Brüssel: Pressebriefing zum EU-Wiederaufbauplan und dem künftigen EU-Finanzrahmen mit EU-Regionalkommissarin Ferreira, MdEPs Andresen, Olbrycht und Professor Guttenberg
Kurz vor dem EU-Haushaltsgipfel am 19. Juni erläutern in einem Online-Pressegespräch ab 14:30 Uhr die federführenden Europaabgeordneten, EU-Kommissarin Elisa Ferreira (Kohäsion und Reform) und Lucas Guttenberg, stellvertretender Direktor des Jacques Delors Institute, den aktuellen Stand der Verhandlungen zum EU-Rahmenhaushalt 2021-27 und zum Wiederaufbauplan (Recovery Fund). Das Pressebriefing wird auf Englisch gehalten. Anmeldung unter presse-berlin@ep.europa.eu (link sends e-mail). Wer keine Fragen stellen möchte, kann auch ohne Anmeldung den EP-Livestream nutzen.
Brüssel: Videokonferenz der Verteidigungsminister
Die Agenda der Videokonferenz der europäischen Verteidigungsminister wird in Kürze auf den Seiten des Rates veröffentlicht.
Brüssel: Videokonferenz der Minister für europäische Angelegenheiten
Die Minister bereiten die Videokonferenz des Europäischen Rates am 19. Juni vor. Die EU-Führungsspitzen werden voraussichtlich über den Aufbaufonds als Reaktion auf die COVID‑19-Krise und den neuen langfristigen EU-Haushalt beraten. Darüber hinaus werden die Minister die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erörtern. Sie werden von Michel Barnier über den Stand der Verhandlungen unterrichtet. In einer öffentlichen Sitzung werden außerdem die künftigen Vorsitze (Deutschland, Portugal und Slowenien) das Achtzehnmonatsprogramm des Rates für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 vorstellen. Weitere Informationen auf den Seiten des Rates .
Luxemburg: Mündliche EuGH-Verhandlung zur Auslieferung von Unionsbürgern an Drittstaaten
Das Kammergericht Berlin hat über ein Auslieferungsersuchen der Ukraine zu entscheiden, mit dem um die Auslieferung eines rumänisch-ukrainischen Staatsbürgers zwecks Strafverfolgung wegen Veruntreuung ersucht wird. Der Betroffene war 2012 von der Ukraine nach Deutschland gezogen und hatte erst 2014 als Nachfahre rumänischer Staatsangehöriger die rumänische Staatsangehörigkeit erworben. Das Kammergericht hält die Auslieferung an sich für zulässig. Es sieht sich jedoch durch das EuGH-Urteil Petruhhin daran gehindert, da die rumänischen Justizbehörden über eine Verfolgung der in Rede stehenden Straftaten in Rumänien bisher weder positiv noch negativ entschieden hätten. In jenem Urteil hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Mitgliedstaat nicht verpflichtet ist, alle Unionsbürger, die sich in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, in gleichem Maß vor Auslieferung zu schützen wie seine eigenen Staatsangehörigen. Das Kammergericht möchte nun unter anderem wissen, ob die Grundsätze des Urteils Petruhhin auch gelten, wenn der Verfolgte seinen Lebensmittelpunkt in den ersuchten Mitgliedstaat (Deutschland) zu einem Zeitpunkt verlegt hat, in dem er noch nicht Unionsbürger war. Heute findet die mündliche Verhandlung statt. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.