adressen“ bestimmter Personengruppen, die einen Zusammenhang mit ein Recht des geistigen Eigentums verletzenden Waren oder Dienstleistungen aufweisen, mitzuteilen sind. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung geben. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Haftung für Umweltschäden / Sachen Naturschutzbund Schleswig-Holstein
Der Naturschutzbund Deutschland ist der Ansicht, dass der Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt durch den Betrieb des Schöpfwerks Adamsiel Umweltschäden zulasten der Trauerseeschwalbe auf der Halbinsel Eiderstedt in Schleswig-Holstein verursacht habe. Der Verband – bei dem es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt - betreibt das Schöpfwerk Adamsiel aufgrund gesetzlicher Aufgabenübertragung im öffentlichen Interesse. Das Schöpfwerk entwässert das gesamte Verbandsgebiet mittels einer ab einem bestimmten Pegelstand automatisiert in Betrieb gesetzten Pumpe. Der Naturschutzbund hat den Kreis Nordfriesland vor den deutschen Verwaltungsgerichten verklagt, um zu erreichen, dass der Kreis den Deich- und Hauptsielverband anweist, Sanierungsmaßnahmen nach dem Umweltschadensgesetz zu ergreifen. Dieses Gesetz wurde zur Umsetzung der Richtlinie 2004/35 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden erlassen. Das Bundesverwaltungsgericht ersucht den Gerichtshof um Auslegung dieser Richtlinie. Es möchte u.a. wissen, ob der Betrieb eines Siel- und Schöpfwerks, der zur notwendigen Be- und Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen dient, wegen des untrennbaren Zusammenhangs mit der Bodenertragsnutzung vom Begriff der „Bewirtschaftung“ umfasst wird. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung geben. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Auskunftsanspruch zu Datenspeicherung bei Petitionen
Ein Bürger, der beim Hessischen Landtag eine Petition eingereicht hatte, begehrt Auskunft über seine personenbezogenen Daten, die der Petitionsausschuss gespeichert hat. Der Landtagspräsident lehnte das Begehren mit der Begründung ab, dass das Petitionsverfahren eine parlamentarische Aufgabe des Hessischen Landtages darstelle und folglich nicht unter die Datenschutzgrundverordnung falle. Das vom Betroffenen angerufene Verwaltungsgericht Wiesbaden möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Datenschutzgrundverordnung - konkret das darin vorgesehene Auskunftsrecht - auf den Petitionsausschuss des Landtags Anwendung findet. Außerdem möchte es wissen, ob es selbst unabhängig im Sinne des Unionsrecht ist. In Deutschland sei nämlich nur die funktionale richterliche Unabhängigkeit gewährleistet, nicht aber eine institutionelle Unabhängigkeit. Dies finde seinen Ausdruck u.a. darin, dass die Richter vom Justizminister ernannt und befördert würden. Ohne Schlussanträge. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung geben. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
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