Brüssel: Pressekonferenz mit Kommissionspräsidentin von der Leyen zu neuen Initiativen zur Bewältigung der Coronakrise
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird auf einer Pressekonferenz eine Reihe neuer Vorschläge der Kommission zur Bewältigung der Coronakrise vorstellen: das neue Instrument „Sure“ zur Unterstützung der Kurzarbeit in Europa , ein Vorschlag zur weiteren Flexibilisierung der Nutzung von bestehenden EU-Fonds, sowie ein Vorschlag für ein Notfallinstrument, das die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Gesundheitskrise direkt unterstützen soll. Die Pressekonferenz wird live auf EbS übertragen , die genaue Uhrzeit steht noch nicht fest.
Brüssel: Kommissarin Johansson diskutiert mit EP-Ausschuss zur Situation auf griechischen Inseln
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson diskutiert ab 10 Uhr mit den Abgeordneten des EP-Bürgerrechtsausschusses (LIBE) über die Situation an der griechischen Grenze. Dabei wird es auch um die Situation in den überfüllten Lagern für Asylsuchende auf den griechischen Inseln gehen, insbesondere mit Blick auf die Coronapandemie. Die Videokonferenz wird auf den Seiten des Parlaments live übertragen . Mehr Informationen zur Agenda der Videokonferenz hier .
Luxemburg: EuGH-Urteil im Verfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien zur Umsiedlung von Flüchtlingen
Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise, mit der Europa im Sommer 2015 konfrontiert wurde, erließ der Rat der Europäischen Union zwei Beschlüsse, um Italien und Griechenland bei der Bewältigung des massiven Zustroms von Migranten zu unterstützen. Die beiden Beschlüsse enthielten detaillierte Vorkehrungen für die Umsiedlung von 40.000 bzw. 120.000 Personen, die internationalen Schutz beantragt hatten. Klagen der Slowakei und Ungarns gegen einen dieser Beschlüsse blieben erfolglos. Im Dezember 2017 erhob die Kommission vor dem Gerichtshof Vertragsverletzungsklagen gegen Polen, Ungarn und die Tschechische Republik. Sie macht geltend, diese drei Mitgliedstaaten seien ihren Verpflichtungen aus den Ratsbeschlüssen, Zusagen in Bezug auf die Zahl der Antragsteller zu geben, die in ihr Hoheitsgebiet umgesiedelt werden könnten, nicht nachgekommen. Infolgedessen hätten sie auch ihre Verpflichtungen verletzt, durch die Umsiedlung von Antragstellern in ihr Hoheitsgebiet und die anschließende inhaltliche Prüfung der Anträge Italien und Griechenland zu unterstützen. Generalanwältin Sharpston hat in ihren Schlussanträgen vom 31. Oktober 2019 dem Gerichtshof vorgeschlagen, den Klagen der Kommission stattzugeben (siehe Pressemitteilung Nr. 133/19 ). Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung geben, Pressekontakte beim EuGH finden Sie hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Schulbeförderungskosten im Landkreis Südliche Weinstraße
Der Landkreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz) lehnt es ab, weiterhin die Schülerbeförderungskosten für zwei dort zur Schule gehende Kinder einer deutschen Familie zu übernehmen, die im nahe gelegenen Elsass (Frankreich) wohnt. Die Mutter ist Grenzgängerin: sie arbeitet in Deutschland. Der Landkreis macht geltend, nach dem rheinland-pfälzischen Landesschulgesetz müssten die Landkreise nur für die Beförderung von in Rheinland-Pfalz wohnenden Schülern sorgen. Das mit dem Rechtsstreit befasste Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möchte vom Gerichtshof wissen, ob dieses Wohnsitzerfordernis zu einer mittelbaren Diskriminierung von Arbeitnehmern (und ihren Familien) aus anderen Mitgliedstaaten führt. Es weist darauf hin, dass das Wohnsitzerfordernis in erster Linie die Einwohner anderer Bundesländer ausschließe. Sollte der Gerichtshof das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung bejahen, möchte das OVG ferner wissen, ob die effektive Organisation des Schulwesens ein zwingendes Erfordernis des Allgemeinwohls darstellt, das diese Diskriminierung rechtfertigen kann. Ohne Schlussanträge. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung geben, Pressekontakte beim EuGH finden Sie hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Stadtwerken Neuwied
Die Stadtwerke Neuwied (eine GmbH im Alleinbesitz der Stadt Neuwied) verlangen vor dem Landgericht Koblenz von einem Gaskunden (im Grundversorgungstarif) die Zahlung von Rückständen für die Jahre 2005 bis 2007. Streitig ist, ob Preiserhöhungen, mit denen die Stadtwerke ihre eigenen Bezugskostenänderungen weiterreichten, wirksam erfolgt sind. Die Stadtwerke hatten die Preiserhöhungen zwar auf ihrer Website angekündigt, die Kunden aber nicht direkt darüber informiert. Das Landgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Erdgasbinnenmarktrichtlinie 2003/55. Es möchte wissen, ob die unterbliebene rechtzeitige und direkte Information der Gaskunden über Voraussetzungen, Anlass und Umfang einer bevorstehenden Tarifänderung für Gaslieferungen der Wirksamkeit einer solchen Tarifänderung entgegensteht. Außerdem möchte es wissen, ob man sich gegenüber einem privatrechtlich organisierten aber in kommunaler Hand befindlichen Versorgungsunternehmen unmittelbar auf die Richtlinie berufen kann. Pressekontakte beim EuGH finden Sie hier
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge des Generalanwalts zu Auskunftsanspruch gegen YouTube bei widerrechtlich hochgeladenen Filmen
Für das Hochladen von Videos auf YouTube man sich registrieren, d.h. seinen Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Geburtsdatum angeben. Außerdem muss man in die Speicherung von IP‑Adressen einwilligen. Ist das Video länger als 15 Minuten, muss man zudem eine Telefonnummer angeben. Constantin Film Verleih verlangt von YouTube und deren Muttergesellschaft Google Auskunft über die E‑Mail-Adressen, die Telefonnummern und diejenigen IP-Adressen, die für das widerrechtliche Hochladen von zwei Filmen und für den letzten Zugriff auf die Nutzerkonten verwendet wurden. Der deutsche Bundesgerichtshof ersucht den EuGH in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 2004/48 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (siehe auch Pressemitteilung des BGH Nr. 19/2019 ). Generalanwalt Saugmandsgaard Øe legt heute seine Schlussanträge vor. Pressekontakte beim EuGH finden Sie hier.
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