Luxemburg: EuGH-Urteil zu Fluggastrechten bei Umbuchung
Ein Fluggast, der bei Air Nostrum einen Umsteigeflug von Jerez (Spanien) über Madrid nach Frankfurt am Main gebucht hatte, verlangt von der Fluglinie eine pauschale Entschädigung in Höhe von 200 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung, weil seine Reservierung für die erste Strecke Jerez - Madrid gegen seinen Willen geändert wurde, indem ihm ein Platz auf einem späteren Flug zugewiesen wurde. Auch dieser spätere Flug ermöglichte es ihm aber, den ursprünglich gebuchten Anschlussflug Madrid - Frankfurt zu erreichen, so dass er pünktlich am Endziel Frankfurt ankam. Das Landgericht Frankfurt ersucht den Gerichtshof um Auslegung der Verordnung. Es möchte zunächst wissen, ob die Umbuchung als Nichtbeförderung anzusehen ist. Sollte das zu bejahen sein, möchte es wissen, ob ein Ausgleichsanspruch dennoch ausscheidet, weil der Passagier rechtzeitig am Endziel angekommen ist. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH , Ansprechpartner für Journalisten beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Stickoxidausstoß von Dieselfahrzeugen
In Frankreich wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen wegen arglistiger Täuschung von Käufern ermittelt. Die Käufer seien über wesentliche Merkmale der Fahrzeuge und über die für ihre Zulassung durchgeführten Kontrollen getäuscht worden. Die Fahrzeuge seien mit einer Software ausgestattet, die erkenne, ob das Fahrzeug gerade dem Zulassungstest (Neuer Europäischer Fahrzyklus, NEFZ) unterzogen oder im normalen Straßenverkehr genutzt werde. Der Ermittlungsrichter am Tribunal de grande instance Paris ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6), wonach die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, grundsätzlich verboten ist. Der Gerichtshof wird insbesondere gebeten, zu klären, wann eine solche Abschalteinrichtung vorliegt und wann ihre Verwendung ausnahmsweise zulässig ist. Generalanwältin Sharpston legt heute ihre Schlussanträge vor. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH , Ansprechpartner für Journalisten beim EuGH hier.
Frankfurt/Main: Tagung des EZB-Rates
Der EZB-Rat, das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank, tagt heute. Die anschließende Pressekonferenz von EZB-Präsidentin Christine Lagarde überträgt Europe by Satellite ab 14.30 Uhr live.
Weitere Termine der Woche finden Sie in unserer Terminvorschau.