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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
EU-Kommission gibt Orientierungshilfe für sicheres Reisen und Aufschwung des europäischen Tourismus

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) Empfehlungen vorgelegt, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Reisebeschränkungen  schrittweise aufzuheben und den Tourismus mit dem notwendigen Gesundheitsschutz in der Corona-Pandemie soweit wie möglich wieder anzukurbeln. „Millionen von kleinen und familiengeführten Beherbergungsbetrieben, Restaurants, Beförderungsunternehmen und Reisebüros sind vom Konkurs bedroht und können Mitarbeiter nicht mehr halten. Sie müssen den Betrieb dringend wieder aufnehmen“, sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Wir tragen dazu bei, den europäischen Tourismus wieder in Gang zu bringen, ohne dass Gesundheit und Sicherheit gefährdet werden.“

 
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Mittwoch, 13. und Donnerstag, 14. Mai

Mittwoch, 13. Mai 2020

Plenartagung des Europäischen Parlaments in Brüssel (bis 16. Mai)
In der Plenartagung des Europäischen Parlaments debattieren Kommission und Rat mit den Abgeordneten über die Ergebnisse der jüngsten Videokonferenz des Europäischen Rates zur Verringerung der Auswirkungen von COVID-19 auf EU-Bürger und Unternehmen vom 23. April. Die Debatte mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel und der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen beginnt gleich nach der Eröffnung der Plenarsitzung und der ersten Abstimmungsrunde um 16 Uhr. Im Anschluss diskutieren die Abgeordneten ab 17 Uhr mit Präsidentin von der Leyen und Präsident Michel über die Überarbeitung des EU-Finanzrahmens und das Wiederaufbauprogramm nach 2020. Weitere Informationen zur Tagesordnung finden Sie auf den Seiten des Europäischen Parlaments. Die Debatte wird live auf EbS+ übertragen.

Donnerstag, 14. Mai

Brüssel / Per Videokonferenz: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Am Donnerstag geht es im Europäischen Parlament zunächst um den 70. Jahrestag der Schuman-Erklärung, mit der der damalige französische Außenminister Robert Schuman den Grundstein für die europäische Integration legte. Im Anschluss debattieren die Abgeordneten ab ca. 11 Uhr mit den EU-Kommissaren Thierry Breton und Didier Reynders über die Nutzung von Tracing Apps im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab 14:30 Uhr nimmt EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides an der Debatte über die bestmögliche Unterstützung der Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen und -Behandlungen teil. Weitere Informationen zur Tagesordnung finden Sie auf den Seiten des Europäischen Parlaments. Einem Livestream der Tagung können Sie hier folgen.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Asylverfahren in Ungarn
Die ungarischen Behörden wiesen die Asylanträge von zwei afghanischen und zwei iranischen Staatsangehörigen, die auf der Route Türkei – Bulgarien – Serbien nach Ungarn kamen, mit der Begründung als unzulässig ab, dass sie über ein Land eingereist seien, in dem sie weder einer Verfolgung (die der Anerkennung als Flüchtling zugrunde liege) noch der Gefahr eines ernsthaften Schadens (die dem subsidiären Schutz zugrunde liege) ausgesetzt gewesen seien. Die gegen diese Ablehnung gerichteten Klagen der Betroffenen wies das zuständige ungarische Gericht ohne Prüfung in der Sache ab. Als Serbien sich weigerte, die Betroffenen wiederaufzunehmen, wurde das Zielland der Rückführung geändert in Afghanistan bzw. Iran. Außerdem wurde ihnen als Aufenthaltsort ein Sektor in der Transitzone Röszke zugewiesen, ein aus Metallcontainern bestehendes, mit hohem Zaun und Stacheldraht umgebenes Gebiet. Die Betroffenen beanstanden vor einem ungarischen Gericht die Änderung des Ziellands ihrer Rückführung und beantragen die Durchführung eines neuen Verfahrens. Außerdem begehren sie die Feststellung, dass die Asylbehörde es unterlassen hat, ihnen einen Aufenthaltsort außerhalb der Transitzone zuzuweisen. Das mit diesen Klagen befasste ungarische Gericht ersucht den Gerichtshof um Auslegung des Unionsrechts. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung geben. Weitere Informationen hier und hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu deutschen Sozialleistungen für EU-Bürger
Ein polnischer Staatsangehöriger, der mit seinen beiden schulpflichtigen Töchtern in Deutschland lebt, hat für einen Zeitraum, in dem er vorübergehend arbeitslos war, für sich und seine Töchter Grundleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) beantragt. Das Jobcenter Krefeld lehnte den Antrag unter Verweis auf eine Ausschlussklausel des SGB II ab. Danach sind Ausländer von SGB-II-Leistungen ausgeschlossen, wenn sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt und/oder aus dem selbständigen Aufenthaltsrecht ihrer minderjährigen Kinder ableitet, die in Deutschland zur Schule gehen. So verhielt es sich hier. Anderweitige Aufenthaltsrechte konnte der Betroffene nicht geltend machen, weil er für ein Daueraufenthaltsrecht nicht lang genug in Deutschland gelebt hatte, seine letzte Beschäftigung in Deutschland zu lange zurücklag bzw. weil er über keine ausreichenden Existenzmittel verfügte, um seinen Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz selbst zu decken. Das mit dem Rechtsstreit in zweiter Instanz befasste Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ist der Auffassung, dass der streitige Leistungsausschluss, soweit er auf EU-Bürger angewandt wird, gegen Unionsrecht verstößt, und hat daher den Gerichtshof dazu befragt. Generalanwalt Pitruzzella legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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